Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Kommunen für eine zukunftsfähige Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt 5. September 20207. April 2022 Handlungsfähige Kommunen sind eine Grundvoraussetzung unseres demokratischen Rechtsstaates. Sie gestalten die Lebensverhältnisse vor Ort und bilden mit der kommunalen Selbstverwaltung das Fundament unserer Demokratie. Damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können, brauchen die Kommunen eine angemessene finanzielle Ausstattung. Daher fordern wir: Die den Kommunen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) landesseitig zurVerfügung gestellte Finanzausgleichsmasse, den kommunalen Aufgabenentsprechend, ist ab 2022 angemessen zu erhöhen. Dabei sollen die Kosten für die im Zuge von Digitalisierung, demografischer Entwicklung und Klimawandel erforderlichen Umstellungsprozesse, der Abbau desInvestitionsstaus und der Verbleib einer verfassungskonformen freienSpitze berücksichtigt werden. Kommunen, die dauerhaft unverschuldet strukturell unterfinanziert sind, sollen im FAG eine auskömmliche Untergrenze der kommunalenFinanzausstattung in Form einer kommunalen Grundsicherung gewährt werden. Den Kommunen sollen die durch die Corona-Pandemie entstehendenEinnahmeausfälle zu ersetzt werden, um die weitere Erfüllung derkommunalen Aufgaben zu sichern. Den Landkreisen soll bundesweit über einen erhöhten kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer eine eigene, von der Kreisumlage unabhängige, Einnahme geben werden. Mit einer klaren Definition eines transparenten Verfahrens zur Bestimmung der Kreisumlage soll das Land in Verbindung mit den folgenden Maßnahmen zur Beendigung der Streite innerhalb der kommunalen Ebene beitragen. Die Einrichtung eines Altschuldenfonds, über den, soweit möglich mit Hilfe des Bundes, verschuldeten Kommunen, die strukturell nicht in der Lage sind, sich aus den Altschulden zu befreien, eine neue Perspektive eröffnet wird. Beschlossen auf dem 43. Landesparteitag in Halle (Saale) am 05. September 2020