Maghreb-Staaten: Schnelle und faire Asylverfahren statt Symbolpolitik 20. January 2017 Zur Debatte um die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als “sichere Herkunftsstaaten” erklärt Christian Franke, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt: “Unser Ziel ist eine Alternative zum System der sicheren Herkunftsstaaten, um die unbestrittenen Probleme tatsächlich zu lösen. Seit Juni 2016 liegt unser Vorschlag eines “Fast-and-Fair”-Verfahrens auf dem Tisch. Ziel ist es, Anträge von Menschen aus den Maghreb-Staaten priorisiert zu entscheiden – bei Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung in jedem Stadium des Verfahrens.” “Dass Peter Altmaier, Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung, ernsthafte Verhandlungen über unser tragfähiges Konzept, das auch unsere stellvertretende Ministerpräsidentin Claudia Dalbert unterzeichnet hat, weiterhin ablehnt, ist empörend.” “Eine Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten löst keine Probleme und vereinfacht Abschiebungen Ausreisepflichtiger nicht. Mehr Personal beim Bundesamt und eine zügige Bearbeitung der Anträge, erleichterte Passersatzbeschaffung, Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer und Aufklärung in den Ländern sowie Programme zur freiwilligen Rückkehr sind die richtigen Ansatzpunkte.” “Ohne Rückführungsabkommen kann man die ganze Welt zu sicheren Herkunftsstaaten erklären und hat noch immer keinen einzigen Menschen abgeschoben. Die CDU-geführte Bundesregierung hat es seit Jahren nicht geschafft, Rückführungsabkommen mit den Maghreb-Staaten auszuhandeln.” “Die Symboldebatte um “sichere Herkunftsstaaten” soll die Verfehlungen der Union nur kaschieren. Es ist Zeit, die echten Probleme zu lösen. Ein ernsthaftes Verhandlungsangebot der Bundesregierung ist überfällig.” Hintergrund: Das Grundgesetz sagt, dass weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung in einem Land stattfinden darf, das Deutschland zum sicheren Herkunftsstaat ernennen will. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1996 geht noch einen Schritt weiter – Zitat: “In den betreffenden Staaten muss Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ (BVerfGE 94, 115). Die drei Maghreb-Staaten erfüllen sowohl nach deutschem Verfassungsrecht wie nach Unionsrecht nicht die Voraussetzungen, um als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden zu können. Die Stellungnahmen und Berichte von Menschenrechtsorganisationen, die konkrete Verletzungen des Folterverbots, die Verfolgung Homosexueller, Defizite bei der Presse- und Meinungsfreiheit sowie das Fehlen einer unabhängigen Justiz belegt haben, wurden durch die Bundesregierung ignoriert. Die vom Bundesrat geäußerten Zweifel in Bezug auf die Menschenrechtslage wurden von der Bundesregierung nicht ausgeräumt.