Grüne: Bürger*innen besser an Einnahmen aus Erneuerbaren beteiligen

Madeleine Linke, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf einer Windrad-Gondel. Im Hintergrund sind andere Windräde in der Ferne zu sehen.

Die Grünen im Land haben ihre Forderungen für ein landesweites Beteiligungsgesetz erneuert. Mit diesem Gesetz sollen Kommunen und Bürger*innen künftig direkt finanzielle Vorteile davon haben, wenn in ihrer Nähe Wind- und Solarparks entstehen oder Windkraftanlagen im Rahmen von Repowering ersetzt werden.

Dazu erklärt Madeleine Linke, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:

„Es ist der richtige Weg, wenn die Betreiber der Anlagen per Gesetz dazu verpflichtet werden, die anliegenden Kommunen an ihren Erträgen zu beteiligen. Solch eine finanzielle Beteiligung erhöht die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren und sorgt schließlich für eine Beschleunigung der Energiewende.“

Energieminister Armin Willingmann hatte bereits vor Monaten ein Beteiligungsgesetz für Sachsen-Anhalt angekündigt. Die Grünen legen konkrete Forderungen dazu vor:

  • Name: Das Gesetz soll bereits im Titel deutlich machen, worum es geht: „Bürger*innen- und Gemeindebeteiligungsgesetz“, denn sowohl die Kommunen als auch die Bürger*innen vor Ort sollen unmittelbar von den Erträgen aus Wind- und Solarparks profitieren können.
  • Gemeinschaftsleben befördern: Die Zweckbindung der Einnahmen in den Kommunen soll nicht nur infrastrukturelle Projekte, sondern auch kulturelle und soziale Veranstaltungen und Projekte umfassen, die das Gemeinschaftsleben bereichern.
  • Direkte Beteiligung der Bürger*innen: Die Grünen schlagen vor, die Möglichkeit einer Direktstromvermarktung für Bürger*innen einzuführen und Anreize für Bürger*innengenossenschaften sowie Crowd-Funding-Kampagnen zu schaffen. So können die Menschen direkt von den Erträgen profitieren.
  • PPAs berücksichtigen: Auch Anlagen, die nicht durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gefördert werden – etwa PPAs – sind fester Bestandteil der Energiewende und sollten dringend im Beteiligungsgesetz berücksichtigt werden.
  • Steuern: Die Einnahmen sollen nicht den Finanzausgleichsvorschriften von Bund und Land unterliegen, sondern als nichtsteuerliche Abgaben gelten.
  • Übergangsregeln: Angesichts der möglichen Einführung eines Bundes-Beteiligungsgesetzes fordern die Grünen eine sorgfältige Koordination, um den Standortvorteil für Erneuerbare Energien in Sachsen-Anhalt zu bewahren. Dies erhöht auch die Planungssicherheit für die Betreiber von Wind- und Solarparks.