Energieland Sachsen-Anhalt – sicher versorgt, wirtschaftsstark und sozial gerecht

Seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 befinden wir uns inmitten einer Zeitenwende. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt verurteilen den vom Kreml ausgehenden Krieg auf das Schärfste.

Deutschland hat im Jahre 2021 primär folgende Energieträger (Anteile) aus Russland importiert: Mineralöl (35%), Gas (55%), Steinkohle (50%) und Uran (20,2%).

Sachsen-Anhalt ist in besonderem Maße von Russlands Erdgas und Erdöl abhängig.

Es besteht die wesentliche Aufgabe, kurzfristig Importmengen aus russischen Quellen durch andere Importquellen zu ersetzen bzw. mittelfristig den Verbrauch durch Energieeffizienz und Suffizienzstrategien zu reduzieren. Wir gehen damit den seit der Annexion der Krim und den anhaltenden Aggressionen im Osten der Ukraine von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angestrebten Weg der energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit von Russland weiter.

Die kurzfristige Substitution von Rohöl, insbesondere am Raffineriestandort Leuna und von Erdgas beim Großverbraucher SKW Piesteritz, stellt die Industrie aber auch das Land Sachsen-Anhalt vor größere Herausforderungen, da der Bezug über Pipelines aus Russland erfolgt. Die Raffinerie von Total in Leuna nimmt etwa ein Drittel der russischen Ölimporte ab. Sie hat zwar ihre Verträge umgestellt, so dass die Ölimporte aus Russland ab Mitte April halbiert sind, aber das Ende aller Lieferbeziehungen mit Russland ist erst zum Ende des Jahres 2022 angekündigt. Neben Ammoniak – ist SKW Piesteritz Deutschlands größter Hersteller von Harnstoffprodukten.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei ein wichtiger Treiber des Strukturwandels, ein wirtschaftlicher Standortvorteil und ein Jobmotor. Der Ausbau ist auch eine Frage der europäischen Sicherheit. Die Transformation unserer Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität macht uns widerstandsfähiger und umso energischer müssen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt die Energiewende gemeinsam vorantreiben.

Der Kohleausstieg ist wichtiger denn je. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 40,4 Mt Steinkohle nach Deutschland importiert. Dabei ist Russland mit 19,2 Mt (47,5%) der Hauptbezugsort. Mit dem „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ ist der Ausstieg bis spätestens 2038 gesetzt. Der Angriffskrieg durch den Kreml macht den Ausstieg noch dringender und auch der Koalitionsvertrag hat sich das Ziel gesetzt, idealerweise bis 2030 auszusteigen.

Zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Unterstützung der betroffenen Unternehmen sowie zur sozialen Sicherung in Sachsen-Anhalt fordern wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt folgende Initiativen:

1) Ausbau, Versorgungssicherheit, Energieeffizienz

a) Erdgas

Aufgrund der starken Abhängigkeit von Erdgas ist eine schnelle Diversifizierung der leitungsgebundenen Gasversorgung notwendig. Dazu braucht es eine gezielte gemeinsame Anstrengung der europäischen Gemeinschaft und eine Anpassung der vorhandenen Infrastruktur zu deren optimaler Ausnutzung. Mit verbindlichen Füllstandsvorgaben für die Wintermonate im Gasspeichergesetz ist bereits ein entscheidender Schritt unternommen worden, um die Speicherinfrastruktur im Sinne der Versorgungssicherheit optimal zu nutzen.

Wir begrüßen die derzeitigen Anstrengungen, auch wasserstoffgeeignete LNG-Terminals in Deutschland zu errichten. Bei den neu entstehenden Lieferbeziehungen wollen wir darauf achten, dass diese nicht zu dauerhaften Lock-in-Effekten führen. Wo es zur Aufrechterhaltung industrieller Prozesse kurzfristig nötig und möglich ist, soll Erdgas mit klimaneutral hergestelltem, sogenanntem grünen Wasserstoff auch zur stofflichen Nutzung ersetzt werden. Dazu fordern und fördern wir die Umstellung dieser Prozesse. Auch gilt es, Potenziale für Biogas zu evaluieren.

b) Öl und Ölprodukte

Erdöl hat eine wesentliche Rolle als Treibstoff und als Rohstoff zur stofflichen Nutzung, unter anderem in der Chemieindustrie. Dank erheblicher politischer Anstrengungen auf Bundesebene ist die Importabhängigkeit innerhalb weniger Wochen auf nunmehr 12 Prozent gesunken. Wir begrüßen den von der EU-Kommission vorgeschlagenen zeitnahen Importstopp der Öllieferungen aus Russland. Gerade vor dem Hintergrund der über die Druschba-Pipeline noch immer stark von russischen Öllieferungen abhängigen Wirtschaft Ostdeutschlands unterstützen wir die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung um alternative Lieferbeziehungen, etwa über die Häfen Rostock und Gdańsk/Danzig.

Zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs durch Privathaushalte setzen wir uns für ein Tempolimit, autofreie Tage sowie die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs auf fossil angetriebene Fahrzeuge ein. Der Fahrzeugbestand des ÖPNV muss zügig elektrifiziert und das Angebot insbesondere im ländlichen Raum durch bessere Taktungen und flexible Mobilitätskonzepte ausgebaut werden. Zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs sollten temporäre Radwege ins Straßennetz eingebunden und Mobilitätsstationen eingerichtet werden. Zudem sollte der Einsatz von elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern für die letzte Meile durch Logistikunternehmen und Lieferdienste verstärkt auch in Sachsen-Anhalt gefördert werden.

Die Nutzung von Homeoffice, mobilem Arbeiten und Videokonferenzen sollte im Fokus bleiben, um weiterhin Geschäftsreisen und unnötigen Pendelverkehr zu reduzieren. Schließlich muss die preisliche Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr weiter durch Instrumente wie dem 9€- oder 365-Tage-Ticket gesteigert werden.

c) Ausbau der Erneuerbaren

Durch den Angriffskrieg und die Bestrebung unabhängig von Energieimporten aus Russland zu werden, braucht es den Ausbau der erneuerbaren Energien noch mehr als je zuvor! Wir begrüßen die Bestrebungen von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck und Landesenergieminister Prof. Willingmann das 2%-Flächenziel für Windenergie an Land auch in Sachsen-Anhalt umzusetzen. Dafür braucht es jedoch noch erhebliche Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene, um einen Bürokratieabbau voranzutreiben. Im Planungsrecht ist eine „Vorfahrt für Erneuerbare Energien“ erforderlich, indem insbesondere die Privilegierung von erneuerbaren Anlagen im Außenbereich ausgebaut wird (z.B. Abwägung zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz bei der Installation von Solaranlagen). Die Raumordnungsverfahren im Land Sachsen-Anhalt der Regionalen Planungsgemeinschaften sind noch lange nicht abgeschlossen oder auf die 2% angepasst. Dazu braucht es erhebliche monetäre und personelle Unterstützung der Regionalen Planungsgemeinschaften und auch den Willen der Regionen und Kommunen. Dies kann und sollte durch eine stärkere monetäre Beteiligung der Kommunen an den Wind- und Solarparks erfolgen. Durch ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz des Landes soll die Akzeptanz der Windkraft im ländlichen Raum gestärkt werden.
Das Land sollte darüber hinaus den Kommunen Fördermittel zur Installation von Solaranlagen bereitstellen und sie gleichzeitig verpflichten, geeignete Flächen im kommunalen Eigentum und im Eigentum der beherrschten kommunalen Tochtergesellschaften (insbesondere Dächer) zeitnah mit Solaranlagen auszustatten.

Die verschiedenen Krisen und der Krieg in Europa verlangen auch nach einer Zeitenwende bei der Abwägung zwischen Naturschutz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt ist Wind im Wirtschaftswald kein Tabu. Insbesondere in geschädigten Waldflächen und Wirtschaftswäldern (Monokultur) sollte im Einzelfall die Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht werden.

Sachsen-Anhalts Fläche bietet genug Gelegenheit, mehr als 2,2% der Landesfläche für die Windenergie zu nutzen. Einen starren Deckel darf es daher nicht geben. Für die Zukunft in Sachsen-Anhalt ist daher auch ein deutlich stärkerer Zubau, auch über den Flächenbeitragswert von 2,2% laut Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land für 2032 hinaus, umzusetzen.

d) Ausbau der Netze

Die Vorgaben aus dem Osterpaket der Bundesregierung bedeuten eine nahezu Verdopplung der Leistung bei Windkraftanlagen und eine nahezu Vervierfachung der Leistung bei Photovoltaik-Anlagen innerhalb von 8 Jahren. Das zieht eine enorme Kraftanstrengung nach sich. In gleichem Maße wie die Leistungen ausgebaut werden, braucht es einen Ausbau der Stromnetze um das 3- bis 4-fache sowie die Schaffung/Qualifizierung von Infrastruktur für grünen Wasserstoff. Außerdem müssen die Stromspeicher und die sektorgekoppelte Infrastruktur ausgebaut werden. Hierzu sind enorme finanzielle Anstrengungen notwendig und eine deutliche Beschleunigung der Planungs- und Umsetzungshorizonte von möglichst unter 5 Jahren.

