Hochwasserschutz verbessern – konsequent und natürlich!

Sachsen-Anhalt und seine benachbarten Bundesländer wurden innerhalb von 11 Jahren erneut von einem extremen Hochwasser an Elbe, Saale und Mulde und anderen Flüssen getroffen. Wieder mussten zehntausende Menschen evakuiert werden. Wieder waren tausende Menschen aus Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik im Einsatz, um Leib und Leben, sowie Hab und Gut der Betroffenen zu retten. Wieder gab es durch die Flut Todesopfer und wieder sind viele dieser Menschen in ihrer Existenz bedroht. Und wieder stellen wir fest, dass Sachsen- Anhalts Landesregierung nicht genügend für den Hochwasserschutz getan und nichts aus den Fehlern von 2002 gelernt hat.

Der Landwirtschafts- und Umweltminister Hermann Onko Aikens fand es noch im März 2013 verantwortungsvoll weitere 270 Millionen Euro für den künftigen Hochwasserschutz zu streichen und damit den Schutz vor den Fluten auf die lange Bank zu schieben. Im Jahr 2010 hat derselbe Minister es zugelassen, dass Mittel für den Hochwasserschutz nicht eingesetzt, sondern in andere Projekte umgewidmet werden. Damit setzte die Landesregierung das Wohl und den Schutz der Bevölkerung bewusst aufs Spiel. Die Kosten dieser verfehlten Hochwasserschutzpolitik müssen nun die SteuerzahlerInnen als Klimafolgekosten tragen, wodurch dem Land weitere öffentliche Gelder für Investitionen in Bildung, Kultur und Infrastruktur fehlen werden.
technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht nachhaltig und ökologisch fragwürdig gehandelt hat. Nicht einmal 12 Prozent der zur Verfügung stehenden und ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete wurden durch Deichrückverlegung erschlossen, obwohl diese den Pegel der Elbe um bis zu 40 Zentimeter hätten senken und die Gefahr des Deichbruchs minimieren können.

Haseloffs, Aikens und Stahlknechts Methode, dem Naturschutz oder der Zivilgesellschaft die Schuld an der Hochwasserkatastrophe zu geben, ist der traurige und unehrenhafte Versuch von der eigenen Verantwortung und den eigenen Verfehlungen abzulenken und populistischen Wahlkampf zu betreiben.

Wir wissen: Hochwasserschutz funktioniert nicht an der Natur vorbei, sondern nur mit ihr. Hochwasserschutz funktioniert nicht an den Menschen vorbei, sondern nur mit ihnen.

Der Auenzustandsbericht belegt einen Rückgang der ursprünglichen Elbauen als natürliche Überschwemmungsgebiete von 90 Prozent. Dadurch können sie ihre natürliche Hochwasserschutzfunktion nicht mehr wahrnehmen. Dabei schützen die noch bestehenden Auen als natürliche Retentionsflächen Vermögenswerte in Höhe von mehr als 300 Milliarden Euro entlang der Flüsse in Deutschland. Unsere Flussauen erbringen darüber hinaus aber noch viele weitere Ökosystemdienstleistungen: Jahr für Jahr halten sie bis zu 42.000 Tonnen Stickstoff sowie über 1.000 Tonnen Phosphor zurück und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Reinhaltung der Flüsse sowie zum Schutz der Meere vor weiterer Überdüngung. Darüber hinaus wirken gesunde Auen und Auenwälder als Kohlenstoffsenken und leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion gefährlicher Klimagase. Sie sind Heimat vieler verschiedenster Tier- und Pflanzenarten und leisten einen immensen Beitrag zu Schutz der biologischen Vielfalt.

Wir wollen die bestehenden Flussauen schützen und ehemalige neu erschließen und renaturieren. Der gesamtgesellschaftliche Nutzen gesunder Auen ist zu groß, als dass sie weiter fahrlässig zerstört werden dürfen.

