In die Zukunft zu investieren zahlt sich aus – Schuldenbremse zukunftsfähig reformieren

Um die Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen zu sichern, müssen wir die anstehenden multiplen Krisen lösen. Für die wichtigste Transformation unserer Zeit, hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft, muss der Staat die nötige Handlungsfähigkeit besitzen. Soweit die aktuellen Regelungen der Schuldenbremse notwendige Investitionen in Klimaschutz und Strukturwandel verhindern, sind sie zu reformieren.

Drängende Herausforderungen und Krisensituationen, die zu groß für den allgemeinen Haushalt sind, deren Lösung aber die nachfolgenden Generationen unmittelbar betrifft, müssen trotzdem heute gelöst werden. Eine Reform der Schuldenbremse muss nötige Zukunftsinvestitionen bspw. durch Investitionsfördergesellschaften ermöglichen und Übergangsregelungen nach Notlagen verfassungsgemäß beinhalten. Gleichzeitig muss eine solche Reform auch weiterhin verhindern, dass regulär laufende Kosten auf die zukünftige Generation verlagert werden. Ein Festhalten an den starren Regelungen der Schuldenbremse wäre eine massive Belastung für künftige Generationen und führt zu kaum zu beziffernden Folgekosten für künftige Haushalte.

Klar definierte Investitionen bspw. in Klimaschutz, grüne Mobilität und nachhaltige Zukunftstechnologien oder Bildung, müssen künftig auch über Kredite finanziert werden können. Dazu bedarf es eines Mechanismus, der die Haushaltslage und insbesondere Infrastrukturschulden transparent macht. Wer hier kurz- und mittelfristig nicht investiert, nimmt zusätzliche Abhängigkeiten und Folgekosten in Kauf. Wir brauchen daher klare Regeln zur Ausgestaltung einer modernen und zeitgemäßen Schuldenbremse für handlungsfähige Länder und den Bund. Diese Regeln sollen auch weiterhin die Begrenzung von Staatsschulden umfassen, denn ein Übermaß an Verschuldung begrenzt die Möglichkeiten zukünftiger Generationen, eigene Entscheidungen zu treffen.

Beschlossen auf dem 50. Landesparteitag in Magdeburg am 4. Mai 2024.