2) Industrie/Wirtschaft/Strukturwandel/Transformation

Schon heute investieren Industrieunternehmen erhebliche Ressourcen in den Klimaschutz. Ohne Mitwirkung der Wirtschaft kann auch Sachsen-Anhalt die ambitionierten klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung nicht erreichen. Die Wirtschaft von morgen ist nachhaltig und wird sich an den CO₂-Emissionen ihrer Produkte messen. Sie schützt damit nicht nur das Klima, sondern macht uns vor allem auch unabhängiger von fossilen Energien aus anderen Staaten. Damit sichert sie aber auch Wohlstand und Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze hier vor Ort. Die hohe Verfügbarkeit von Erneuerbaren Energien wird als neue Energiesicherheit zum entscheidenden Standortvorteil Sachsen-Anhalts. Dies haben die Intel-Ansiedelung in Magdeburg und die Avnet-Ansiedlung in Bernburg eindrucksvoll zeigt. Wer Investitionen will muss Windräder bauen und Solarstrompanele installieren.

35% der 50% Erdgasimporte aus Russland verbraucht die Industrie in Deutschland. Dies sind insbesondere die Eisen-, Stahl- sowie Chemieindustrie.

Selbst die Gasschmelzöfen von Glasherstellern wie Euroglas in Haldensleben müssen rund um die Uhr mit Erdgas versorgt werden. Dessen Abwärme noch immer nicht vollständig weitergenutzt wird und in andere Sektoren oder Formen umgewandelt wird. Die Forderung eines Abwärmekatasters wäre eine Win-win-Situation.

Wir fordern die Erarbeitung tagesaktueller branchenbezogener Analysen zu den Auswirkungen der aktuellen Lage am Gasmarkt auf sachsen-anhalter Unternehmen sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge.

Für einen regionalen Ausgleich bei möglichen Engpässen halten wir kontinuierliche Energiedialoge der Grundversorgungsunternehmen mit den Großabnehmer*innen auf freiwilliger Basis über den gesetzlichen Standard hinaus für sinnvoll.

Wir fordern darüber hinaus die laufende Prüfung und Schaffung von geeigneten und zielgerichteten Hilfsmaßnahmen und geeigneter Instrumente für energieintensive Unternehmen. Wo immer möglich, müssen Hilfen dazu auch an ökologisch sinnvolle Bedingungen geknüpft werden. Hierbei sollte der Umstieg auf stromoptimierte Produktion auf Basis der Erneuerbaren Energien schnell ermöglicht werden. Die Landtagsfraktion soll hierzu beauftragt werden, einen geeigneten Antrag zu stellen.

Ein Nachhaltigkeitsindex sollte von der Landesregierung etabliert und bei der Wirtschaftsförderung genutzt werden, der leicht verständlich zeigt, wie die Wirtschaft und Industrie in puncto Nachhaltigkeit aufgestellt sind.

Gesamtwirtschaftlich gibt es derzeit keine Anzeichen einer Rezession, jedoch wird die Entwicklung durch Lieferengpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten gebremst. Dies wird andauern und mit der Inflation eine Wirkung entwickeln. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten soll die Landesregierung Unternehmen helfen, sich breiter aufzustellen, um sich nicht von einem Lieferanten bzw. Herkunftsland abhängig zu machen. Es gilt daher dafür Sorge zu tragen, dass Strukturen in den Lieferketten stärker diversifiziert werden, und auch andere Quellen in den Blick zu nehmen, um resilienter zu werden.

Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft und zur Sicherung einer langfristigen Krisenfestigkeit sollte ein widerstandsfähiger, resilienter und nachhaltiger Wirtschaftsraum ausgebildet werden. Dafür soll die Landesregierung ein nachhaltiges Leitbild des Wirtschaftsraums Sachsen-Anhalt mit dem Ziel des Ausbaus bestehender und der Entwicklung neuer regionaler Wertschöpfungsnetzwerke, Absatzmärkte und Kreislaufströme in Zusammenarbeit mit den Akteuren aus der Wirtschaft entwickelt werden. Es ist darauf hinzuwirken, dass Strategien zum Umgang mit Krisensituationen, insbesondere der Anpassungsfähigkeit zur Herstellung und Lagerung kritischer Güter, entwickelt und Notfallpläne erstellt werden.

Das Energiesystem aber auch die Versorgungssicherheit braucht mehr Transparenz, Objektivität und Sachlichkeit. Deshalb benötigt Sachsen-Anhalt zügig ein technisches 24/7-Energiesicherheits-Monitoring. Dazu beauftragen wir die Landtagsfraktion zeitnah einen geeigneten Antrag zur Einrichtung eines solchen Monitorings zu stellen. Bei der Umsetzung des Monitorings sollten auch alle Potenziale der Digitalisierung sowie wissenschaftliche Beratung genutzt werden.