Flüsse schützen, nicht ausbauen

Noch immer halten Bundes- und Landesregierung daran fest, dass die Elbe ganzjährig eine Fahrrinnentiefe von 1,60 Meter aufweisen und befahrbar sein soll. Der weitere Ausbau der Elbe würde das Flussbett zusätzlich vertiefen und bestehende intakte Auen, das Biosphärenreservat und auch das Wörlitzer-Gartenreich beeinträchtigen. Durch die Ausbaggerung des Flussbetts, die Schotterung der Ufer und die Reparatur von Flussbauwerken wird die Elbe in ein Korsett gezwängt, das Ihre Fließgeschwindigkeit erhöht und die Gefahren in Hochwassersituationen weiter erhöht.

Wir wollen die Elbe als einen der letzten naturnahen Flüsse Europas erhalten und keinen weiteren Ausbau zulassen. Wir wollen, dass sich die Schifffahrt an die Elbe und nicht die Elbe an die Schifffahrt anpasst. Landes- und Bundesregierung müssen begreifen, dass die Elbe kein Verkehrsweg ist.

Flächenverbrauch und -versiegelung eindämmen

Auch der ungebremste Flächenverbrauch von über 100 Hektar pro Tag trägt dazu bei, dass Hochwasser und ihre Spitzen gefährlicher werden. Durch die Versiegelung der Landschaft und die damit einhergehende Kanalisation von Siedlungen, durch Drainagen in der Landwirtschaft und weiter fortschreitenden Entwässerungsmaßnahmen wird die Hochwassersituation entlang unserer Flüsse verschlimmert. Das Regenwasser kann nicht mehr ins Grundwasser absickern, sondern wird schnellstmöglich in die Flüsse geleitet.
Deshalb muss der Flächenverbrauch bundesweit auf maximal 30 Hektar pro Tag reduziert und ökonomische Anreize für eine Flächenkreislaufwirtschaft geschaffen werden. Drainagen zur Feldentwässerung müssen in den Oberlauf-Gebieten kritisch überprüft werden und dürfen nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie keinen erheblichen Einfluss auf den Wasserstand der Flüsse nehmen.

Klimaschutz verbessern
In Deutschland sind die Treibhausgasemissionen im letzten Jahr spürbar um 1,6 Prozent gestiegen. Weder die schwarz-gelbe Bundesregierung noch die schwarz-rote Landesregierung haben sich an keiner einzigen Stelle für mehr Klimaschutz, einen funktionierenden Emissionshandel oder eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende eingesetzt. Durch die fehlende Klimaschutzpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene werden wir auch zukünftig immer wieder mit extremen Wetterereignissen und ihren Folgen rechnen müssen. Gleiches gilt für die Energiepolitik der Landesregierung, die auf nicht verantwortbare Weise auf (neue) Kohlekraftwerke und damit auf den Klimakiller Nummer eins setzt. Wir müssen begreifen, dass Nicholas Stern mit seinem Bericht zu den Klimafolgekosten und der Klimaanpassung Recht hatte. Die immensen Kosten der Flutkatastrophe sind Klimafolgekosten und sie werden weiter wachsen, wenn wir nicht endlich in Klimafolgeanpassung und den Schutz unserer Atmosphäre investieren. Ein Teil der Klimaanpassung wird dabei eine naturverträgliche ökologische Hochwasserschutzpolitik spielen.

Planungsrechte erneuern

Wir widersprechen Haseloff, Stahlknecht und Aikens, wenn sie den Naturschutz und Bürgerbeteiligung bei Planungsverfahren zum Sündenbock für ihre verfehlte und verzögerte Hochwasserschutzpolitik machen wollen. Wir wissen nicht, wann uns das nächste „Jahrhundert“hochwasser droht und müssen in der Raum- und Landschaftsplanung für den Hochwasserschutz deutlich schneller werden.

Anstatt die Betroffenen vor vollendete Tatsachen zu stellen, geben wir Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen, sich in Konfliktlagen zu positionieren und ihr Fachwissen beizusteuern lange bevor entschieden wird. Die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger werden den Gestaltungs- und Entscheidungsprozess bereichern und helfen, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Deshalb müssen sie von der Verwaltung transparent dokumentiert und bei der Entscheidung ernsthaft berücksichtigt werden. Passiert dies nicht, kann gerichtlich geklagt werden. Dazu wollen wir auch eine ausreichende Personaldecke in den Planungs- und Raumordnungsbehörden garantieren. Viele Verwaltungsentscheidungen sind Abwägungsentscheidungen im Rahmen enger rechtlicher Grenzen. Transparenz bedeutet auch, dass deutlich gemacht wird, an welchen Rechtsrahmen Behörden gebunden sind und in welchem Rahmen Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden können.

