Gemeinsam lernen, individuell wachsen – Recht auf inklusive Bildung umsetzen

Die Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt muss grundlegend umgestaltet werden. Gute Bildung ist eine zentrale Frage der Chancengleichheit entscheidet über gesellschaftliche Teilhabe und Aufstiegschancen. Bildung verändert Leben – umso wichtiger, dass sie allen Menschen zur Verfügung steht. Ausnahmslos alle Kinder und Jugendlichen müssen die gleichen Chancen auf gute Bildung in einer möglichst inklusiven Umgebung bekommen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. „Inklusiv“ bedeutet für uns gemeinsam und zugleich individuell; in Bezug auf Bildung das gemeinsame und zugleich individuelle Lernen. Im Fokus stehen dabei die individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen, der allen Schüler*innen gleichermaßen zugutekommt. Denn alle Schüler*innen lernen am besten, wenn sie sich wohlfühlen, sie in ihrer Vielfalt als Person anerkannt werden und sie die Unterstützung erhalten, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Ob dies in heterogenen oder homogenen, großen oder kleinen Lerngruppen oder teilweise im Einzelsetting stattfindet, ist in der konkreten Umsetzung Aufgabe von Schulen und pädagogischen Fachkräften. Politik schafft die Rahmenbedingungen dafür.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt stellt inklusive Bildung die Grundlage für eine Gesellschaft dar, in der alle Menschen mit ihren Fähigkeiten, Stärken und Schwächen akzeptiert werden und dazugehören. Aus unserer Sicht muss ein inklusives Bildungssystem ganzheitlich von der Kita bis zum Berufsleben betrachtet werden. Die Voraussetzungen dafür werden im Folgenden dargelegt:

Personal an KiTas

Die Förderung von Inklusion ist nicht nur Aufgabe der KiTa-Leitung, sie ist Aufgabe aller, die in KiTas tätig sind. Eine inklusive Haltung entwickelt sich durch Erfahrungen und Wissen – zu beidem müssen in KiTas Tätige verpflichtet werden, um inklusive Konzepte entwickeln und umsetzen zu können. Inklusion ist zudem das Ergebnis qualitativ hochwertiger Teamarbeit, wofür diese Maßnahmen zu ergreifen sind:

  • deutliche Verbesserung des Personalschlüssels,
  • möglichst tarifgebundene, bessere Bezahlung von pädagogischen Fachkräften,
  • Überarbeitung der Ausbildungsstruktur und -inhalte für Erzieher*innen mit stärkerer Berücksichtigung von Antidiskriminierung, Inklusion, Deutscher Gebärdensprache (DGS), Leichter Sprache, der Nutzung technischer Hilfsmittel und Traumapädagogik, Punktschrift und Ähnlichem,
  • Schaffung der bedarfsgerechten Möglichkeiten für die berufsbegleitende Qualifikation im Bereich der Inklusionspädagogik in allen Förderbereichen sowie in Antidiskriminierung, Deutscher Gebärdensprache (DGS), Leichter Sprache, der Nutzung technischer Hilfsmittel, Punktschrift und Traumapädagogik,
  • Einsatz multiprofessioneller Teams in wohnortnahen inklusiven KiTas, d. h. Erzieher*innen, Kindheitspädagog*innen, Heilpädagog*innen, KiTa-Sozialarbeiter*innen, Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen, Kommunikationspädagog*innen, Inklusionsbegleiter*innen, Medienpädagog*innen und weitere pädagogische Fachkräfte, die gleichberechtigt und gemeinsam am Bildungsprozess der Heranwachsenden mitwirken,
  • verstärkte Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Frühen Hilfen und Frühförderung,
  • Einstellung von IT- und Verwaltungsassistenten, sodass sich pädagogische Fachkräfte auf die pädagogische Arbeit am Kind konzentrieren können.

Für den Einsatz multiprofessioneller Teams muss es KiTas aufgrund des Fachkräftemangels ergänzend möglich gemacht werden, (Dual) Studierende aus den Bereichen Heilpädagogik, Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit sowie Erziehungs- und Bildungswissenschaften zu beschäftigen und auszubilden. Davon profitieren beide Seiten.

