Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Kommunen für eine zukunftsfähige Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt

Handlungsfähige Kommunen sind eine Grundvoraussetzung unseres demokratischen Rechtsstaates. Sie gestalten die Lebensverhältnisse vor Ort und bilden mit der kommunalen Selbstverwaltung das Fundament unserer Demokratie. Damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können, brauchen die Kommunen eine angemessene finanzielle Ausstattung.

Daher fordern wir:

  1. Die den Kommunen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) landesseitig zur
    Verfügung gestellte Finanzausgleichsmasse, den kommunalen Aufgaben
    entsprechend, ist ab 2022 angemessen zu erhöhen. Dabei sollen die Kosten für die im Zuge von Digitalisierung, demografischer Entwicklung und Klimawandel erforderlichen Umstellungsprozesse, der Abbau des
    Investitionsstaus und der Verbleib einer verfassungskonformen freien
    Spitze berücksichtigt werden.
  1. Kommunen, die dauerhaft unverschuldet strukturell unterfinanziert sind, sollen im FAG eine auskömmliche Untergrenze der kommunalen
    Finanzausstattung in Form einer kommunalen Grundsicherung gewährt werden.
  1. Den Kommunen sollen die durch die Corona-Pandemie entstehenden
    Einnahmeausfälle zu ersetzt werden, um die weitere Erfüllung der
    kommunalen Aufgaben zu sichern.
  1. Den Landkreisen soll bundesweit über einen erhöhten kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer eine eigene, von der Kreisumlage unabhängige, Einnahme geben werden.
  1. Mit einer klaren Definition eines transparenten Verfahrens zur Bestimmung der Kreisumlage soll das Land in Verbindung mit den folgenden Maßnahmen zur Beendigung der Streite innerhalb der kommunalen Ebene beitragen.
  1. Die Einrichtung eines Altschuldenfonds, über den, soweit möglich mit Hilfe des Bundes, verschuldeten Kommunen, die strukturell nicht in der Lage sind, sich aus den Altschulden zu befreien, eine neue Perspektive eröffnet wird.

Beschlossen auf dem 43. Landesparteitag in Halle (Saale) am 05. September 2020