Grün denken, vor Ort handeln.

  1. Einleitung
  2. Kommunalentwicklung
    1. Lebenswerte Städte & Kommunen – Lebendige und sichere Orte
    2. Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und Klimaanpassung
    3. Wohnungs(neu)bau – sozial, familienfreundlich und ökologisch
    4. Alternative Wohnformen
    5. Soziale Quartiersplanung der Kommunen
  3. Klimaschutz
    1. Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen Planungsgemeinschaft
    2. Finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten
    3. Flächenentsiegelung
  4. Umweltschutz, Biodiversität, Landwirtschaft und naturnaher Tourismus
    1. Förderung der Biodiversität
    2. Öffentliche Flächen gemeinwohlorientiert bewirtschaften
    3. Naturnaher Tourismus
    4. Stärkung des kommunalen Umwelt- und Tierschutzes
    5. Ernährungswende
  5. Mobilität
    1. Öffentlicher Personennahverkehr
    2. Radverkehr
    3. Fußverkehr und Barrierefreiheit
    4. Motorisierter Individualverkehr
  6. Bildung
    1. Gebäudestrukturen
    2. Schulsozialarbeit
    3. Digitalisierung
    4. Inklusion
  7. Kommunale Finanzen
  8. Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit vor Ort
  9. Kommunen in Bewegung bringen – Sportlandschaft fördern
  10. Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und fördern
  11. In der Mitte Europas – Europa in den Kommunen stärken

1 Einleitung

In den Städten, Gemeinden und Landkreisen wird Politik konkret gestaltet und erlebt. Hier begegnen uns die Herausforderungen ganz handfest, hier laufen Probleme auf und werden gelöst. Im Angesicht des demografischen Wandels und den sich verändernden klimatischen Bedingungen sieht sich Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen, die nur durch eine vorausschauende und ganzheitliche Kommunalpolitik bewältigt werden können. Dafür treten wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl 2024 an.

Mit diesem Rahmenprogramm zur Kommunalwahl legen wir einen umfassenden Plan vor, wie wir lebenswerte Städte und gesunde Gemeinden schaffen, die den Menschen in all ihren Lebensbereichen gerecht werden. Von der Bewältigung des demografischen Wandels über den Ausbau erneuerbarer Energien bis hin zur Schaffung nachhaltiger Verkehrslösungen – unsere Vision ist es, Kommunen zu schaffen, die resistent gegen die klimatischen Veränderungen sind und gleichzeitig sozial gerecht, vielfältig und inklusiv sind. In ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt wird ein spürbarer Rückgang der Einwohner*innenzahl bis 2035 erwartet. Dies hat Auswirkungen auf Bildung, Infrastruktur, soziale Dienste und Gemeinschaften. In diesem Programm werden gezielte Maßnahmen vorgestellt, um die ländlichen Räume zu beleben, junge Familien zu fördern, Fachkräfte anzuziehen und die Vielfalt der Gemeinschaften zu bewahren.

Gleichzeitig wird die Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben, da zunehmende Hitze, Dürre und Starkregenereignisse schon jetzt real sind und eine zu lösende Herausforderung für unsere Gesellschaft sind. Die Förderung erneuerbarer Energien, klimaresilienter Stadtplanung und Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltverschmutzung sind zentrale Elemente unseres Plans. Dabei ist Wohnen ein grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Dieses Programm setzt sich für sozialen Wohnungsbau ein, der ökologisch ausgerichtet ist und den Bedürfnissen der Menschen jeden Alters gerecht wird. Dabei werden alternative Wohnformen unterstützt, um eine vielfältige und nachhaltige Wohnlandschaft zu schaffen. Kommunale Bildungslandschaften zu erhalten und zu stärken ist in Zeiten einer fatalen Bildungspolitik auf Landesebene eine Herausforderung. Ungeachtet dessen sind für uns Bündnisgrüne moderne, sanierte und möglichst wohnortnahe Bildungseinrichtungen der Garant für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen.

Unser Programm strebt nach transparenten kommunalen Finanzen, die den Zielen der Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Wir sehen die hohe Bedeutung des sozialen Zusammenhalts und setzen uns für eine vielfältige Kulturpolitik ein, die Menschen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt. Die kommenden Jahre bieten die Möglichkeit, eine positive Veränderung auf kommunaler Ebene herbeizuführen. Dieses Programm ist eine Blaupause für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und inklusive Kommunalentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen gemeinsam mit allen Menschen die Weichen für eine lebenswerte und erfolgreiche Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Dörfer stellen.

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2 Kommunalentwicklung

2.1 Lebenswerte Städte & Kommunen – Lebendige und sichere Orte

Die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt sind besonders betroffen vom demografischen Wandel. Die 7. Regionalisierte Bevölkerungsprognose geht in Sachsen-Anhalt von einem Rückgang der Einwohnerzahl um 13 % bis 2035 aus. Das hat große Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Infrastruktur und auf den Zugang der öffentlichen und allgemeinen Daseinsvorsorge in den Kommunen. Wir wollen gleiche Lebensverhältnisse auf dem Land und in der Stadt. Wir brauchen Fachkräfte, um unseren Wohlstand zu sichern.

Wir wollen sicherstellen, dass die Investitionen in gute und moderne Schulen und Kindertagesstätten auch vielen Kindern zugutekommen und gut ausgebildetes Fachpersonal verfügbar ist, um sie zu begleiten und zu lehren. Wir wollen sicherstellen, dass gute Straßen, Infrastruktur und öffentlicher Nahverkehr erhalten werden.

Wir möchten uns stärker gegen den Fachkräftemangel im wirtschaftlichen, aber auch im sozialen Bereich einsetzen, um eine gute Versorgung der Angehörigen, egal ob jung oder alt, sicherzustellen.

Wir stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der sich noch verstärken wird, wenn wir ihm nicht mit politischen Maßnahmen entgegenwirken. Deshalb brauchen wir Zuwanderung – aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Wir wollen deshalb innerhalb der Kommunen eine Kultur fördern, in der alle Menschen, Ortsansässige wie Zugezogene, vorurteilsfrei willkommen sind. Um den Start und die Eingliederung von Neubürger*innen zu unterstützen, möchten wir Freiwillige Feuerwehren und Vereine fördern. Die Alternative sind aussterbende Orte.

Zu lebendigen Orten gehört auch eine vielfältige politische Teilhabe. Politische Mitwirkung und Teilhabe ist traditionell über Vertretungen (repräsentativ) und über Bürger*innenbegehren bzw. -entscheide (direkt) möglich. Wir wollen auf kommunaler Ebene zur politischen Beteiligung ergänzend beratende Bürger*innenräte ermöglichen. In diesen gelosten Gremien beraten Menschen themenbezogen als die Expert*innen für ihre Lebensrealitäten die entsprechenden Vertretungen. Daraus entstehende Handlungsempfehlungen sind parteiübergreifend, lebensnah und sachorientiert. Sie dienen der weiteren Verwendung in repräsentativer oder direkt-demokratischer Teilhabe mit Abstimmungsverfahren.

