Kinderförderungsgesetz

Hintergrund dieses Antrags:

Das Kinderrderungsgesetz wurde in den letzten Monaten mehrfach evaluiert. Diese Evaluationen sollen Grundlage für eine qualitative und finanzielle Weiterentwicklung der Gesetzgebung in der Kinderbetreuung sein. Vorab ist das Land gefordert, die vom Landesverfassungsgericht festgestellten Verfassungswidrigkeiten bezüglich der Finanzierung zu beheben.

Das Ziel dieses Antrags ist es, die Forderungen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt an ein KiFöG zu diskutieren und unserer Landtagsfraktion in die Verhandlungen mitzugeben.

Beschluss:

Der 02. Landesdelegiertenrat 2017 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt möge beschließen, dass die folgenden Forderungen in die Verhandlungen eines neues KiföG von unserer Fraktion eingebracht werden.

  1. Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von mindestens 8 Stunden für alle Kinder muss gewährleistet werden. Bei Bedarf – bspw. Erwerbstätigkeit beider Eltern – sind 10h zu gewährleisten.
  2. Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub, Fort- und Weiterbildungen) sowie mittelbare pädagogische Arbeit müssen mit der nächsten Gesetzesnovelle auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet werden. Auch braucht es klare landesweite Regelungen für die Freistellung von KitaleiterInnen.
    Mittelfristig muss der Mindestpersonalschlüssel erhöht werden.
  3. Küchen in die Kitas.
  4. Elternbeiträge müssen sozialverträglich gestaltet werden, ein erster Schritt wäre, Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln.
  5. Ausbildung für Erzieher*innen praxisnäher und kompakter machen. Kitas sind als Ausbildungsorte zu stärken, dafür sind Fortbildungen für die Begleitung von Auszubildenden anzubieten und entsprechende Ressourcen bereit zu stellen.
    Sachsen-Anhalt muss Vorreiter in der Modernisierung der ErzieherInnenausbildung sein. Neben der Akademisierung soll eine dreijährige duale Ausbildung etabliert werden.
  6. Demokratie und Vielfalt in Kitas muss forciert werden.
  7. Besondere Bedarfe von Kitas honorieren.
  8. Ein Transparentes und qualitätsbezogenes Finanzierungssystem in Form einer Entgeltfinanzierung soll mit der nächsten Gesetzesnovelle nachholend vollzogen werden.

Begründung:

Zu 1. Rechtsanspruch

Der 2013 eingeführte Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für alle Kinder unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern, war ein wichtiger und richtiger Schritt zur Förderung aller Kinder. Auch Kindern erwerbsloser Eltern oder von Eltern in Elternzeit haben damit das gleiche Recht auf Bildung in der Kita wie Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind. Der „Zweiklassenanspruch“ wurde abgeschafft. Damit geht das Land bewusst über den im SGB VIII mittlerweile festgeschriebenen Rechtsanspruch hinaus. Dies entspringt nicht nur der Tradition der Kinderbetreuung in den Ostländern, sondern insbesondere dem Wissen um die zentrale Bedeutung frühkindlicher Bildung. Mit diesem Anspruch steht Sachsen-Anhalt an der Spitze im bundesweiten Vergleich.

Zu 2. Mindestpersonalschlüssel 

Der Mindestpersonalschlüssel in Sachsen-Anhalt ist einer der schlechtesten in Deutschland und weit entfernt von den Empfehlungen der einschlägigen Forschung. In Sachsen-Anhalt kommen 5,6 Krippenkinder auf eine ErzieherIn – die Bertelsmannstiftung empfiehlt einen Schlüssel von 3:1, weiter kommen 12,5 Kinder der Altersgruppe 3-6 auf eine ErzieherIn – hier empfiehlt die Bertelsmannstiftung 7,5:1. Darüber hinaus ist in Sachsen-Anhalt das Bildungsprogramm „Bildung elementar“ für Kitas und Horte festgeschrieben. Eine zu dünne Personaldecke gefährdet eine gute Umsetzung in den Einrichtungen.

Der Mindestpersonalschlüssel muss sich langfristig auf den von der einschlägigen Forschung empfohlenen Verhältnisse bewegen. Hier sehen wir auch den Bund in der Pflicht.

Der aktuelle Mindestpersonalschlüssel vernachlässigt Ausfallzeiten der pädagogischen Fachkräfte. Urlaub, Krankheit und Fort- und Weiterbildung werden nicht angerecht. Fällt eine PädagogIn aus, müssen die anderen ErzieherInnen diesen Ausfall ausgleichen. Hier muss nachgebessert werden. Ausfallzeiten müssen auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet werden.

ErzieherInnen arbeiten nicht nur unmittelbar am Kind, ihr Aufgabenfeld umfasst auch die immer intensiver werdende Elternarbeit, kollegiale Beratung sowie die Vor- und Nachbereitung der Bildungs- und Projektangebote. Dafür müssen Zeitkontigente zur Verfügung stehen, die bisher nicht im Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt werden. Für die unmittelbare pädagogische Arbeit muss auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet werden.

