Fachkräfteeinwanderung stärken!

  1. Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll das Land Sachsen-Anhalt die Verwaltungskapazität einrichten, um Sachsen-Anhalt zum Vorreiter in der Anerkennung von ausländischen Fachkräften aufzubauen.
  2. Ausländischen Menschen soll insbesondere dann ein voraussetzungsloser Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis angeboten werden, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Stelle beispielsweise im Gesundheitswesen annehmen
    oder sich vorzugswürdig ausbilden lassen. Dies gilt insbesondere für Menschen aus sog. sicheren Herkunftsländern.

Beschlossen auf dem Landesdelegiertenrat in Halle (Saale) am 07. März 2020