Kulturraumgesetz für Sachsen-Anhalt entwickeln und umsetzen 13. October 201223. March 2022 In der Landesverfassung verpflichtet sich das Land, Kunst und Kultur gemeinsam mit den Kommunen zu schützen und zu fördern. Dies ist unseres Erachtens nach durch ein Kulturraumgesetz erreichbar. Kultur stellt für uns einen Wert an sich dar, sie ist Daseinsvorsorge und Querschnittsaufgabe zugleich und muss durch Kommunen und Land auskömmlich finanziert werden. Nach zahlreichen Fachgesprächen und Diskussionen präferieren wir die Entwicklung eines Kulturraumgesetzes für Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild des sächsischen Kulturraumgesetzes, das Kulturfinanzierung zur kommunalen Pflichtaufgabe macht. Mit der Gründung von fünf Kulturräumen wollen wir die Identitätsbildung in den Regionen fördern, eine solidarische Finanzierung ermöglichen, die Eigenverantwortung stärken und Kooperationen und Netzwerke in der Kulturlandschaft anregen. Die Zusammenlegung von Landkreisen zu Kulturräumen orientiert sich dabei an räumlicher Zusammengehörigkeit, historisch gewachsenen Strukturen und Traditionen. Mögliche Kulturräume wären: Altmarkkreis – Stendal Börde – Jerichower Land – Salzland – Stadt Magdeburg Harz – Mansfeld-Südharz Saalekreis – Burgenlandkreis – Stadt Halle Anhalt-Bitterfeld – Wittenberg – Stadt Dessau-Roßlau Kultur bewegt sich in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern zwischen überproportional zahlreichen nationalen Kulturerbestätten und einem reichen und vielfältigen Angebot an zeitgenössischer Kultur. Sie wird derzeit besonders stark herausgefordert durch die Finanzknappheit der Kommunen, den demografischen Wandel und die ungeklärte Stadt- Umland- Beziehungen und gilt trotz Verfassungsrang leider noch häufig als „freiwillige Leistung“, so dass der Kulturetat in der Konsolidierung der Haushalte häufig überproportional geschrumpft wird. Das Vorbild Sachsens ermöglicht es uns, die dort gemachten Erfahrungen zu evaluieren, in der Gesetzgebungsphase zu berücksichtigen und den Bedingungen in Sachsen-Anhalt anzupassen. Hierbei ist noch zu klären, welche Kulturbereiche über dieses Gesetz geregelt werden, wo z.B. die Unesco-Weltkulturerbestätten einbezogen sein sollen, und wie die bestehenden Gesetze wie z.B. das Bibliothekengesetz, das Musikschulgesetz und das Denkmalpflegegesetz eingebunden werden sollen. Mit dem Gesetz soll auch in Sachsen-Anhalt die Kulturförderung zur kommunalen Pflichtaufgabe werden. Die Kulturräume sind dabei Zweckverbände, denen alle Landkreise und beigetretene Gemeinden angehören. Im Kulturraum soll es hierbei zwei Gremien, den Kulturkonvent als regionales politisches Entscheidungsgremium und den Kulturbeirat als Rat der Sachverständigen, geben. Dem Kulturkonvent gehören die LandrätInnen und gewählten VertreterInnen der Kreistage bzw. OberbürgermeisterInnen der beigetretenen Gemeinden sowie die/der Vorsitzende des Kulturbeirates an. Hier muss darauf hingewirkt werden, dass neben den VertreterInnen der Verwaltung auch gewählte VolksvertreterInnen in einem ausgewogenen Verhältnis teilhaben. Dem Kulturkonvent soll ein Kulturbeirat zur Seite gestellt sein, dem VertreterInnen der Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und gewählte FachpolitikerInnen angehören. Der Kulturkonvent erstellt in Beratung mit diesem Kulturbeirat den Finanzbedarf und die Förderliste der Projekte. Neben der durch das Gesetz gesicherten Landesförderung sollen die Kulturräume eine selbst festgelegte Kulturumlage in den beteiligten Landkreisen und Kommunen erheben, um ihre Förderliste dauerhaft auskömmlich zu finanzieren. Dies hat den großen Vorteil, dass dann Kultureinrichtungen von regionaler, d.h. überlokaler Bedeutung auch von allen mit getragen werden. So können die Regionen die ihnen eigenen Profile erhalten, schärfen und weiterentwickeln sowie eigene Prioritäten in der Kulturförderung setzen. Alle Entscheidungen bedürfen der frühzeitigen Einbeziehung aller Beteiligten, damit die Veränderungen transparent gestaltet und mehrheitlich getragen sind. Zur Vorbereitung auf ein Kulturraumgesetz in Sachsen-Anhalt ist eine regionale Bestandsaufnahme der Städte und Landkreise sehr zu empfehlen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Vorlage „Auf dem Wege zu einem Kultur-Leitbild des Harzkreises“ (Kulturrat Harz, 2012) sowie die „Kulturcharta Magdeburg 2020“ (Stadt Magdeburg, 2010), die hier als Beispiele dienen können. Die mittelfristige Erprobung eines Kulturraumgesetzes in einzelnen Modellregionen in Sachsen- Anhalt lehnen wir ab. Das Kulturraumgesetz ist in Sachsen langfristig erprobt und kann nach Klärung der noch offenen Fragen und verschiedenen Anpassungen durch das Kultusministerium auch hier in Sachsen-Anhalt zum Ziel führen. Das Kultusministerium muss nun dringend die Klärung der noch offenen Fragen angehen, so dass möglichst zeitnah eine dauerhafte Kulturentwicklung und -finanzierung mittels eines sachsen-anhaltischen Kulturraumgesetzes umgesetzt werden kann. Wir denken, wenn wir diese Herausforderungen in der Gegenwart als Chance begreifen, neue Wege in der Kulturfinanzierung zu gehen, werden wir in der Zukunft eine breite kulturelle Vielfalt sichern und entwickeln können.