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2.2 Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und Klimaanpassung

Alle wissenschaftlichen Studien prognostizieren für Sachsen-Anhalt eine Zunahme von Hitze- und Dürreperioden sowie eine Zunahme von lokalen Starkregenereignissen. Wir setzen uns für präventive Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Dazu gehören Maßnahmen, die in Städten und Dörfern Hitze abmildern können, wie die Schaffung einer blau-grünen Infrastruktur durch Straßenbäume, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Frei- und Wasserflächen. Der Schutz vor Starkregen und das Auffangen von Regenwasser durch modernes Wassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ ist dabei der leitende Gedanke und analog in den ländlichen Räumen die „Schwammlandschaft“. Dies beinhaltet insbesondere die Schaffung von Retentionsflächen, naturnahen Wasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern zur Vorbeugung von Überschwemmungen und zur Unterstützung der Grundwasserneubildung, sowie die Renaturierung von Gewässern und Auenlandschaften und die Begrünung von Freiflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit Hecken und Bäumen (z.B. Agroforst), um ihre natürlichen Funktionen zu stärken.

Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken, die Renaturierung von Gewässern sowie für die Wiederbelebung von Dorfbrunnen ein.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung in den Kommunen. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren in den ländlichen Räumen kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Gerade in ländlichen Räumen kann dies nicht immer über Hydranten erreicht werden. Zusätzliche Entnahmestellen aus Zisternen, Teichen oder anderen Behältern sind vielerorts notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen und orientieren uns beim Bedarf am Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Gas- und Wasserverbandes (DVGW).

Auch die Infrastruktur der Straße muss zukünftig anders gestaltet werden: Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen Tiefbeete oder Rigolen zur Straßen- und Gehwegentwässerung Hochborde zur Wasserabführung ersetzen.

Weil wir in Sachsen-Anhalt ein großes Wasserproblem haben, sind Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir setzen uns für die Schaffung von naturnahen Rückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern ein. Insbesondere unterstützen wir Bestrebungen in der Landwirtschaft, auf ihren Flächen Wasserrückhaltebecken zur eigenen Nutzung für Bewässerung schwerpunktmäßig von Obst, Gemüse und Kartoffeln zu schaffen, sofern diese als naturnahe und nicht versiegelte Gewässer angelegt werden.

Die Vermüllung unserer Umwelt und Gewässer bis hin zu den Weltmeeren ist ein massives Problem. Hier heißt es global denken und lokal handeln. Die Stadt Tübingen hat mit einer kommunalen Einwegsteuer das Müllproblem massiv reduziert. Wir wollen diesen erfolgreichen Weg ebenfalls beschreiten.

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2.3 Wohnungs(neu)bau – sozial, familienfreundlich und ökologisch

Wir setzen uns im Bereich des Wohnungsbaus für eine soziale und ökologische Ausrichtung ein. Dabei geht für uns die Erhaltung und Wiederbelebung vorhandener und insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz vor Neubau. Zusammen mit dem Denkmalschutz erarbeiten wir tragfähige Konzepte für die Wiederbelebung historischer Bausubstanz, insbesondere auch in den ländlichen Räumen. Unser Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird und zugleich klima- und umweltfreundlich ist.

Wir legen großen Wert auf ökologischen Wohnungsbau. Wir unterstützen den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie und fördern energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden. Zudem setzen wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher Baumaterialien und eine nachhaltige Bauweise ein, um den ökologischen Fußabdruck unserer Wohngebäude zu minimieren.

Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll auf die bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren, familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden. Sie sollen geeignete barrierefreie und bezahlbare Wohnmöglichkeiten für Senior*innen und Familien vorhalten und neu schaffen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden insbesondere darauf drängen, dass alle verfügbaren Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau abgerufen werden, dort wo ein Bedarf existiert und erkannt wurde. Eine Wohnung mit Stromversorgung und Heizung sind Grundlage für Teilhabe. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Stromsperren durch kommunale Versorgungsunternehmen nicht erfolgen.

Wir setzen uns für eine verbindliche 20%-Quotierung von barrierefreiem Wohnraum bei Neu- und Sanierungsbaumaßnahmen ein. Der Verkauf und die Vermietung von barrierefreiem Wohnraum soll über ein freiwilliges Poolsystem für Menschen mit akutem Bedarf gelenkt werden. Das erleichtert das Auffinden von verfügbarem barrierefreiem Wohnraum.

Wir möchten sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung. Wir möchten weiterhin sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu setzen wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den Erhalt und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck sprechen wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.

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2.4 Alternative Wohnformen

Wir erkennen an, dass die traditionellen Wohnmodelle nicht für jeden Menschen geeignet sind und dass es eine wachsende Nachfrage nach flexibleren und gemeinschaftlichen Wohnkonzepten gibt. Deshalb setzen wir uns für die Unterstützung und Entwicklung von alternativen Wohnformen ein.

Gemeinschaftliches Wohnen bietet die Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen und ein aktives Miteinander zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise Mehrgenerationenhäuser, in denen unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach leben und voneinander profitieren können. Ebenso fördern wir das Zusammenleben von Menschen mit ähnlichen Interessen oder Lebensstilen, wie beispielsweise Wohngemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte (sogenannte Hausprojekte).

Darüber hinaus setzen wir uns für alternative Wohnkonzepte wie Tiny Houses, Bauwägen und Modulhäuser ein. Diese bieten kostengünstigen und ressourcenschonenden Wohnraum, der flexibel an verschiedene Bedürfnisse und Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Förderung solcher innovativer Wohnmodelle möchten wir alternative, bezahlbare, nachhaltige und sozial verträgliche Wohnmöglichkeiten schaffen und legalisieren.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Förderung von genossenschaftlichem Wohnen. Genossenschaften sowie städtische Wohnungsunternehmen ermöglichen den Bewohner*innen eine aktive Teilhabe am Wohnprojekt und bieten langfristige Sicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die Gründung und den Ausbau von genossenschaftlichen Wohnprojekten, um eine breite Vielfalt an Wohnmöglichkeiten zu schaffen.

Neben diesen genannten alternativen Wohnformen ist es uns ein Anliegen, bestehende Leerstände und Brachflächen zu nutzen und umzufunktionieren. Durch die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden oder die Konversion von Industrie- und Gewerbegebieten können wir wertvollen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die Nachverdichtung bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung in bereits bebauten Gebieten reduzieren.

