Bundesteilhabegesetz bleibt deutlich hinter Erwartungen zurück

GRÜNE sehen Nachbesserungen als Bedingung für Zustimmung

Das neue Bundesteilhabegesetz sollte das größte behindertenpolitische – und eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben auf Bundesebene in dieser Legislatur werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung bleibt aber deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Dazu erklärt die Landesvorsitzende Susan Sziborra-Seidlitz:

„Wir begrüßen die geplante Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen, die vor allem durch eine qualifizierte, ergänzende Beratung ermöglicht werden soll. Auch die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leitungen und die Verbesserung beim Einkommens- und Vermögenseinsatz sehen wir, wenngleich letzteres keinesfalls ausreichend gestaltet ist, grundsätzlich positiv.“

„Trotz guter Ansätze, weist der Gesetzesentwurf aber Defizite auf. Notwendig sind Nachbesserungen bei der Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes und eine Kostenerstattungsklausel des Bundes gegenüber den Ländern bei Mehrkosten.“

„Das im Entwurf vorgesehene, ‚Zwangspoolen‘ von Assistenten bedeutet nicht nur Eingriffe in die persönliche Freizeitgestaltung, sondern auch Einschränkungen in intimsten Lebensbereichen wie zum Beispiel der Körperpflege. Menschen mit Behinderung haben aber, wie jeder andere Mensch auch, das Recht zu entscheiden, wie und wo sie leben wollen. Wer sie unterstützt und wer nicht, und ob sie diese Person mit dem ebenfalls behinderten Nachbarn teilen möchten, muss ihre Entscheidung sein. Die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderung muss deshalb als zentraler Punkt des Bundesteilhabegesetzes wahrnehmbar sein.“

„Der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Hilfeleistungen wird faktisch eingeschränkt, da nur diejenigen anspruchsberechtigt sind, die in wenigstens fünf von neun Lebensbereichen Unterstützung brauchen. Das ist nicht akzeptabel, völlig willkürlich und sorgt an dieser Stelle trotz Ermessensspielraum für Unsicherheit.“

„Aus diesen Gründen können wir GRÜNE dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen. Für uns gilt klar: Keine Zustimmung ohne Nachbesserung.“