Den Sozialökologischen Wandel in Sachsen-Anhalt gestalten – Für eine grüne Wirtschafts- und Industriepolitik in Sachsen-Anhalt

I. Sozial-ökologischer Umbau – Herausforderung und Chance für die Wirtschaftsregion Sachsen-Anhalt

Die aktuelle Finanzkrise, der Klimawandel und die weltweit schwindende biologische Vielfalt zeigen, dass das ökonomische Modell des 20. Jahrhunderts mit unserer bisherigen Art zu wirtschaften an seine Grenzen stößt. Das Wirtschaftsmodell „Nach uns die Sintflut“ ist passé, immer mehr Menschen erkennen das und suchen nach Alternativen. Eine zentrale Herausforderung für ein modernes Wirtschaftssystem ist es, dafür zu sorgen, dass die natürlichen Ressourcen soweit wie möglich erhalten bleiben, zugleich aber die sozialen Voraussetzungen für ein Leben in Würde geschaffen werden. Dazu gehören stabile Arbeitsplätze, faire Einkommen und ein soziales Netz, das niemanden hindurch rutschen lässt. Diesen Wandel im Wirtschaften gibt es nur mit neuem Denken. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streiten daher europaweit für ein Wirtschaftssystem, das an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, d. h. an umweltverträglichem Wirtschaften, Ressourceneffizienz, sozialer Gerechtigkeit und internationaler Solidarität ausgerichtet ist. Wir Bündnisgrünen nennen das den „Green New Deal“ oder den sozial-ökologischen Wandel unserer Gesellschaft, was im Kern besagt: Nachhaltigkeit muss zur Grundlage unserer Wirtschaftsweise werden.

Wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt wollen dafür sorgen, dass auch hier in unserem Bundesland und seinen Regionen der Weg zu einem nachhaltigen Wirtschafts- und Sozialmodell eingeschlagen wird. Eine solche Wende geht nur Hand in Hand mit der Zivilgesellschaft und ihren AkteurInnen, den WirtschaftsvertreterInnen sowie einer entschlossen und offen agierenden Politik. Entscheidend sind Bildung, Innovationsfähigkeit sowie Bereitschaft und Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger, Leben und Politik im Sinne von Nachhaltigkeit mit zu gestalten. Dazu wollen wir gemeinsam mit den BürgerInnen, Gewerkschaften, Umwelt-, Verbraucher- und Berufsverbänden, Kammern, Wirtschafts- und IndustrievertreterInnen, Hochschulen, Bildungs- und KulturexpertInnen, kurz: mit der Zivilgesellschaft das dafür notwendige ganzheitliche Konzept entwickeln und leben. Denn eine solche Neuausrichtung kann nicht von oben nach unten übergestülpt werden, sondern benötigt das Mitwirken aller, in einem transparenten und partizipativen Verfahren. Kurzum: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen auf Partnerschaften.

Wenn es nicht gelingt, den Geist eines anderen Wirtschaftens, des sozialökologischen Wandels in den Regionen zu stärken, ist die ökonomische Zukunft unseres Landes gefährdet. Bündnisgrüne Wirtschaftspolitik schafft Räume, in denen im Kleinen Lösungen gedacht und ausprobiert werden können; für uns gilt „Global denken, lokal handeln“. Bündnisgrüne Wirtschaftspolitik denkt deswegen auch in der regionalen Perspektive, denn je öfter ein Euro in der Region die Hand wechselt, desto mehr Wertschöpfung findet statt. Das ist gerecht, indem zum Einen Ressourcen zugunsten nachfolgender Generationen geschont werden und zum Anderen jede Verbraucherin und jeder Verbraucher zum/zur WirtschaftsakteurIn wird und das eigene sowie das Schicksal der Region mitentscheiden kann. Bündnisgrüne Wirtschaftspolitik glaubt daran, dass die AkteurInnen in einer Region verantwortungsbewusst handeln und ihre wirtschaftliche Tätigkeit an den Bedürfnissen vor Ort orientieren. Denn es macht einen Unterschied, ob eine individuelle Konsumentscheidung unmittelbare Folgen hat und spürbar dazu beitragen kann, z.B. den Job des Nachbarn zu erhalten. Um dies möglich zu machen, braucht es ordnungspolitisches Umdenken, das liebgewonnene Denkmuster abstreift und in realen Preisen denkt, die beispielsweise Umweltfolgeschäden einbeziehen. Dazu haben wir mit unserem Beschluss “Nachhaltiges Wirtschaften in der Region – fair und sozial, ökologisch und mit kurzen Wegen” vom 12. November 2011 sowie unserem Konzept zu „100 Prozent Erneuerbare – ohne Kohle und Atom“ die ersten Schritte gemacht und wollen mit diesem Beschluss den nächsten Schritt machen.

Sachsen-Anhalt kann dabei nicht für sich alleine betrachtet werden, sondern ist Teil der gemeinsamen Wirtschaftsregion Mitteldeutschland, der Europäischen Union und der Welt. Den auf einzelne Segmente des Wirtschaftslebens beschränkten Ansatz der Zusammenarbeit von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen wir aufgreifen und zu einem integrierten Wirtschaftskonzept, das ökologische, soziale und ökonomische Faktoren gleichrangig berücksichtigt, weiterentwickeln.