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2.5 Soziale Quartiersplanung der Kommunen

Im Kontext der Raumplanung legen wir großen Wert auf soziale Aspekte. Unser Ziel ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu schaffen, in denen sich alle Menschen willkommen und wohlfühlen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und setzen uns für soziale Gerechtigkeit ein.

Bei der Planung neuer und Umgestaltung bestehender Wohngebiete achten wir auf eine ganzheitliche Quartiers- bzw. Bebauungsplanentwicklung sowie auf eine Bürger*innenbeteiligung, die so viele Menschen wie möglich erreicht. Denn Raumplanung für eine gute Zukunft muss die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen. Sie soll dazu führen, dass sich Menschen unterschiedlicher Generationen und Herkünfte leichter begegnen können. Dazu gehört eine möglichst barrierefreie Planung von Geh- und Radwegen sowie Straßen und öffentliche Gebäude.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein, dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.

Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung von sozialen Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen, Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen und Grünflächen. Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität ermöglicht.

Wir setzen uns für die Förderung von sozialen Angeboten und Dienstleistungen ein. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Gemeinden über eine vielfältige soziale Infrastruktur verfügen, die den Bedürfnissen der Bewohner*innen gerecht wird. Dazu zählen unter anderem Angebote im Bereich der Kinderbetreuung, der Jugend- und Seniorenarbeit, der Integration von Migrant*innen sowie der Unterstützung von benachteiligten Gruppen.

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3 Klimaschutz

3.1 Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen Planungsgemeinschaft

Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ist es wichtig, geeignete Flächen für deren Nutzung auszuweisen. Hierbei setzen wir uns für das Netto-0-Flächenziel ein, um Versiegelung und Landschaftsverbrauch zu minimieren.

Statt einer zersiedelten Bebauung streben wir eine gezielte Flächennutzung an, die den Anforderungen des Regionalen Entwicklungsplans (REP) entspricht. Durch eine konsequente Umsetzung des REP können wir Flächen für erneuerbare Energien ausweisen, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche oder natürliche Flächen unnötig zu beeinträchtigen. Dafür bieten sich auch besonders vertikale Photovoltaik-Anlagen an.

Wir wollen die Umwandlung von Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen, Windparks und anderen erneuerbaren Energieprojekten vorantreiben. Hierbei achten wir darauf, dass die Planung und Umsetzung im Einklang mit ökologischen und landschaftsplanerischen Aspekten steht. Naturschutzgebiete und ökologisch sensible Gebiete sollen dabei geschützt und nicht beeinträchtigt werden. Dafür sollten die Kommunen auch Solarkataster erstellen lassen.

Durch die große Wirtschaftlichkeit von Freiflächenphotovoltaik, zu der auch Agri-PV zählt, gibt es auch eine große Nachfrage nach Acker- und Grünlandflächen. Wir werden deshalb in den Gemeinden initiieren, dass dort gemeindliche PV-Konzepte mit Positiv- und Ausschlusskriterien für den Standort sowie projektbezogene Bedingungen erarbeitet und diese vorhabensbezogen als Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden. Bei der Privilegierung von Freiflächenphotovoltaik setzen wir uns dafür ein, dass auch bei diesen Flächen die Gemeinde einen Einfluss auf die Gestaltung derartiger Anlagen hat und die Belange der Bewohner*innen angrenzender Wohnbebauungen Beachtung finden.

Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine dezentrale Energieerzeugung gefördert wird. Durch die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien in der Nähe von Siedlungsgebieten können kurze Transportwege und eine effiziente Nutzung der erzeugten Energie gewährleistet werden. Dies stärkt auch die regionale Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor Ort.

Wir befürworten deshalb Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Agri-Photovoltaikanlagen in den Kommunen Sachsen-Anhalts. Dabei sollten jedoch die Kommunen vor Ort finanziell beteiligt werden sowie hohe ökologische Standards gelten, die über die Eingriffs- und Ausgleichsflächen hinausgehen. Dafür sollten die Kommunen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften verstärkt geeignete Flächen in Verbindung mit verbindlichen Kriterien ausweisen.

Der Bund hat mit dem Klimaanpassungsgesetz eine Vorlage geleistet, auf deren Grundlage wir uns für eine kommunale Klimaanpassungsstrategie einschließlich Hitzeschutzplan einsetzen. Dieser muss in der Stadtplanung konsequent berücksichtigt werden.

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3.2 Finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten

Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten ist ein wesentlicher Aspekt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen voranzutreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen die Möglichkeit erhalten, sich aktiv an solchen Projekten zu beteiligen und dadurch sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erlangen. Insbesondere sorgen wir dafür, dass kommunale Energieunternehmen wie die Stadtwerke aktiv die Energiewende vor Ort vorantreiben, durch eigene Erzeugung regenerativer Energien sowie durch Beratungsangebote für die Bevölkerung. Wir sorgen dafür, dass die Stadtwerke in kommunaler Hand bleiben.

Durch finanzielle Beteiligungen können Kommunen direkte Mitbestimmung und Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten erlangen. Dies ermöglicht es ihnen, die Energiewende auf lokaler Ebene mitzugestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihrer Gemeinde voranzutreiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Investitionen in Solar- oder Windenergieanlagen handeln, bei denen die Kommunen selbst als Teilhaber*innen auftreten.

Darüber hinaus ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten eine langfristige Einnahmequelle. Durch die Erzeugung und den Verkauf von sauberem Strom können die Kommunen ihre finanzielle Unabhängigkeit stärken und Mittel für weitere nachhaltige Projekte generieren. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Gewinne in die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die Verbesserung der Infrastruktur zu investieren.

Auch Bürger*innenstrom sollte stärker in den Fokus genommen werden. Durch die günstige Direktvermarktung an Anlieger*innen können die Akzeptanz, aber auch der günstige Strom- und Wärmebezug für die Bürger*innen geschaffen werden.

Unser Ziel ist es, den Kommunen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, ihre Energiewendeziele zu erreichen. Wir möchten die Vorteile der erneuerbaren Energien in den Gemeinden stärken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit der Kommunen fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Energieversorgern und Bürger*innen können wir eine erfolgreiche Energiewende auf lokaler Ebene erreichen.

Wir treiben die Wärmewende in den Kommunen aktiv voran. Vor allem in geschlossenen Denkmalbeständen wird der Fernwärmenutzung eine zentrale Bedeutung zukommen müssen. Wir unterstützen unsere Stadtwerke beim Ausbau entsprechender Fernwärmenetze. Die kommunale Wärmeplanung muss auch Möglichkeiten zur Nutzung oberer Grundwasserschichten zur Wärmeerzeugung mit den besonders effizienten Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Betracht ziehen, hierfür die nötigen geologischen Informationen erarbeiten, öffentlich bereitstellen und Hauseigentümer*innen entsprechende Beratungsangebote machen.