3) Soziale Sicherheit und Schutz vor Energiearmut

Soziale Entlastung statt Energiearmut

„Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und seiner Freiheit.“ Dieser Satz ist Teil unseres grünen Selbstverständnisses. In der momentan krisenhaften Situation ist es für die Gesellschaft besonders anspruchsvoll, ihn mit Leben zu erfüllen. Wo alle Verbraucherpreise steigen und nicht selten parallel auch die Mieten ansteigen, trifft es besonders die Ärmsten der Gesellschaft. Das Versprechen des Sozialstaates nach Sicherung des Existenzminimums muss auch gehalten werden, wenn die Kosten für die Sicherung der bloßen Existenz steigen. Das ist überlebensnotwendig für das Vertrauen in unseren Staat und somit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Neben Lebensmitteln und Teilhabe gehören dazu auch Strom, Mobilität und eine warme Wohnung.

Strom- und Wärmesperren sind zu verhindern

Die Bundesregierung sortiert unter der Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Sozialleistungen neu. Neben einer am Bedarf orientierten Kindergrundsicherung und einer Neuberechnung der Grundsicherung für Erwachsene muss dazu auch ein auskömmlicher Kostensatz für Energiekosten gehören. Wo Energiekosten objektiv steigen muss auch dieser Beitrag angepasst werden. Empfänger von Transferleistungen haben keine Rücklagen, um steigende Kosten selbst abzudecken. Deshalb ist es die Verantwortung des Staates, hier die Gefahr von Energieschulden abzuwenden.

Strom- und Wärmesperren stellen die höchste Eskalationsstufe bei Energieschulden dar. Sie treffen die Ärmsten und oft Vulnerablen hart und es gilt diese zu verhindern. Vorgeschaltet müssen immer Beratungsstufen, Unterstützung bei Einsparungen und echte Hilfsangebote sein, um diese Härten zu vermeiden.

Da die Berechnung von Heizkosten- und Energiekostensätzen und -zuschüssen immer auf den ermittelten Kosten der vergangenen Periode beruht, können krasse Preissprünge in ihnen nicht abgebildet werden. Dies würde unweigerlich zu unterdimensionierten Auszahlungen führen und finanzielle Notsituationen erzeugen. In Zeiten objektiv sprunghaft steigender Energiepreise ist der Heizkostenzuschuss der Bundesregierung ein wirksames Instrument zur Entlastung der Menschen. Aber auch bei den erwartbar hohen Nachzahlungen bei Energieabrechnungen für das Jahr 2022 braucht es ein sozial gerechtes Instrument zur Abfederung durch den Bund.

Energetische Sanierungsmaßnahmen auch im kommunalen Wohnraum vorantreiben

Energiekosten sind ein relevanter Kostensatz bei der Ermittlung der Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Sozialleistungen. Das gilt direkt, aber auch indirekt. Günstiger Wohnraum ist in vielen Kommunen vorwiegend in unsanierten und wenig energieeffizienten Gebäuden verfügbar. Bei sehr knapp berechneten KDU-Kostensätzen führt das gleichzeitig oft zu höherem Strom- und Wärmeverbrauch. Bei steigenden Kosten liegt es auch in der Verantwortung der Kommunen, die Kostenberechnung der Realität anzupassen, um das Existenzminimum tatsächlich zu sichern. Gleichzeitig soll es ein Landesprogramm zur Sanierung von sozialem Wohnraum geben, um in diesem – für den freien Markt eher unattraktiven – Wohnungssektor energiesparende Um- und Einbauten zu ermöglichen.

Im Moment sind aus zahlreichen kommunalen Wohnungsunternehmen Alarmrufe zu vernehmen. In der Frage von Energie- und Wärmekosten kommt es zu für beide Seiten existenzbedrohenden Konflikten mit den oft ebenfalls kommunalen Energieanbietern. Es ist im Interesse des Landes, sowohl die kommunalen Wohnungsunternehmen als auch die Energieanbieter zu unterstützen. Sie sichern bezahlbares Wohnen und die Grundversorgung mit Energie. Deshalb soll das Land die Kommunen an solche Stellen als Mediator unterstützen, um jeweils eine existenzsichernde und gleichzeitig kundenorientierte Lösung zu finden. Für Fälle, in denen eine solche Lösung nicht gefunden werden kann, soll das Land, gemeinsam mit den Kommunen einen Rettungsschirm aufspannen.

Beschlossen auf dem 46. Landesparteitag in Halle am 9. Juli 2022.