Sicherheitslage in Afghanistan neu bewerten – Abschiebungen vorerst aussetzen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt kritisieren vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten und im Februar unter Beteiligung Sachsen-Anhalts erfolgten Sammelabschiebungen nach Afghanistan die aktuelle Rückführungspraxis der schwarz-roten Bundesregierung als inhuman und vordergründig politischer Inszenierung dienlich.

Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer erfolgen nach der Einschätzung der Sicherheitslage im Herkunftsland unter Beteiligung des Auswärtigen Amtes in Verantwortung durch das Bundesinnenministerium. Die momentan als Grundlage des Vollzuges von Abschiebungen herangezogene Bewertung der Bundesregierung basiert auf dem UNHCR-Bericht vom 22. Dezember 2016. Dieser geht davon aus, dass es in Afghanistan Regionen gebe, in denen momentan kein bewaffneter Konflikt ausgetragen werde, betont aber, dass sich die Lage im Land im Vergleich der letzten Jahre insgesamt deutlich verschlechtert habe. Zudem sei die Sicherheitslage sehr instabil.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat – nach dem Mord an Mitarbeiter*innen – Anfang Februar seine Arbeit in Afghanistan ganz eingestellt.

Nicht erst nach dem bekannt gewordenen Fall des Atikullah Akbari, der kurz nach seiner Abschiebung aus Bayern bei einem Anschlag in Kabul verletzt wurde, werden Rückführungen nach Afghanistan bundesweit ausführlich und emotional diskutiert. Mehrere Bundesländer haben inzwischen die Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer nach Afghanistan ausgesetzt, eben weil die Sicherheitslage unklar und fragil ist.

Auch der Landesdirektor der Internationalen Organisation für Migration (IOM), Laurence Hart, warnt vor Abschiebungen nach Afghanistan. Das Land könne derzeit keine weiteren Rückkehrer aufnehmen, Abgeschobene drohten zudem in die Hände von Kriminellen zu fallen.

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Sicherheitslage für Afghanistan regelmäßig und kontinuierlich unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des UNHCR, von NGOs und in Afghanistan tätigen Hilfsorganisationen zu überprüfen und neu zu bewerten und begrüßen ausdrücklich die Initiative des Ministerpräsidenten Kretschmann (Baden-Württemberg), der Ministerinnen Löhrmann (Nordrhein-Westfalen), Siegesmund (Thüringen), Dalbert (Sachsen-Anhalt) und Höfken (Rheinland-Pfalz), der Senatorinnen Pop (Berlin), Linnert (Bremen) und Fegebank (Hamburg), sowie der Minister Habeck (Schleswig-Holstein) und Al-Wazir (Hessen) dazu. Nur so kann der komplizierten und sich ständig verändernden Sicherheitssituation Rechnung getragen werden.

Wir fordern das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt auf, bis zu einer ersten Neubewertung der Sicherheitslage Rückführungen nach Afghanistan auszusetzen und sich nicht an Sammelabschiebungen zu beteiligen. Geltendes Recht darf sich nicht blind stellen, wenn Menschenleben systematisch gefährdet werden. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist aktuell prekär. In dieser Situation soll aus humanitärer Überzeugung von Abschiebungen grundsätzlich abgesehen werden.

Darüber hinaus fordern wir die zuständigen Behörden auf, Abschiebungen überhaupt nur nach gründlicher Prüfung des Einzelfalls zu ermöglichen. Jedem Ausreisepflichtigen sind die ihm zustehenden Rechtsschutzmöglichkeiten zu garantieren. Bei der Prüfung von individuellen Abschiebehindernissen sowie der Organisation von Abschiebungen sollen insbesondere die familiäre und gesundheitliche Situation von Ausreisepflichtigen, die Dauer ihres Aufenthalts und ihre bereits erbrachten Integrationsleistungen berücksichtigt werden. Außerdem ist die Möglichkeit einzubeziehen, eine Duldung zur Durchführung einer Ausbildung (§60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) zu erteilen. Die Fälle ausreisepflichtiger Straftäter und Gefährder sollen vorrangig bearbeitet werden.

Wir weisen die Landesregierung nachdrücklich auf den Koalitionsvertrag hin: Der Vorrang der freiwilligen Ausreise vor einer Abschiebung muss umgesetzt werden. Die Landesregierung muss für vollziehbar Ausreisepflichtige Rückkehrberatung und finanzielle Unterstützung anbieten und diese Angebote verstärken und ausbauen. Die Abschiebepraxis des Landes soll überprüft und nach humanitären Gesichtspunkten gestaltet werden.

Beschluss des Landesdelegiertenrates vom 04. März 2017 in Zerbst