Statut für eine vielfältige Partei

Präambel

Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven aus der ganzen Breite der Gesellschaft angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.

Wir machen es uns deshalb zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder romafeindliche Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen, finanziellen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nichtdiskriminierend wirken.

Unsere Parteistrukturen müssen verständlich, zugänglich und durchlässig sein. Wir machen unsichtbare und ausschließende Strukturen sichtbar und stärken in unserer Partei Räume, in denen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich in geschütztem Rahmen austauschen, vernetzen und gegenseitig stärken können.

Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen sollte mindestens ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene entsprechen. Auch in Sachsen-Anhalt wollen wir die Vielfältigkeit der Menschen sichtbar abbilden. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken. Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt.

§1 Repräsentation

  1. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel.
  2. Der Landesvorstand wird, basierend auf der wissenschaftlichen Untersuchung der Bundespartei, regelmäßig die Zusammensetzung der und Diskriminierungserfahrungen in der Partei evaluieren und Maßnahmen zur Förderung der innerparteilichen Vielfalt implementieren. Ein Bericht dazu wird alle zwei Jahre auf dem Landesparteitag vorgestellt und diskutiert.
  3. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.

§ 2 Versammlungen

  1. Präsidien sollen möglichst vielfältig besetzt werden. Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, werden bei der Besetzung vorrangig berücksichtigt.
  2. Bei internen und externen Veranstaltungen wird darauf geachtet, dass die Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
  3. Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst neben dem physischen Zugang u. a. auch zeitliche, finanzielle und soziale Faktoren. Die Landespartei stellt sicher, dass alle Parteiveranstaltungen für Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, eine sichere Umgebung darstellen. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen

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  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
  2. Dazu sind Stellenausschreibungen so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.
  3. In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.
  4. Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten. Eine Zusammenarbeit mit Personen oder Organisationen, die den Zielen einer vielfältigen Gesellschaft widersprechen, findet nicht statt.

§ 4 Empowerment und Weiterbildung

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt schafft Angebote zum Empowerment (Stärkung) von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.
  2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung. Alle Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen der Partei sollen einmal in 2 Jahren an einer solchen Maßnahme teilnehmen.
  3. Der Landesverband stellt in Zusammenarbeit mit der Bundespartei für die in Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben Mittel zur Verfügung.
  4. Zentrale Informationen sind zusätzlich auch in Einfacher Sprache und Englisch zu veröffentlichen sowie Wahlprogramme in Leichter Sprache und Englisch.

§ 5 Delegation zum Diversitätsrat

  1. Der Landesverband entsendet ein Mitglied des Landesvorstandes und ein Basismitglied in den Diversitätsrat des Bundesverbandes.
  2. Für die Delegation des Landesvorstandes hat der Landesvorstand ein Vorschlagsrecht, eine Bewerbung für die Basisdelegation steht jedem Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt offen. Für jede Delegation sind Ersatzdelegierte zu wählen. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten.
  3. Die Delegation wird alle 2 Jahre, beginnend mit der Basisdelegation, auf einem Landesparteitag gewählt.
  4. Die Delegierten berichten regelmäßig dem Landesvorstand und der Landespartei über die Arbeit des Diversitätsrates.

§ 6 Landesfachgruppen

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  1. Zu den für Vielfalt zuständigen Gremien gehören neben dem Landesvorstand die LFG Soziales, die LFG QueerGrün, die LFG Frauen, die LFG Demokratie und Recht sowie die LFG Bildung.
  2. Vielfalt ist gleichzeitig ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das von allen Landesfachgruppen bearbeitet werden soll.

§ 7 Projektgruppe Vielfalt

  1. Der Landesvorstand setzt eine „Projektgruppe Vielfalt“ ein, die die Maßnahmen der Landespartei weiterentwickelt.
  2. Die „Projektgruppe Vielfalt” hat das Recht, zu allen Anträgen an den Landesparteitag, die die vielfaltspolitischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt betreffen, in einem Redebeitrag Stellung zu nehmen.
  3. Die „Projektgruppe Vielfalt” berät über Angelegenheiten der Diversitätspolitik der Partei zwischen den Landesparteitagen und befasst sich mit Angelegenheiten, die der Landesvorstand an sie delegiert.

§ 8 Vielfaltspolitische Sprecher*in

  1. Im Landesvorstand wird ein*e vielfaltspolitische*r Sprecher*in benannt.
  2. Die*der vielfaltspolitische Sprecher*in hat die Aufgabe, die Vielfaltspolitik im Landesverband in Zusammenarbeit mit der „Projektgruppe Vielfalt“ zu überwachen. Sie*er ist gleichzeitig die*der Beauftragte des Landesverbandes gegen Diskriminierung und Mobbing.

§ 9 Vielfaltsreferent*in

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  1. In der Landesgeschäftsstelle wird eine Vielfalts-Referentin benannt.
  2. Die*der Vielfalts-Referent*in entwickelt in Zusammenarbeit mit der*dem vielfaltspolitischen Sprecher*in und der „Projektgruppe Vielfalt” Maßnahmen, die zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe und der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in der Gesellschaft beitragen.
  3. Die*der Vielfalts-Referent*in hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht in den Gremien des Landesverbands. Die*der Vielfalts-Referentin soll Kreis- und Ortsverbände beraten.

§ 10 Geltung

  1. Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
  2. Die Kreisverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.

Beschlossen auf dem 45. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt am 27.11.2021.