Personal an Schulen

Hier gelten die gleichen Forderungen wie für das Personal in KiTas. Diese Forderungen werden erweitert um:

  • Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durch eine 110-prozentige Personalausstattung als Vertretungsreserve,
  • Beschleunigung der Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und weitere inklusionspädagogische Professionalisierung der Qualifizierung von Seiteneinsteiger*innen,
  • Ausweitung des Dualen Lehramtsstudiums auf alle Schulformen und -fächer sowie auf beide Lehramtsausbildungsstätten des Landes,
  • Möglichkeit zum Studium der Sonderpädagogik statt eines zweiten Fachs zusätzlich zu einer jährlich ansteigende Quotenregelung bzgl. Fortbildungen zu Förderschwerpunkten an Schulen,
  • Einsatz multiprofessioneller Teams, d. h. Lehrer*innen mit und ohne inklusionspädagogischer Qualifikation, Schulsozialarbeiter*innen, Heilpädagog*innen, Schulpsycholog*innen, Logopäd*innen,
  • Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen, Kommunikationspädagog*innen, Schulbegleiter*innen, Medienpädagog*innen, und weitere pädagogische Fachkräfte, die gleichberechtigt und gemeinsam am Bildungsprozess der Schüler*innen mitwirken,
  • personelle Ausstattung, die eine individuelle Förderung tatsächlich ermöglicht und deren Auskommen durch einen wissenschaftlichen Begleitprozess jährlich evaluiert wird.

Assistenzkräfte

Inklusionsbegleiter*innen in KiTas und Schulbegleiter*innen in Schulen stellen für einige Kinder und Jugendliche eine Voraussetzung dar, um überhaupt eine KiTa bzw. Schule besuchen zu können. Der Bedarf an diesen Kräften wächst, der Fachkräftemarkt jedoch ist leer. Um Kindern und Jugendlichen dennoch eine qualifizierte Assistenz zu ermöglichen, sind diese Maßnahmen umzusetzen:

  • Qualifizierung aller Assistenzkräfte, denn ohne Fachwissen ist eine tatsächliche und qualitativ hochwertige Unterstützung nicht möglich,
  • gerechte, qualifikationsabhängige Entlohnung von Assistenzkräften,
  • Anstellung von Assistenzkräften direkt beim Land, um Arbeitslosigkeit der Assistenzkräfte vorzubeugen und damit den Beruf attraktiver zu machen,
  • Möglichkeit zur Beteiligung an der Schulbegleitung durch Lehramtsstudierende sowie Studierende der Heil-, Sozial- oder Kindheitspädagogik sowie der Erziehungs- und Bildungswissenschaften im späteren Verlauf des (Dualen) Studiums.

Bauliche Grundlagen für Inklusion in Schulen und KiTas

Damit alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen können, müssen zahlreiche KiTas und Schulen in Sachsen-Anhalt saniert und baulich angepasst werden. Auch wenn eine hundertprozentige Barrierefreiheit für alle nicht möglich ist, sollte durch folgende Maßnahmen eine größtmögliche Barrierearmut entstehen:

  • Anpassung von räumlichen Gegebenheiten zur Optimierung der Raumakustik,
  • Überarbeitung von Beleuchtungssystemen, um Überreizung zu vermeiden,
  • möglichst strukturierte Gestaltung der schulischen Umgebung, die neben der Konzentration auch Achtsamkeit und Wohlbefinden fördert,
  • barrierearme Zugänge und Aufzüge sowie breite Türen,
  • Berücksichtigung einer inklusionsfördernden Ausstattung von Schulen, z. B. Ruhe- und Therapieräume, Pflegebäder, teilbare Klassenräume.

Bei Neubauten müssen die genannten Maßnahmen ohne Ausnahme umgesetzt werden. Die Kommunen können diese umfangreichen Sanierungsbedarfe nicht allein schultern, weshalb wir ein „Landesbauprogramm Inklusive Bildung“ fordern, das eine Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % durch das Land ermöglichen soll.

KiTas und Schulen als attraktiver Lern- und Lebensort

KiTas und Schulen sind für Heranwachsende dann attraktiv, wenn sie dort die gesamte Welt erfahren können, sich wohlfühlen, als Heranwachsende in ihrem Sein anerkannt werden und beim Lernen bedürfnis- und entwicklungsgerecht begleitet werden. Dazu gehört auch, dass die entsprechenden Bildungseinrichtungen für alle wohnortnah erreicht werden können. Dafür sind ggf. Kooperationsverbünde zu schaffen. Zudem muss es allen Schüler*innen ermöglicht werden, ein Nachmittagsangebot wie einen Hort zu nutzen. Zu dem dadurch entstehenden Ganztagsangebot gehört auch eine Versorgung mit gesunden Getränken und ein Mittagessenangebot, welches allen Schüler*innen bereitgestellt werden muss.