Wir setzen uns für Erleichterungen für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) ein. Dazu gehört neben der Sensibilisierung der Vermieter*innen ein kommunales Förderprogramm.

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3.3 Flächenentsiegelung

Wir setzen uns dafür ein, die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Prozess der Flächenentsiegelung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen im Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Kommunenentwicklung.

Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, fördern wir eine verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadt- und Gemeindeplanung. Dabei liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Nutzung bereits versiegelter Flächen und der Vermeidung von weiterer Versiegelung. Wir möchten Brachflächen revitalisieren und vorhandene versiegelte Flächen sinnvoll nutzen, um den Flächenverbrauch zu minimieren.

Gleichzeitig setzen wir uns für die Flächenentsiegelung ein, indem wir versiegelte Flächen zurückgewinnen und in natürliche oder durchlässige Oberflächen umwandeln. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur Förderung der Biodiversität und zur Schaffung von Grünflächen bei. Dabei ist uns die enge Zusammenarbeit mit Bürger*innen, lokalen Organisationen und Expert*innen wichtig, um die Akzeptanz und Unterstützung für diese Maßnahmen zu gewährleisten.

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4 Umweltschutz, Biodiversität, Landwirtschaft und naturnaher Tourismus

4.1 Förderung der Biodiversität

Neben der Klimakrise bedroht vor allem der Rückgang der Biodiversität unsere Lebensgrundlage. Gerade vor Ort, auf kommunaler Ebene, bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Biodiversität zu schützen und zu fördern.

Die Pflege kommunaler Grünflächen, aber auch die Bewirtschaftung von Straßenbegleitflächen, ist auf biologische Vielfalt und den Insektenschutz auszurichten. Wir unterstützen nachdrücklich, dass sich unsere Kommunen dem Bündnis Kommunen für die biologische Vielfalt anschließen, dem bereits 367 deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise angehören, und in dem die dazu erforderlichen Erfahrungen und Kompetenzen ausgetauscht werden können.

Wir wollen kommunale Wohnungsunternehmen unterstützen, ihre Grünflächen Mieter*innen zur eigenen Gestaltung zu überlassen. Durch Mieter*innengärten werden Umweltbildung und Eigeninitiative, Miteinander, Nachhaltigkeit und Erholung gefördert. Gleichzeitig bieten kleinteilige Gartenräume Rückzugsorte und Lebensräume für Insekten und Kleinlebewesen. 

Bei Teilflächen öffentlicher Flurstücke, die von Landwirtschaftsbetrieben unter den Pflug genommen wurden (z.B. an Wegrändern, Uferstreifen, etc.), setzen wir uns dafür ein, dass ehemals überpflügte Flurstücke Orte der Artenvielfalt werden und Kommunen dies aktiv angehen. Die zunehmende „Verzäunung der Landschaft“ stellt ein immer größer werdendes Problem für die freie und ungehinderte Durchquerung der Landschaft durch Wild dar. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kommunen sowohl die Mitarbeiter*innen, als auch die Errichter*innen von Umzäunungen für die Bedürfnisse der Wildtiere sensibilisieren und eine Habitatvernetzung stärker berücksichtigen.

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4.2 Öffentliche Flächen gemeinwohlorientiert bewirtschaften

Unbebaute Grundstücke in kommunalem Eigentum sollen grundsätzlich gemeinwohlorientierten, und vorrangig ökologischen Funktionen dienen. Bei Verpachtungen landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen müssen strenge Vorgaben gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass die im öffentlichen Eigentum befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen von den Kommunen nach Gemeinwohlkriterien verpachtet werden und sich an bereits bewährten Initiativen und deren Kriterien orientieren. Kriterien können z.B. sein: der Aufbau von Feldgehölzen mit hohem Wert für die Artenvielfalt (z.B. Streuobst, Wildrosen), Blühstreifen, vielgliedrige Fruchtfolgen von mindestens 5 Fruchtfolgegliedern und der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. 

Bei kommunalen forstwirtschaftlichen Flächen wollen wir den Aufbau von Laubmischwäldern mit Obst- und Wildobstbäumen und einem Anteil von mindestens 10% unbewirtschafteter Fläche. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Vorgaben bei Neuverpachtungen und bei der Verlängerung auslaufender Pachtverträge umgesetzt werden und die Möglichkeit, bei allen kommunalen Verpachtungen entsprechende Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen, kommuniziert und unterstützt werden. Gemeinwohlorientierte Nutzungen durch lokale Vereine wie Streuobstvereine, urban Gardening und solidarische Landwirtschaft müssen grundsätzlich Vorrang haben. Einen Verkauf öffentlicher kommunaler Flächen werden wir nicht unterstützen.

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4.3 Naturnaher Tourismus

Wir wollen naturnahen Tourismus und Umweltbildung fördern. Wir setzen uns ein für einen flächendeckenden naturverträglichen Tourismus, an dem alle Orte Anteil haben, beispielsweise durch den Ausbau von Weitwander- oder Radwegen und Loipen, anstelle sogenannter „Leuchtturmprojekte“ die vor allem den Massentourismus ansprechen sollen.

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4.4 Stärkung des kommunalen Umwelt- und Tierschutzes

Die Einhaltung von Natur- und Tierschutzgesetzen ist eines unserer Kernanliegen und wir unterstützen die Natur- und Tierschutzverbände bei ihrem Streiten dafür. Verstöße gegen Naturschutzgesetze, wie etwa das Roden von Streuobstbeständen, Entfernen von Wildheckenstrukturen, müssen durch die zuständigen Kreisbehörden konsequent verfolgt werden. In den letzten Jahren haben Berichte über tierquälerische Haltungsbedingungen in einigen nutztierhaltenden Betrieben schockiert. 

Wir fordern vollumfängliche, intensive und wie vorgeschrieben, unangekündigte veterinärmedizinische tierschutzrechtliche Kontrollen durch die zuständigen Veterinärbehörden. Der Tierschutz muss unbedingt eingehalten werden, auch um solche Landwirt*innen, die gut und fair Lebensmittel produzieren, vor dem Imageschaden durch schwarze Schafe zu bewahren. Die kommunalen Aufsichtsbehörden müssen dazu finanziell gestärkt und mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Dafür fordern wir, dass die Kommunen befähigt werden, kostendeckende Gebühren zu erheben. 

Festsetzung und Umsetzung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen vollständig im Kompensationsverzeichnis festgehalten und im Internet öffentlich transparent zugänglich gemacht werden. Die Kommunen sollen dazu ihrer Pflicht nachkommen, die erforderlichen Daten der zuständigen Landesbehörden regelmäßig und zeitnah zu übermitteln.

