Ackerland in Bäuer*innenhand – der regional verankerten Landwirtschaft den Zugang zum Boden ermöglichen

Ohne Grund und Boden ist Landwirtschaft nicht möglich. Die landwirtschaftlichen Flächen sind ihre Produktionsbasis. Der Boden gehört in die Hände und das Bestimmungsrecht derjenigen, die ihn nachhaltig zur Sicherung der Ernährung bewirtschaften und die an seinem Ort regional verankert sind sowie einen persönlichen Bezug zu den Flächen haben. Eine maximale Gewinnorientierung darf nicht prioritär sein, denn Boden ist existenziell für die Gesellschaft und damit nicht vergleichbar mit anderen Vermögenswerten.

Regional verankerte Bäuer*innen und Landwirt*innen kennen die Bedingungen vor Ort. So können sie zum Beispiel am besten Maßnahmen ergreifen, um die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel zu verbessern. Sie sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum und sorgen für lebendige und lebenswerte Dörfer. Deshalb ist es wichtig, dass sie zur Weiterentwicklung von Betrieben und für Neugründungen Zugang zum Boden bekommen und ihnen dieser nicht von Großinvestor*innen weggeschnappt wird.

Doch leider ist der Bodenmarkt seit Jahren in der Schieflage. Hohe Kaufpreise und außerlandwirtschaftliche und überregionale Bodenspekulation setzen der Landwirtschaft zu.

Um diesen Ausverkauf zu stoppen, marktbeherrschende Stellungen zu verhindern und der regional-verankerten Landwirtschaft Zugang zu den landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen, möge der Landesdelegiertenrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt folgende Handlungsschwerpunkte beschließen:

  1. Das Bundesfinanzministerium soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Verkauf der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) stoppen. In Sachsen-Anhalt sind noch rund 20.000 Hektar vorhanden, die für agrarstrukturelle Ziele verpachtet werden sollen – z.B. an Junglandwirt*innen oder an Betriebe, die in besonderer Weise zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Werden Flächen doch einmal verkauft, so müssen diese wieder in gleichem Umfang zugekauft werden, damit der Flächenpool nicht weniger wird.
    Das System der Grunderwerbsteuer muss grundlegend verändert werden, denn – im Gegensatz zum Grundstücksverkehr – fällt bei einem Anteilskauf unter 90 Prozent keine Grunderwerbsteuer an.
  2. Auf Landesebene muss dringend eine landesrechtliche Regelung auf den Weg gebracht werden, um die Anteilskäufe (Share Deals) an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen zu regulieren. Beim mittelbaren Kauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen über Anteilskäufe besteht – anders als beim Flächenkauf – keine Pflicht zur Beantragung einer Genehmigung oder einer Zustimmung bei der Grundstücksverkehrsbehörde. Diese Lücke im Bodenverkehrsrecht muss geschlossen werden. Da eine Regulierung von allen gewollt und damit relativ unstrittig ist, soll sie im ersten Schritt angegangen werden. Eine entsprechende Initiative hat die Landtagsfraktion bereits ins Parlament eingebracht und sie muss nun dranbleiben, dass das Gesetz Transparenz dieser Kaufgeschäfte gewährleistet und klare Versagungsgründe festlegt.
  3. Die im öffentlichen Eigentum befindlichen landwirtschaftlichen Flächen – dazu zählt auch der kommunale Grund und Boden – sollen gemeinwohlorientiert verpachtet werden. Dazu sollen die Kommunalpolitiker*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Beschluss herbeiführen, sodass die Verwaltungsmitarbeiter*innen für die Verpachtung einem Kriterienkatalog anwenden, der ökologische sowie soziale Kriterien wie z.B. regionale Verwurzelung der Pächter*in, Arbeitskräfte, durchschnittliche Schlaggröße, Auslauf für Rinder oder Strohhaltung von Schweinen berücksichtigt. Vorhandene Kriterienkataloge wie der der AbL oder der der Mitteldeutschen Kirche können zur Erarbeitung herangezogen werden.

Beschlossen auf dem Digitalen Landesdelegiertenrat am 19. März 2022