Grünes Band: Nationales Naturmonument ist gesamtdeutsche Erfolgsgeschichte

Anlässlich der erneuten kritischen Äußerungen aus den Reihen der CDU-Landtagsfraktion zum Grünen Band erklärt Britta-Heide Garben, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:

„Das Grüne Band in Sachsen-Anhalt zum Nationalen Naturmonument zu erklären, ist eine richtige Entscheidung, auf die wir in Sachsen-Anhalt stolz sein können. Es ist eine gesamtdeutsche und europäische Erfolgsgeschichte. Gerade bei diesem Vorhaben sollte auch für die CDU-Landtagsfraktion gelten, dass der 30. Jahrestag nicht der Zeitpunkt für die Pflege ideologischer Vorbehalte oder geschichtsvergessener Spielchen ist. Politik muss Möglichkeiten schaffen und nicht nur sagen, was alles nicht geht. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution einen Anspruch, dem wir nachkommen sollten.

Das Grüne Band verbindet unsere gemeinsame innerdeutsche Geschichte mit neuen Perspektiven. Das Nationale Naturmonument ist das geeignete Instrument, um einerseits die dort im Schatten der ehemaligen Grenze erhaltenen Lebensräume dauerhaft zu sichern und gleichzeitig die Erinnerung an die unmenschliche Grenze als nationale Aufgabe in der Landespolitik zu verankern. Den im Bereich der Erinnerung tätigen Vereinen und Einzelpersonen sollen endlich eine Struktur auf Landesseite zur Verfügung stehen, die sie dauerhaft trägt. Gleichzeitig wird das Grüne Band auf diese Weise noch attraktiver für Besucherinnen und Besucher.

Schon der thüringische Teil des Grünen Bandes wurde 2018 zum Nationalen Naturmonument erklärt. Auch das zeigt, dass das Grüne Band ein gemeinsames Erfolgsprojekt ist, das an gemeinsame Geschichte erinnert, die innerdeutsche Zusammenarbeit fördert und unsere Lebensgrundlagen, also die Schöpfung, bewahrt und schützt.“

Hintergrund

Paragraph 24 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz: 

„Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“