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4.5 Ernährungswende

Wir setzen uns dafür ein, dass die Kreise, Gemeinden und Städte bevorzugt in der Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kitas und Schulmensen, Senioreneinrichtungen) und bei öffentlichen Veranstaltungen Gerichte und Lebensmittel aus klimaangepassten Pflanzen (z.B. Buchweizen, Linsen und Kichererbsen) und anderen regional und saisonal erzeugten Lebensmitteln auf den Teller bringen.

Darüber hinaus setzen wir uns für das Konzept der „Essbaren Städte“ ein.

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5 Mobilität

5.1 Öffentlicher Personennahverkehr

Ein zentraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist die Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Wir sind uns bewusst, dass es Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen gibt und setzen uns dafür ein, diese Disparitäten zu überwinden und ein gut ausgebautes und attraktives öffentliches Verkehrsnetz in allen Regionen zu schaffen.

In den ländlichen Räumen möchten wir den ÖPNV so gestalten, dass er den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das bedeutet eine Stundentaktung der Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an die umliegenden Gemeinden und Städte zu gewährleisten. Wir setzen uns für flexible Konzepte sowie Konzepte auf Nachfrage (On-Demand) wie Rufbusse und Bürgerbusse ein, um auch abgelegene Gebiete anzubinden und Mobilität für alle Bürger*innen sicherzustellen. Zudem möchten wir innovative Lösungen wie Elektrobusse, autonome Kleinbusse und alternative Antriebstechnologien fördern, um die ländlichen Räume umweltfreundlicher zu gestalten. Ebenso braucht es abgestimmte Takte mit den Bahnverbindungen sowie auch landkreis- und bundeslandübergreifende Verbindungen.

In städtischen Gebieten legen wir besonderen Wert auf ein gut ausgebautes und attraktives öffentliches Verkehrsnetz. Dazu gehört eine hohe Taktung der Bus- und Bahnverbindungen, um kurze Wartezeiten und eine effiziente Mobilität zu gewährleisten. Wir möchten den Einsatz von emissionsarmen und barrierefreien Fahrzeugen vorantreiben, um die Luftqualität zu verbessern und allen Menschen eine uneingeschränkte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Zudem wollen wir die Infrastruktur des ÖPNV ausbauen, indem wir neue Haltestellen, Linien und Verbindungen schaffen, den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen fördern und moderne digitale Informations- und Ticketing-Systeme einführen. Dazu gehört auch, sozial verträgliche Ticket- und Abopreise ernsthaft zu diskutieren und umzusetzen.

Dafür braucht es auch geeignete und attraktive Schnittstellen zwischen ÖPNV und Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es müssen die regionalen und lokalen Busse im integralen Taktfahrplan mit den entsprechenden Eisenbahnen abgestimmt werden. Öffentlicher Personennahverkehr sollte deutlich mehr als Schüler*innenverkehr sein.

Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln wie dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Carsharing zu vernetzen. Die Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen und Rollstühlen soll in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein. An Umstiegspunkten braucht es Verleih- und -parksysteme, die direkt an den Haltestellen vorangetrieben werden. Dadurch sollen umweltfreundliche Mobilitätsalternativen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert werden.

Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven, zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrssystem auszubauen, das den Bedürfnissen der Menschen in ländlichen und städtischen Räumen gleichermaßen gerecht wird. Wir möchten eine nachhaltige Mobilität fördern, die die Verkehrsdichte reduziert, die Umwelt schützt und allen Bürger*innen eine komfortable und erschwingliche Fortbewegung ermöglicht.

Die Finanzierung des ÖPNV insgesamt muss zukünftig anders gestaltet werden. Das Deutschlandticket, aber auch die Herausforderungen in den ländlichen Räumen verlangen eine Anpassung der Finanzierungsstruktur. Die Gemeinden brauchen mehr Geld von Kreis und Land für ihren regionalen ÖPNV. Um die fachliche Kompetenz in den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es Mobilitätsmanager*innen in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund – also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Als vermittelnde Kompetenzschnittstelle sollen sie zudem zwischen Aufgabenträger, NASA und Landespolitik vermitteln, sowie die interkommunale Abstimmung von Mobilitätsangeboten vorantreiben.

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5.2 Radverkehr

Unsere Idee für eine bessere Verkehrssituation in den Städten und Gemeinden ist es, mehr und bessere Wege für Fahrradfahrer*innen zu schaffen. Das bedeutet, dass wir sichere und gut ausgebaute Radwege brauchen, die zwischen den verschiedenen Orten verbunden sind. Diese Radwege sollen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen leicht zugänglich und angenehm zu befahren sind.

Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Radwege regelmäßig gepflegt und instandgehalten werden. So können wir sicherstellen, dass sie immer in einem guten Zustand sind und keine Gefahr für Fahrradfahrer*innen darstellen. Dazu gehört auch, dass im Winter der Schnee geräumt wird, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Außerdem möchten wir die Anzahl der Radwege erhöhen. Das bedeutet, dass wir neue Radwege an wichtigen Straßen, in Wohngebieten, Gewerbegebieten und touristischen Gebieten bauen möchten. So wird es einfacher und sicherer, mit dem Fahrrad zu fahren – egal, wo man hinmöchte. Dafür braucht es auch mehr Fachpersonal, wie Fachplaner*innen oder Rad- bzw. Mobilitätsbeauftragte, in den entsprechenden Verwaltungseinheiten.

Wir wollen die positiven Seiten des Fahrradfahrens hervorheben und allen Menschen zeigen, dass es viele Vorteile hat. So ist es unter anderem gut für die Gesundheit, hilft dabei, die Umwelt zu schützen und entlastet den Verkehr. Wir möchten, dass Fahrradfahren als eine attraktive und umweltfreundliche Möglichkeit der Fortbewegung gesehen wird. Dafür sollen die Kommunen auch enger mit der Verkehrswacht, dem ADFC, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen sowie der Aktion Stadtradeln zusammenarbeiten.

Um der Besonderheit in ländlichen Räumen Rechnung zu tragen, wo Mobilität häufig nur über PKW sichergestellt werden kann, setzen wir uns für die Schaffung von Park & Ride-Parkplätzen – in Kombination mit Ladesäulen für E-Fahrräder und -PKW an Bahnhöfen ein. Dafür braucht es mehr Förderprogramme, insbesondere für die ländlichen Räume und mit niedrigen Eigenanteilquoten.

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5.3 Fußverkehr und Barrierefreiheit

Wir setzen uns für eine fußgängerfreundliche Gestaltung unserer Städte und Gemeinden sowie die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Der Fußverkehr spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und lebenswerte Mobilität. Daher ist es unser Ziel, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu verbessern.