Die Digitalisierung gibt Heranwachsenden in Bildungseinrichtungen neue Teilhabemöglichkeiten für individualisiertes und partizipatives Lernen. Die Anschaffung entsprechender Geräte sowie medizinisch-technischer Hilfsmittel durch den jeweiligen Träger muss vereinfacht bzw. ermöglicht werden.

Allen Kindern muss es im Rahmen der Sprachförderung ermöglicht werden, bereits in der KiTa lautsprachunterstützenden Gebärden zu erlernen. In den Schulen wollen wir den bereits existierenden Lehrplan Deutsche Gebärdensprache (DGS) aus dem Förderschwerpunkt Hören allen Schulen zuordnen und von der Jahrgangsstufe 1 bis 10 umsetzen. Außerdem fordern wir die Entwicklung eines Lehrplans DGS für die Sekundarstufe II, um Deutsche Gebärdensprache auch als mögliches Abiturfach zu etablieren.Während einer Übergangshase der Lehrplanerstellung sollen Schulen durch Fortbildungsangebote und begleitende Maßnahmen unterstützt werden, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten.

Insbesondere Schulen muss es ermöglicht werden, didaktische Konzepte jenseits des Frontalunterrichts zu nutzen. Die Voraussetzungen dafür wollen wir im Schulgesetz schaffen.

Wir wollen Bildungseinrichtungen zu traumasensiblen und diskriminierungsfreien Räumen weiterentwickeln. Auch die Umsetzung traumapädagogischer Prinzipien kommt sowohl betroffenen als auch nicht-betroffenen Heranwachsenden zugute. Unser Ziel ist es, eine dafür sensibilisierte pädagogische Umgebung zu gestalten, sodass alle Heranwachsenden Talente entwickeln sowie emotionale, soziale Kompetenzen und persönliche Ressourcen kennen und nutzen lernen. Dafür werden wir ein präventives, mehrsprachiges traumapädagogisches Gruppenangebot für Heranwachsende, Eltern und (Sozial-)Pädagog*innen an KiTas und Schulen ermöglichen, in welchem die Heranwachsenden Akzeptanz und Empathie erleben. Dabei sollen neben den Unterstützungssystem der KiTas und Schulen auch die Eingliederungshilfe der Kreise und Frühe Hilfen konzeptionell eingebunden
werden.

Berufsbildende Schulen

Auch an den berufsbildenden Schulen gibt es Schüler*innen inklusionspädagogischem Förderbedarf. Er wird sogar zunehmen, sobald mehr Schüler*innen die Berufsreife erlangen. Eine entsprechende Personalausstattung für die Förderung ist aktuell weder vorhanden noch für die Zukunft in Aussicht gestellt worden. Daher fordern wir, dass für berufsbildende Schulen Maßnahmen wie jene gelten, die für allgemeinbildende Schulen bereits genannt wurden. Damit der Übergang in praktische Phasen der Ausbildung sowie in das Berufsleben gelingt, müssen inklusionspädagogische Beratungszentren auch Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe beraten, um auch dort Inklusion zu ermöglichen.

Begleitung der Umsetzung inklusiver Bildung

Um Bildungseinrichtungen auf dem Weg zur Inklusion zu unterstützen und Eltern zu beraten, sollten in jedem Landkreis und den kreisfreien Städten inklusionspädagogische Beratungszentren geschaffen werden. Diese sollten zudem in Kooperation mit den Schulen Unterstützung im Bereich der Diagnostik bieten können. Damit können landesweit einheitliche diagnostische Standards und verbindliche Verfahrensregeln etabliert werden.

Zur Begleitung der Umsetzung inklusiver Bildung in Sachsen-Anhalt wollen wir einen Beirat „Inklusive Bildung in Sachsen-Anhalt“ unter Beteiligung Betroffener einrichten sowie einen wissenschaftlichen Begleitprozess etablieren.

Auch die Gesetzesnovelle des Bundes zum SGB VIII wollen wir nutzen, um Inklusion als Leitgedanken zu verankern. Die Kinder- und Jugendhilfe soll ergänzend zu Bildungseinrichtungen alle Kinder und Jugendlichen im Sinne einer inklusiven Lösung gleichermaßen einschließen und auf individuelle Bedürfnisse eingehen.

