Landwirtschaft und das Coronavirus

Ernährungssicherung

Gut gefüllte Regale mit Mehl, Brot, Käse, Milch, Butter und vielen anderen landwirtschaftlichen Produkten in sehr guter Qualität und zu günstigen Preisen. Noch gestern ein selbstverständlicher Anblick, heute bei vielen Menschen schon mit dem Gedanken verbunden, dass das Coronavirus die Versorgungssicherheit gefährden könnte. Jetzt, wo Lieferströme mit anderen Ländern oder gar Kontinenten nicht mehr funktionieren könnten, zeigt sich, wie wichtig regionale Erzeugung und Versorgung mit Grundnahrungsmitteln sind. Regionalität ist das angebrachte Zeichen der jetzigen Zeit und auch der Zukunft.

Die derzeitige Coronakrise zeigt uns die Bedeutung von eigenen Wertschöpfungsketten. Landwirtschaft ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft und bewahrt unsere Chancen für Klimaschutz und für den Schutz der Biodiversität. Unsere Landwirtschaft ermöglicht es uns, auf nicht kalkulierbare Risiken in einer globalisierten Welt zu reagieren. Wer heute die eigene Ernte einfährt, weiß, dass er morgen noch etwas zu essen hat!

Wir setzen uns dafür ein, dass regionale Wirtschaftskreisläufe noch stärker unterstützt werden und die Diversifizierung unserer Agrarunternehmen vorangebracht wird. Denn regionale Wirtschaftskreisläufe und Diversifizierung helfen unseren Betrieben in Krisenzeiten.

Die diesjährigen Ernten, vor allem die Spargel-, Rhabarber-, Erdbeer- aber auch andere Obsternten stehen aktuell auf dem Spiel, denn mit den innereuropäischen Grenzschließungen fehlen unterstützende Erntehelfer, vor allem aus den osteuropäischen Ländern. Kurzfristig geht es nun also darum, die Ernte aber auch die Aussaat und Bestellung der Felder zu gewährleisten, für die die bisherigen Arbeitskräfte ausgefallen sind. Bund und Länder sind aufgefordert, hierfür Programme zu entwickeln, die ansässige, freiwillige Arbeitskräfte motivieren, in der Landwirtschaft zu helfen. Bürokratische Hürden müssen abgebaut und Kosten ausgeglichen werden.

Wir begrüßen, dass das BMEL kurzfristig eine Vermittlungsplattform für Erntehelfer online gestellt hat: www.daslandhilft.de.

Mittelfristig kann es zu Ernte- und Produktionsausfällen in Folge nicht bestellter oder geernteter Felder oder nicht mehr betreuter Tierbestände kommen. Den damit zu befürchtenden Liquiditätsengpässen muss mit wirksamen, unbürokratischen Programmen des Bundes und der Länder entgegengewirkt werden.

In Zeiten der Coronakrise hat der Einkauf von Lebensmitteln eine ganz andere Bedeutung als zuvor bekommen. Uns wird mehr und mehr klar, wie wertvoll Lebensmittel sind. Deshalb gilt es jetzt, die Zurückdrängung der Lebensmittelverschwendung verstärkt in den Fokus zu rücken.

Düngeverordnung

Der Entwurf „Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften“ enthält weitgehende Verschärfungen beim Einsatz von Düngemitteln, insbesondere in den sogenannten „roten Gebieten“ und wird durch die weitere Einschränkung der Düngung im Herbst zu einer weiteren Eingrenzung des Zeitraums für die Ausbringung von Düngemitteln im Frühjahr führen. Darüber hinaus sind die Bundesländer verpflichtet, ihre Gebietskulissen für durch Nitrat gefährdete Gebiete nochmals innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung, entsprechend einer neuen Methodik zur Ausweisung, anzupassen. Hinzu kommt eine verpflichtende Ausweisung von mit Phosphat belasteten Gebieten. Allein dies bedeutet für alle Bundesländer eine hohe Mehrbelastung.

Leider ist es mit dem vorliegenden Entwurf der Novelle der Düngeverordnung noch nicht gelungen, bereits bekannte Probleme in der derzeit gültigen Düngeverordnung, sei es in der landwirtschaftlichen Praxis oder im Vollzug durch die Behörden, aufzugreifen und zu beheben. Hier gilt es noch einige Fragen zu klären und mit dem Bund abzustimmen. Viele zusätzliche Aufwendungen für die Landwirte und die Kontrollbehörden werden die Länder sowie die Betriebe vor große Herausforderungen stellen.

Wir sehen u. a. Nachbesserungsbedarf bei den Aufzeichnungspflichten, der Berücksichtigung regionaler Unterschiede (z. B. Besonderheiten der Trockengebiete), bei der Ermittlung des Düngebedarfes, der Entwicklung einer einheitlichen Methodik für die Ausweisung von durch Nitrat und Phosphat gefährdeter Gebiete, bei den Übergangsfristen zur Schaffung zusätzlicher Lagerstätten sowie bei den Abstandsregelungen zu Gewässern. Die Landesverordnung in Sachsen-Anhalt, die mit einer Binnendifferenzierung arbeitet, stellt den Schutz des Grundwassers in Sachsen-Anhalt sicher. Sie ist nur noch bis Ende des Jahres gültig. Bis dahin muss Deutschland eine einheitliche Binnendifferenzierung vorlegen. Ziel muss sein, dass die Landwirtschaft die neue Dünge-Verordnung gut umsetzen kann.

Im Ergebnis begrüßen wir, dass die Bundesländer drei Monate mehr Zeit bekommen, um an einer vernünftigen Umsetzung der DüngeVO zu arbeiten.

Parallel zur Dünge-VO müssen Bund und Bundesländer an der fortlaufenden Anpassung des repräsentativen Messstellennetzes arbeiten.

Ziel muss eine für Verwaltung und Betriebe praktikable und verursacherorientierte Düngeverordnung sein, die die Ressource Grundwasser schützt und nachweisbar wasser- und umweltschonende Betriebe nicht zusätzlich belastet. Dafür setzen wir uns ein.


Beschluss des Landesvorstands vom 30.03.2020

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