Wir möchten Maßnahmen ergreifen, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken und das Unfallrisiko für Fußgänger*innen zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Ausweitung verkehrsberuhigter Bereiche mit Schrittgeschwindigkeit, die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an gefährlichen Straßenabschnitten, die Verbesserung der Sichtbarkeit durch ausreichende, aber effiziente und dimmbare, sensorengesteuerte Beleuchtung, die Umgestaltung von Kreuzungen und Einmündungen sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen, um Konfliktsituationen zu minimieren.

Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Erreichbarkeit von Orten für alle Menschen zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, die es Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und jungen Familien ermöglicht, sich uneingeschränkt und selbstständig in der Stadt zu bewegen. Dazu gehört der Abbau von Hindernissen wie Treppenstufen, unebenen Gehwegen, nicht-barrierefreien Haltestellen und Bahnhöfen sowie engen Durchgängen. Wir möchten den Ausbau von barrierefreien Rampen, Aufzügen und taktilen Leitsystemen vorantreiben, um allen Menschen eine barrierefreie Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Auch die Bereitstellung von ausreichenden und gemütlichen Sitzgelegenheiten, schattenspendenden Bäumen und öffentlichen Toiletten, bei denen barrierefreie Anlagen die Norm anstatt die Ausnahme sind, ist uns ein Anliegen, um den Komfort und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu verbessern. Zudem setzen wir uns für eine ansprechende Gestaltung des Fußwegenetzes ein, um den Fußverkehr zu fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehören breite Gehwege, ansprechende Gestaltungselemente wie Bepflanzungen und Kunstwerke sowie eine gute Beschilderung, um die Orientierung zu erleichtern.

Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer Mobilität oder ihrer körperlichen Verfassung, sich sicher und bequem zu Fuß bewegen können. Eine barrierefreie und zugängliche Stadt ist nicht nur ein Gewinn für die Lebensqualität, sondern auch ein Ausdruck von sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

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5.4 Motorisierter Individualverkehr

Eine zentrale Herausforderung im Bereich Verkehr ist der motorisierte Individualverkehr. Wir sind uns bewusst, dass das Auto für viele Menschen ein wichtiges Fortbewegungsmittel ist, aber gleichzeitig wollen wir eine ökologisch nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern und den Einsatz von umweltfreundlichen Alternativen unterstützen.

Um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu erleichtern, setzen wir uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Wir wollen sicherstellen, dass es ausreichende Ladestationen in unseren Städten und Gemeinden gibt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dadurch möchten wir Anreize schaffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und somit den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Förderung des Carsharings – in Stadt und Land ein. Carsharing ermöglicht es mehreren Personen, sich ein Fahrzeug zu teilen, ein z. B. Elektrofahrzeug auszuprobieren, und reduziert die Anzahl der benötigten Autos auf den Straßen und in den Quartieren. Wir möchten den Ausbau von Carsharing- und Dorfauto Initiativen insbesondere in ländlichen Räumen und auf Basis von Elektrofahrzeugen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von geteilten Fahrzeugen verbessern – dazu gehört auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur, sowie die Umwidmung weiterer Parkplätze für das Carsharing.

Wir wollen die Verkehrssicherheit in unseren Kommunen verbessern und den Verkehrsfluss optimieren. Deshalb sollten sich alle Kommunen in Sachsen-Anhalt der Initiative Lebenswerte Städte anschließen. Die Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Der Schritt in mehr Bereiche mit Tempo 30 sowie verkehrsberuhigte Bereiche sollte stärker vorangetrieben werden.

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6 Bildung

6.1 Gebäudestrukturen

Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Modernisierung der Gebäudestrukturen in unseren Bildungseinrichtungen. Wir möchten sichere, moderne und inspirierende Lernumgebungen schaffen, die den Anforderungen einer zeitgemäßen Bildung gerecht werden.

Unser Ziel ist es, die Infrastruktur unserer Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung von Schul- und Kitagebäuden, um optimale Lernbedingungen zu schaffen. Wir fordern die Erhaltung der Schule, insbesondere der Grundschule, auch in ländlichen Räumen vor Ort. Wir setzen uns für eine kindgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten ein, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht und Raum für kreatives Denken und Lernen bietet. Liegenschaften im Eigentum der öffentlichen Hand müssen Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz, der Nutzung regenerativer Energien und umweltgerechter Materialien haben. Dies gilt insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, die von ihren kommunalen Trägern so ausgestattet werden sollen, dass dort Ernährungs- und Umweltbildung stattfinden kann, etwa mit Schulküchen und -gärten.

In ländlichen Räumen setzen wir uns für die Umwandlung kommunaler Dorfimmobilien in Multifunktionshäuser ein, die als Begegnungsstätte von Jung und Alt, aber auch Raum für mobile Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Fußpflege, Friseur und Telemedizin bieten sollen.

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6.2 Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit leistet einen entscheidenden Beitrag zu Schulerfolg. Schulsozialarbeiter*innen gestalten den Lern- und Lebensort Schule, unterstützen bei kleinen Sorgen und großen Problemen, sind Ansprechpartner*innen für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Auf Landesebene setzen wir uns für ein dauerhaft finanziertes Landesprogramm ein, das an jeder Schule den Einsatz mindestens einer Schulsozialarbeiter*in ermöglicht. 

Unsere Kommunen sollen diesen Einsatz nicht nur finanziell mittragen, sondern auch steuern und an den besonderen Bedarfen vor Ort ausrichten. Dabei ist uns besonders wichtig, dass Schulsozialarbeit nicht die offene Kinder- und Jugendarbeit ersetzt und deshalb auch nicht gegen Einrichtungen wie Jugendclubs oder Kinderangebote aufgerechnet werden darf. Wir sind uns der finanziellen Herausforderung für die Kommunen bewusst und setzen uns deshalb im Land für eine auskömmliche Finanzausstattung und Notfallhilfen ein.

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6.3 Digitalisierung

Ein wichtiger Aspekt ist auch die digitale Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schulen über eine moderne IT-Infrastruktur verfügen, um digitale Lernformate und Medienkompetenz zu fördern. Dazu gehören schnelles Internet, schulweites WLAN, Computerarbeitsplätze und interaktive Whiteboards. Wir möchten den Einsatz digitaler Medien sinnvoll in den Unterricht integrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Datenschutz und Privatsphäre gewahrt bleiben.