Zu 3. Küchen in die Kitas!

Kochen und Essen sind sozialintegrativ und darüber hinaus auch ein wichtiges Bildungselement

für Kinder im Elementarbereich. Gesunde Ernährung ist das A und O eines gesunden Aufwachsens. Damit auch die Kinder zusammen mit den ErzieherInnen kochen können, sind Küchen in Kitas notwendig. Dafür hat das Land ein Förderprogramm „Küchen in Kitas“ aufzulegen.

Zu 4. Elternbeiträge

Vielerorts haben die Kostenbeiträge für Eltern zur Bildung und Betreuung ihres Kinder eine Höhe erreicht, die nicht mehr sozialverträglich ist. Eine Deckelung der Elternbeiträge ist unbedingt nötig.

Eine größere Spannbreite an Möglichkeiten der sozialverträglichen Gestaltung von Elternbeträgen sollte darüber ins Auge gefasst werden. Es muss gerade für Sachsen-Anhalts Eltern möglich sein, alle Maßnahmen der Staffelung nach § 90 SGB VIII nutzen zu können. Vor allem eine Staffelung nach den Einkommen der Eltern muss angestrebt werden. Langfristiges Ziel ist es, auch die Bildung im Elementarbereich kostenfrei zu gestalten.

Zu 5. Ausbildung praxisnäher und kompakter machen

Die Evaluation hat gezeigt, dass über die Hälfte der ErzieherInnen in den über 50 Jahre alt ist. Der sich schon jetzt abzeichnende Fachkräftemangel wird sich verschärfen. Schon jetzt steigen mehr ErzieherInnen durch den Renteneintritt aus, als dass ausgebildete ErzieherInnen nachkommen. Mit der Fachkraft für Kindertageseinrichtungen ist das Land schon den ersten Schritt zu einer praxisnäheren Ausbildung gegangen, die zudem verkürzt und vergütet ist. Dies ist unbedingt auszubauen. Es zeigt sich, dass die Einrichtungen als auch die angehenden ErzieherInnen stark von dieser Verzahnung schon während der Ausbildung profitieren. Mehr als bisher muss das Land Anstrengungen unternehmen, diese Ausbildung in die Öffentlichkeit zu bringen, damit möglichst viele Einrichtungen und an einer Ausbildung interessierten Personen davon erfahren. In den Einrichtungen müssen Zeitkontingente zur Praxisanleitung zur Verfügung gestellt werden, damit die jungen KollegInnen im Berufsfeld nicht allein gelassen werden müssen.

Darüber hinaus ist zu prüfen, wie die ursprüngliche Ausbildung für junge Menschen attraktiver gestaltet werden kann. Ein Weg wäre eine Ausbildungsvergütung.

Zu 6. Demokratie und Vielfalt

Von Beginn an möchten Kinder ihre Umgebung gestalten. Diesem Wunsch muss in der Kita nachgekommen werden. Kitas als Kinderstuben der Demokratie müssen zunehmende demokratische Strukturen entwickeln, die die Rechte und Wünsche von Krippen-, Kita- und Hortkinder gemäß ihres Alters gleichermaßen wahrt. Dafür sind feste Strukturen zu schaffen, die vom Land gefördert werden.

Kein Kind wertet andere Kinder auf Grund seiner äußerlichen Merkmale, seiner Herkunft oder seines Sozialstatus. Dies lernen Kinder von ihrer Umwelt. Aus diesem Grund muss Vielfalt von Lebensformen, von Herkünfte und sozialen Stati von Anfang thematisiert werden. Dazu gehört die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung der pädagogischen Fachkräfte, mit Bilderbüchern und mit einer inklusiven Sprache.

Zu 7. Besondere Bedarfe von Kitas honorieren.

Die Lebenswelt von Kindern ist heute höchst unterschiedlich. Dies spiegelt sich auch in unseren Kitas wieder. So haben wir heute viele Kitas, die wegen ihrer Lage in besonderen sozialen Brennpunkten, besondere Förderbedarfe zum Ausgleich von Benachteiligung der Kinder haben. Hier ist Sprachförderung, individuelle Förderung und auch das Erlernen der grundständigen Fähigkeiten mit einem erhöhten Personalaufwand verbunden. Das muss honoriert werden. Diese Sonderförderung sehen wir als Kernelement einer Armutsprävention.

Zu 8. Finanzierungssystem

Für ein transparentes und qualitätsbezogenes Finanzierungssystem hat sich die sogenannte Entgeltfinanzierung prinzipiell bewährt. Sowohl die Evaluation der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wie auch der Landesrechnungshof stellen aber fest, dass dieses System im KiföG nicht konsequent zur Anwendung kommt. Dies ist mit der nächsten Gesetzesnovelle nachholend zu vollziehen.

Beschluss des Landesdelegiertenrates vom 18. November 2017 in Quedlinburg