Grüner Aktionsplan gegen Rechts: Das Problem heißt Rassismus 27. September 2018 Das Erstarken der extremen Rechten, die weiterhin hohe Zahl rechter Gewalt- und Straftaten und das inzwischen in unserem Land immer deutlicher spürbare Klima der Ausgrenzung gegen Menschen, die als nicht zur Mehrheitsgesellschaft zugehörig identifiziert werden, kann nicht auf eine oder wenige Ursachen reduziert werden. Dennoch ist festzuhalten: Rassismus ist ein zentraler Bestandteil aller Ideologien der Ungleichwertigkeit. Alle Strömungen der extremen Rechten setzten auf diese Ideologie der Ungleichwertigkeit auf. Rassismus findet – auch und besonders in Ostdeutschland – einen Resonanzraum bei relevanten Teilen der Bevölkerung. Die AfD nutzt diesen Rassismus zur eigenen Mobilisierung. Und sie befördert ihn, indem gesellschaftliche Konflikte (Einwanderung, Lehrermangel, Kriminalitätsgeschehen, …) konsequent ethnisiert werden. Das vertieft die gesellschaftliche Spaltung. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt das Problem deshalb Rassismus: Unsere Auseinandersetzung mit der extremen Rechten ist immer auch ein Kampf gegen ihre rassistische Ideologie und Praxis. Wir werden nicht zulassen, dass gesellschaftliche Problemlagen zu Auseinandersetzungen entlang ethnischer Grenzen stilisiert werden. 1. Fahndungs- und Ermittlungsdruck erhöhen: Polizei und Rechtsstaat stärken Wir wollen die Bekämpfung der rechtsextremen Szenen zu einer vordringlichen Aufgabe der sachsen-anhaltischen Sicherheitsbehörden machen. Die Polizei muss den Fahndungs- und Ermittlungsdruck auf diese Szenen und ihre Protagonisten weiter erhöhen und zusammen mit der Justiz dafür besser ausgestattet werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dafür gesorgt, dass die Zahl der Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt nicht weiter abgesenkt wird und zum Ende der Legislaturperiode wieder ansteigen wird. So können auch die von Rechtsextremen begangenen Taten schneller aufgeklärt und potenzielle Nachahmer abgeschreckt werden. Rechtsextreme und Reichsbürger müssen konsequent entwaffnet und aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. 2. Die AfD vom Verfassungsschutz beobachten lassen Die AfD möchte einen anderen, völkischen Staat und eine andere, auf Ausgrenzung setzende Gesellschaft, die mit Demokratie und Rechtsstaat nicht viel zu tun haben. Es ist Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, nach klaren rechtsstaatlichen Kriterien zu entscheiden, ob Politiker*innen und Parteien wegen demokratiegefährdender Bestrebungen beobachten werden. Man kann der AfD bei ihrer eigenen Radikalisierung zuschauen: Sie entwickelt sie sich immer weiter in die völkisch-nationalistische bis offen rassistische und rechtsextreme Richtung. Die Handlungen der AfD nach Chemnitz und Köthen, die offene Zusammenarbeit mit rechtsextremen Strukturen und die Auflösung rechtsextremer Strukturen in der Partei – weil diese sich überlebt hätten und ihre Inhalte inzwischen integraler Bestandteil der Gesamtpartei seien – zeigen, dass fachliche und rechtliche Gründe eine Beobachtung der AfD zwangsläufig machen. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist dabei kein Allheilmittel. Neben der besseren Analyse rechtsextremer Tendenzen wollen wir die Präventionsarbeit verstetigen und die Zivilgesellschaft stärker unterstützen. Gegen sich verfestigende rechte Strukturen vor Ort brauchen wir den Zusammenschluss von Demokratinnen und Demokraten, breite Bündnisse von Initiativen, Vereinen, Politik und Verwaltung. Der Verfassungsschutz braucht einen Neustart, denn er hat sich in seiner jetzigen Struktur bei der Analyse des Rechtsextremismus als wenig effektiv erwiesen. U. a. bei der Aufarbeitung des NSU-Komplexes hat sich der Einsatz von V-Leuten in der Nazi-Szene als kontraproduktiv herausgestellt. Er stärkt eher Strukturen und Handlungsfähigkeit der rechtsextremen Szene, als effektiv auszuleuchten und zu analysieren. Er verbietet sich daher bei der Beobachtung der AfD und ihrer Überlappung mit gewaltbereiten Rechtsextremisten, Hooligans und rechten Burschenschaften. 3. Gegen Hass, Hetze und rechte Vernetzung im Internet vorgehen Wir fordern, entschieden gegen Hetze und Gewaltandrohung vorzugehen – auch im Netz. Sachsen-Anhalt geht hier voran, indem es gezielt Polizistinnen und Polizisten auch in den virtuellen Raum auf Streife schickt, um Volksverhetzung und Co. dort durch Strafverfolgung zu bekämpfen. Die auf grüne Initiative entwickelte Internetstreife ist ein Erfolgsprojekt. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Internet und soziale Medien nicht weiter als Verstärker für Volksverhetzung und schnelle Mobilisierung zum Hass wirken können. Rassismus und jede Form von menschenverachtenden Aktivitäten stellen eine Gefahr für die Innere Sicherheit dar, egal ob sie in der „virtuellen“ oder in der „realen“ Welt passieren. Das geltende Recht muss auch gegen Hass und Hetze im Internet konsequent und vor allem schnell angewandt werden. Menschen, die sich volksverhetzend äußern oder andere mit Mord- und Vergewaltigungsfantasien bedrohen, müssen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür braucht es mehr qualifiziertes Personal – bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Wir brauchen mehr IT-Spezialist*innen und mehr technische Aus- und Weiterbildung in dem Bereich. Außerdem müssen zivilgesellschaftliche Einrichtungen, die sich gegen strafbare Meinungsäußerungen im Netz engagieren und damit Radikalisierung und Verrohung der Debattenkultur entgegentreten, finanziell gefördert werden. 4. Menschen schützen, die von Rechten bedroht werden Alle Menschen müssen vor rechter Gewalt geschützt werden. Gruppen, die bevorzugt zur Zielscheibe des rechten Hasses werden, wie z. B. Migrantinnen und Migranten, Asylsuchende, LSBTTI, Obdachlose, politisch gegen Rechts engagierte Personen, brauchen unseren besonderen Schutz und unsere aktive Unterstützung. Wir erleben, dass demokratische zivilgesellschaftliche Organisationen geschwächt, diffamiert und eingeschüchtert werden. Wir sind solidarisch mit den Initiativen und stellen uns den diffamierenden Kampagnen, wie zuletzt gegen Miteinander e. V., entschieden entgegen. Der Kampf um unsere Demokratie kann nur gemeinsam geführt werden.