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6.4 Inklusion

Gute Bildung schafft Chancen für alle Kinder. Gute Bildung ist inklusiv. Wir wollen die viel zu lange bestehende exklusive Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt überwinden. Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, an Regelschulen zu lernen. Dafür müssen Schulen auch physische Barrieren abbauen. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge und Aufzüge, breite Türen und Beleuchtungskonzepte, ebenso wie die Berücksichtigung von inklusiven Lernkonzepten. Dafür bedarf es aber auch besonderer Materialen, multiprofessioneller Teams an unseren Schulen und der Stärkung der Förderkompetenzen bei unseren Lehrkräften.

Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen zu schaffen, die Raum für kreatives Denken, Lernen und soziale Interaktion bieten. Wir möchten optimale Bedingungen schaffen, damit alle Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten können.

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7 Kommunale Finanzen

Ein wichtiger Aspekt unserer kommunalen Politik betrifft die Finanzen unserer Städte und Gemeinden. Wir setzen uns dafür ein, transparente und partizipative Finanzstrukturen zu etablieren, die eine gerechte Verteilung der finanziellen Ressourcen gewährleisten und die Bedürfnisse der Bürger*innen berücksichtigen.

Ein Instrument, das wir zur Stärkung der Bürgerbeteiligung einsetzen wollen, ist der Bürger*innenhaushalt. Hierbei sollen die Bürger*innen direkt in den Entscheidungsprozess über die Verwendung der kommunalen Finanzen einbezogen werden. Durch partizipative Budgetverfahren können sie mitbestimmen, welche Projekte und Maßnahmen Vorrang haben sollen und wie die finanziellen Mittel am besten eingesetzt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gender Budgeting. Wir möchten sicherstellen, dass geschlechtsspezifische Aspekte in den kommunalen Haushaltsplanungen berücksichtigt werden. Durch eine geschlechtergerechte Finanzpolitik wollen wir gleiche Chancen und Teilhabe für alle Bürger*innen fördern und bestehende Geschlechterungleichheiten abbauen.

Die Förderung der kommunalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung ist ein weiterer Schwerpunkt. Wir setzen uns für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik ein, die lokale Unternehmen stärkt und neue Arbeitsplätze schafft. Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit den Stadt- und Kreissparkassen als starke Partner in der Region besonders wichtig. Wir möchten eine enge Verbindung zwischen der lokalen Wirtschaft und dem Finanzsektor fördern, um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu unterstützen. Wer regional investiert, stärkt auch die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen, bspw. über die Gewerbesteuereinnahmen.

Die Tourismusförderung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in unseren kommunalen Finanzstrategien. Wir möchten unsere Städte und Gemeinden als attraktive Reiseziele positionieren und den Tourismus nachhaltig und verantwortungsbewusst fördern. Dabei ist es uns wichtig, die lokale Wertschöpfung zu stärken und die touristischen Angebote im Einklang mit ökologischen und sozialen Kriterien zu gestalten.

Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Gelder nicht in Unternehmen investiert werden, die negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Stattdessen möchten wir Investitionen in nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern, die soziale Verantwortung übernehmen und einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Auch ökonomisch ist der Verzicht auf Investitionen in fossile Energien konsequent zu verfolgen. Schon heute wirken Fonds ohne veraltete fossile Geschäftsmodelle besser und mittelfristig wird das fossile Geschäftsmodell implodieren.

Die Kommunen stehen in der Verantwortung, u.a. EU-Fördermittel zur Mitfinanzierung eigener Projektideen zu generieren. Wir fordern daher die Landkreise und kreisfreien Städte auf, Fachstellen zur Unterstützung von europäischen Förderanträgen einzuberufen. Diese Fachstellen
refinanzieren sich binnen kurzer Zeiträume, da sie Unternehmen, Verbänden und kommunalen Einrichtungen zu einem erfolgreichen Antrag von Fördermitteln helfen, ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt abgerufen.

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8 Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit vor Ort

Sozial gerechte und nachhaltige Kommunalpolitik erreicht und unterstützt alle Bürger*innen in der Kommune. Das gilt besonders für diejenigen in persönlichen, sozialen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Notlagen. Wir sind uns der finanziellen Herausforderung für unsere Kommunen bewusst, diese Pflichtaufgabe zu stemmen, aber sie ist ein Kernstück unserer sozialen Gesellschaft. Solidarität und öffentliche Verantwortung müssen besonders den Vulnerablen der Gesellschaft gelten, deshalb erfüllt uns das überall beobachtbare Abschmelzen dieser Pflichtaufgaben innerhalb des vorhandenen Ermessensspielraums mit Sorgen. Dies gilt vor allem mit Blick auf Schuldner*innen, Sucht- und Gesundheitsberatungen und viele Teile der Jugendhilfe. Wir Bündnisgrüne sehen diese Leistungen als gesellschaftliche und kommunale Pflichtaufgaben und räumen ihnen entsprechende Priorität ein.

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden vielerorts als freiwillige Aufgaben benannt. Wir betonen, dass es sich dabei um Pflichtaufgaben unserer Kommunen handelt. Offene Angebote für Kinder und Jugendliche sind nicht nur als Freizeitangebote relevant. Sie schaffen sozialen Ausgleich, eröffnen Chancen, ermöglichen Selbstwirksamkeit und gestaltbare Freiräume. Diese Angebote sind wichtiger Kitt der Gesellschaft und sorgen nachhaltig für lebenswerte Kommunen für alle Generationen. Für uns Bündnisgrüne haben sie mindestens den gleichen Stellenwert, wie Straßenbau und Infrastruktur. Dabei geht es nicht nur um das Beibehalten bestehender Angebote, sondern auch um dauerhafte und belastbare Partnerschaften mit freien Trägern und eine progressive Jugendhilfeplanung in unseren Kommunen.

Wie alle Menschen in Sachsen-Anhalt besorgt uns die immer schwieriger werdende Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt. Kommunen und Kreise sollen in regionalen Gesundheitskonferenzen Lösungen finden, um die bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das kann und wird zukünftig nicht immer mit niedergelassenen Ärzt*innen funktionieren. Mit einer neuen gesetzlichen Rahmenbedingung auf Bundesebene bietet sich eine größere Flexibilität, um auch sektorenübergreifende Strukturen zu entwickeln. Wo Kliniken vor Ort sind, erst recht solche in kommunaler Trägerschaft, können und sollen diese, zum Beispiel über MVZs oder integrierte Notfallpraxen eingebunden werden. Aber auch kommunale Gesundheitszentren, Gemeindepraxen mit routierenden Sprechstunden, Pflegeambulanzen oder interprofessionelle Polikliniken können vor Ort gute Versorgung organisieren.

Wir setzen auf Pflege im Quartier und nehmen die Kommunen in die Pflicht, Wohn- und Betreuungsformen zu erproben und zu gestalten, die Menschen jeden Alters ein gemeinsames Leben in den Kommunen erlaubt.