Das Recht auf inklusive Bildung im Schulgesetz Sachsen-Anhalts

Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt muss dringend geändert werden, damit inklusiver Unterricht eine entsprechende gesetzliche Grundlage in Sachsen-Anhalt bekommt. Dafür muss der Vorrang von gemeinsamem Unterricht gesetzlich verankert werden. Wir wollen ein echtes Elternwahlrecht. Bisher scheitert Inklusion in der Schulbildung häufig daran, dass den Eltern aufgrund von fehlenden Ressourcen an Schulen von dem Besuch einer Regelschule abgeraten wird. Der bisherige im Gesetz verankerte Ressourcenvorbehalt muss deswegen gestrichen werden, damit Eltern ein echtes Wahlrecht haben, welche Schule ihr Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen kann.

Sonderpädagogisches Feststellungsverfahren überprüfen

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Kinder, die an Förderschulen unterrichtet werden, stark angestiegen. Dies trifft insbesondere auf die Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung zu. Vor diesem Hintergrund ist das sonderpädagogische Feststellungsverfahren und die Maßstäbe, die die Grundlage für Eltern darstellen, an welche Schulform sie ihre Kinder schicken werden, zu evaluieren und bei festgestellten Mängeln zu überarbeiten.

Realistische Zukunft der Förderschulen

Das vorrangige, langfristige Ziel einer inklusiven Bildungspolitik muss sein, dass möglichst viele Schüler*innen gemeinsam an Regelschulen beschult werden. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass möglichst viele Förderschulen in Regelschulen aufgehen. Mit den oben genannten Maßnahmen wollen wir die Voraussetzungen schaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wollen wir schließen. In vielen Bundesländern hat man erkannt, dass diese Form der Sonderschulung ein falscher Weg ist und wir wollen dem Beispiel folgen.

Wir sprechen uns dagegen aus, dass Kinder regelhaft direkt in die Förderschule eingeschult werden können. Das widerspricht jedem Ansatz von Inklusion bzw. inklusiver Bildung.

Gleichzeitig erkennen wir an, dass es auch mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen Kinder und Jugendliche geben wird, für die aufgrund von Schwerst- oder Mehrfachbehinderungen kein inklusiver Unterricht möglich ist. Auch diesen Heranwachsenden müssen wir Chancen auf Bildung geben. Dafür sollen statt der bisherigen hohen Anzahl an Förderschulen weniger, aber im gesamten Land verteiltet Förderschulzentren entstehen – als Übergangslösung bis zu dem Zeitpunkt, an dem oben genannte Maßnahmen flächendeckend umgesetzt sind. Die Förderschulzentren sollen anhand eines dual-inklusiven Konzeptes arbeiten, welches Kindern die Bildungsteilhabe jenseits von Regelschulen ermöglicht. In diesen Förderzentren werden alle durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Förderschwerpunkte zusammengefasst. Damit stellen sie eine Weiterentwicklung der bestehenden Förderschulen im Zuge der Transformation des Schulsystems dar. Um die Beschulung zu einem späteren Zeitpunkt oder die (Wieder-)Eingliederung in (Regel-)Schulen zu ermöglichen, gilt es, die Durchlässigkeit zwischen den Systemen zu erhöhen und Entwicklung als Prozess anzuerkennen. Außerdem braucht es verstärkte Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Systemen, um den Wechsel zu erleichtern.

Da nicht allen Heranwachsenden der Schulbesuch möglich ist, wollen wir zudem die Ausgestaltung der Schulpflicht weiterentwickeln. So erweitern wir das Schulgebäude auf den digitalen Raum und vereinfachen den Besuch von Online-Schulen. Diese Möglichkeit gilt jedoch nur nach gemeinsamer Empfehlung von Ärzt*innen, Schule Jugend- und Schulamt und Zustimmung der Eltern.

Im speziellen Fall von langwieriger Abwesenheit diagnostizierter autistischer Schüler*innen sollen den Autismuszentren des Landes vereinfacht Möglichkeiten gegeben werden, Bildungsangebote ersetzend bzw. erweiternd zur Schule zu unterbreiten.

Beschlossen auf dem 53. Landesparteitag in Wittenberg am 23. November 2025.