Mediation wollen wir stärken, denn sie ist eine oft vielversprechende Möglichkeit der Konfliktlösung, der wir im neuen Planungsverfahren mehr Raum geben und schneller Ergebnisse liefern. Die moderne Verwaltung muss zukünftig auf eigene Initiative oder auf Antrag prüfen können, ob sich ein Planungsverfahren für eine freiwillige Mediation eignet. Außerdem erwarten wir, dass die Landesregierung sicherstellt, dass Geldmittel zeitnah in Anspruch genommen werden können, denn das ist der Hauptgrund, warum der technische Hochwasserschutz im Land dem Plan hinterherhinkt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt fordern die Landesregierung auf:

  • den Hochwasserschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und ein länderübergreifendes Programm und deutlich höhere Mittel für einen ökologischen Hochwasserschutz durch zusätzliche Deichrückverlegungen und Auenrenaturierung aufzulegen bis 2015 alle vorgesehen 2600 Hektar Retentionsflächen im Land zu erschließen und danach weitere auszuweisen ein Flächentausch-Programm für die Landwirtschaft gemeinsam mit den Betroffenen und ihren zivilgesellschaftlichen Vertretungen zu entwickeln
  • die Option von freiwilligen Umsiedlungen kleiner und in Überschwemmungsgebieten liegenden Gemeinden zu prüfen
  • Planungsverfahren offen, transparent und partizipativ zu beschleunigen keine weiteren Kürzungen im Landeshochwasserbetrieb vorzunehmen

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt fordern die Bundesregierung auf:

  • den ökologische Hochwasserschutz deutlich zu intensivieren und einen bundesweiten „Masterplan Hochwasser“ zu erarbeiten, der integrierte Konzepte zur Ökologisierung der Landnutzung, zum Stopp der Flächenversiegelung, zum Rückhalt des Wassers in der Landschaft, zur Renaturierung von Flussauen und zur angepassten Siedlungsentwicklung enthalten muss. Dazu muss der Bund die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen intensivieren.
  • die Länder bei bereits geplanten Projekten beschleunigt umzusetzen und dabei umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft als Voraussetzung für das Gelingen aller Hochwasserschutzmaßnahmen zu garantieren
  • die Länder und ihre Wasserwirtschaftsverwaltungen weiterhin bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU Hochwassermanagementrichtlinie zu unterstützen und dabei alle Möglichkeiten, die das integrierte Flussgebietsmanagement für den vorsorgenden Hochwasserschutz bietet, zu ergreifen
  • flankierend gilt es zu prüfen, in welchem Umfang die Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entsprechend verändern und Stellen umsetzen sind. Diese könnten z.B. direkte Maßnahmen entlang der Bundeswasserstraßen durchführen und Koordinationsaufgaben übernehmen,
  • Länder und Kommunen so zu unterstützen, dass künftige Folgeschäden wie z.B. Ölverschmutzungen durch ordnungsrechtliche Vorgaben vermieden werden, indem der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einschließlich der Verbot der Errichtung von neuen Ölheizungsanlagen und der Nachrüstung vorhandener Anlagen in Überschwemmungsgebieten klarer geregelt wird,
  • den Klimawandel und seine Folgeerscheinungen endlich ernst zu nehmen und die Gesamtmenge der inländischen Emissionen von Treibhausgasen gemessen in Kohlendioxidäquivalenten bis 2020 um mindestens 40%, bis 2030 um mindestens 60%, bis 2040 um mindestens 80% und bis 2050 um mindestens 95% im Vergleich zum Basisjahr 1990 abzusenken, den Emissionshandel in Deutschland und Europa wiederzubeleben und die Energiewende endlich erfolgreich und sozial gerecht zu gestalten sowie die Kosten des Hochwasserschutzes als Klimafolgekosten anzuerkennen
  • keine Kompensationsmaßnahmen der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz für den Hochwasserschutz einzusetzen