Die Budgetierung der kommunalen Leistungen im Sozialbereich, die nicht selten zu einer Unterversorgung führt, muss abgebaut werden. Öffentliche Freizeitangebote müssen im Sinne der Teilhabestärkung für alle erreichbar und nutzbar sein. Gleichzeitig müssen Angebotsstrukturen, da wo es möglich ist, auch über kommunale Wirkungskreise hinaus interkommunal vernetzt werden.

Gesundheitliches Wohlbefinden schließt ebenfalls den Teilbereich sexueller Gesundheit ein. Nach wie vor ist bei vielen Menschen das Unwissen über HIV/AIDS und andere sexuell übertragbare Infektionen, die Tabuisierung des Sprechens über Sexualität sowie die Stigmatisierung normabweichender sexueller Lebensweisen ausgeprägt. Hier gilt es mit einer vorurteilsfreien, sensibilisierten Präventionsarbeit anzusetzen, die verschiedene Lebenswelten akzeptiert. Selbsthilfeinstitutionen und -projekte müssen finanziell gefördert und abgesichert werden. Hier gilt es die Arbeit der Beratungsstellen in den größeren Kommunen, auch mit Angeboten für die breite Fläche des Landes zu verknüpfen.

Für uns ist Zuwanderung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sachsen-Anhalt. Wir setzen daher auf die Integration von Migrant*innen vor Ort. Die gelebte und vielfältige Willkommenskultur der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kommunen dabei in vielen freiwilligen Initiativen starke Partner haben. Diese Initiativen brauchen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, aber auch hauptamtliche Unterstützung inner- und außerhalb kommunaler Verwaltungen.

Spracherwerb und die Chancen einer funktionierenden Nachbarschaft sind die Schlüssel zum Ankommen in unserer Gesellschaft. Sprach- und Integrationskurse müssen in ausreichender Zahl angeboten werden und so gestaltet sein, dass sie insbesondere für Menschen, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen, erreichbar sind. Gemeinsame Begegnungsorte sind dabei von besonderer Bedeutung, nicht nur für die Integration, sondern auch für den grundsätzlichen Zusammenhalt in Stadt und Land.

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9 Kommunen in Bewegung bringen – Sportlandschaft fördern

Die Zivilgesellschaft und wesentliche Freizeitangebote werden durch Sportvereine getragen. Sie leisten eine wichtige Arbeit für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Auch Sportvereine sollen Orte sein, an denen Inklusion und Integration gelebt wird und gesellschaftlicher Zusammenhalt wirksam sein kann. Dafür braucht es entsprechende Förderung und Unterstützung der Vereine, die sich auch innerhalb ihrer Strukturen für Diversität und Vielfaltsförderung einsetzen. Ein breites Angebot an barrierefrei erreichbaren und kostenlos nutzbaren Sportmöglichkeiten und Bewegungsorten im öffentlichen Raum bietet eine attraktive Freizeitgestaltung und macht Gemeinden und Städte lebenswert.

Wir erleben im ganzen Land einen schleichenden Verfall öffentlicher Sportanlagen, in Teilen bis zur Schließung. Dieser Trend muss aufgehalten werden. Das werden Kommunen nicht alleine schaffen, können dabei aber unterstützen.

Der Vereinssport muss in der Perspektive der Kommunen mehr Aufmerksamkeit erhalten. Die Netzwerkarbeit mit Kitas und Schulen muss ausgebaut werden, insbesondere wenn der volle Kalender an Ganztagsschulen ohnehin einschränkend für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wirkt.

Sport findet nicht nur in Vereinsstrukturen, sondern auch im öffentlichen Raum statt. Ganz egal ob im Dorf oder in der Stadt, überall ist der Bedarf an öffentlich zugänglichem Raum für die individuelle sportliche Betätigung gewachsen. Sportanlagen müssen zunehmend geöffnet werden und generationsübergreifende Outdoor-Fitnessanlagen oder Leihsportgeräte eine stärkere Rolle in den Kommunen spielen.

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10 Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und fördern

Sachsen-Anhalt hat eine ausgeprägte Kulturlandschaft, die wir bewahren und fördern wollen. Kultureinrichtungen leisten eine essenzielle Arbeit in diesem Land. Sie sind Orte der Bildung, Begegnung, Persönlichkeitsbildung und Selbstreflexion – sie können auch als Spiegel der Gesellschaft betrachtet werden, die sich künstlerisch mit den Entwicklungen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Kultur ist dabei so vielfältig wie die Gesellschaft, aus der sie hervortritt. Diese verschiedenen Formen der Kultur gilt es dabei gleichberechtigt zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken, Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur. Aber auch Freiräume, drinnen und draußen, in denen Menschen Bildende Kunst ausprobieren und ihre Stile & Techniken entwickeln können, dürfen nicht fehlen.

Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen, unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben teilzunehmen. Angebote und Stätten, die auf der Bühne und hinter den Kulissen gesellschaftliche Barrieren abbauen, sich um diskriminierungsfreie Darstellung bemühen und Diversität erlebbar machen, statt Stereotype zu wiederholen, sollten in der Kulturförderung im besonderen Maße gefördert werden.

Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll zudem gefördert und Hemmnisse abgebaut werden.

Kultur ist nicht nur in den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst, dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große Vielfalt des kulturellen Programms stützen. Deswegen wollen wir besonders in ländlichen Räumen kulturelle Veranstaltungen fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt bei der Teilhabe insbesondere für ältere und junge Menschen sowie Menschen mit Einschränkungen eine wichtige Rolle, da diese sich durch ein gut ausgebautes Netz selbstständig bewegen können. Auch können innovative Projekte wie Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft sein und sollen deswegen von uns unterstützt werden.

Wir wollen kulturelle Institutionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt, die verschiedenen Perspektiven Platz zur Darstellung in ihrem Genre machen. Seien es Theater mit feministischen Stücken und hohem Frauenanteil oder Konzertspielstätten mit queeren, behinderten, migrantischen und Künstler*innen of Color oder Einrichtungen, die auch Kindern und Jugendlichen Platz bieten, sich künstlerisch auszudrücken.

Die bereits bestehenden Institutionen sollen dabei weiterhin gefördert und ausgebaut werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht genug gewertschätzt werden kann. Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.

Bei der Finanzierung kultureller Veranstaltungen durch Steuergelder und Fördermittel ist auf Diskriminierungssensitivität zu achten.

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11 In der Mitte Europas – Europa in den Kommunen stärken

Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen. Mit der Kommunalwahl finden auch die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Wir möchten unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen Fachkräfte.

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Beschlossen auf dem 49. Landesparteitag in Halle (Saale) am 7. Oktober 2023.