Dazu wollen wir die die regionalen Wirtschaftsstrukturen so verbessern, dass sie mehr Wertschöpfung erzielen können und diese Wertschöpfung auch in den Regionen bleibt. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus EU-Förderprogrammen und Solidarpakt werden in Zukunft deutlich weniger werden und müssen deshalb klüger eingesetzt werden, um einen langfristig positiven Effekt zu entfalten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sie für die Förderung von Zukunftsinvestitionen und neuen Technologien nutzen, anstatt überkommene Strukturen zu konservieren und weiter in Beton anstatt in Köpfe zu investieren.

Braunkohleverstromung, industrialisierte Landwirtschaft und Teile der Erdölchemie sind Auslaufmodelle und werden durch erneuerbare Energien, Ökolandbau und Chemische Industrie auf der Basis nachwachsender Rohstoffe abgelöst. Wir brauchen ein umweltverträgliches, energieeffizientes und ressourcenschonendes Wirtschaften in allen Wirtschaftsbereichen. Nur dann, wenn wir Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit in einem Konzept miteinander verbinden, kann die Sachsen-Anhaltische Wirtschaft zukunftssicher werden. So muss beispielsweise auch der Zusammenhang zwischen Energie, Wasserhaushalt, Klima- und Umweltschutz stärker berücksichtigt werden.

Wir wollen kein Wachstum um jeden Preis. Für uns Bündnisgrüne macht es einen Unterschied, ob das Wirtschaftswachstum auf erneuerbaren Energien oder auf Kohle- und Atomkraft fußt und ob sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen oder prekäre Jobs ausgebaut werden. So ist es weder finanziell nachhaltig noch sozial gerecht, mit öffentlichen Geldern die Ansiedlung von Firmen zu unterstützen, die zwar kurzfristig neue Jobs bringen, die aber gleichzeitig das Betriebsverfassungsgesetz nicht ernst nehmen, deren Niedriglöhne durch Transferzahlungen aufgestockt werden müssen und die ihre Zelte wieder abzubrechen drohen, sobald an einem anderen Ort noch niedrigere Löhne und Sozialstandards locken.

Deshalb darf der Erfolg von Wirtschaftspolitik auch nicht nur auf die klassische Kennzahl des Wirtschaftswachstums (Bruttoinlandsprodukt, BIP) reduziert werden. Denn das BIP spiegelt weder Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch wider, noch lässt es die zunehmende Eigentumskonzentration erkennen, was es zu ändern gilt.

Eine konsequente und verbindliche Umweltgesetzgebung bedeutet keine Investitionsbarriere für die Wirtschaft, sondern setzt langfristige Leitplanken, auf die sich Unternehmen einstellen können. In der Folge wird die Wirtschaft versuchen, durch Innovationen die sonst anfallenden Kosten zu senken. Gerade dass Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch bisher nur ein geringer Kostenfaktor waren, führte auch nach Auffassung des britischen Ökonom Sir Nicholas Stern von der angesehenen London School of Economics zum bisher größten Marktversagen: dem Klimawandel.

Allein mit ordnungspolitischen Vorgaben ist eine nachhaltige Wirtschaft jedoch nicht zu erreichen. Wir brauchen einen Mix aus marktwirtschaftlichen Instrumenten (ökologische Steuerreform, CO2- Zertifikate), umfassenden Informationen für VerbraucherInnen, eine transparente und verlässliche öffentliche Verwaltung sowie Preise, die die ökologische Wahrheit sagen. Wir brauchen einen Umbau der Bildungs- und Ausbildungssysteme, faire Konzepte zum lebenslangen Lernen für ArbeitnehmerInnen und starke Sozialpartnerschaften in den Betrieben und Branchen.

Der sozial-ökologische Umbau ist keine kurzfristige Aufgabe, sondern ein langfristiger Prozess. Jede einzelne Branche und jeder Sektor sowie jede Region braucht einen eigenen Fahrplan und eigene Zielsetzungen. So etwas wie eine Schablone gibt es nicht. Diesen Prozess soll dieses Positionspapier unterstützen. Es benennt die Rahmenbedingungen, die aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein nachhaltiges Wirtschaften in Sachsen-Anhalt zu berücksichtigen sind und entwickelt die Sektoren weiter, denen wir uns als Partei programmatisch weiter widmen wollen und müssen.

II. Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften in Sachsen-Anhalt
– Demografischen Wandel fair für alle gestalten

Ein nachhaltiges Wirtschaftskonzept für unser Bundesland muss die Tatsache berücksichtigen, dass bis 2023 die Bevölkerung unter 2 Millionen fallen wird. Dabei wird die Bevölkerungsdichte rund um die Großstädte Halle und Magdeburg zunehmen und in den ländlicheren Landesteilen stark zurückgehen. Zudem werden die Menschen auch in Sachsen-Anhalt im Schnitt immer älter. So wird im Jahr 2030 36% der Sachsen-AnhalterInnen im Rentenalter sein. Bedauerlicherweise hat die Gestaltung des demografischen Wandels in den letzten Jahren, besonders mit Blick auf die Regionen fern der Städte, in der Landesregierung an Bedeutung verloren. Außer schönen Worten ist wenig zu hören.

Zentrale Herausforderung wird es sein, die Daseinsvorsorge und damit die schulische und medizinische Versorgung, den öffentlichen Nahverkehr, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie die Abfallent- und die Wasserversorgung in Zukunft überall aufrecht zu erhalten. Hierfür gilt es, die Sachsen-Anhaltische Förderpolitik neu auszurichten, um die Daseinsvorsorge in allen Regionen an die künftigen Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Der Verfassungsauftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verlangt zwar die Gewährleistung einer infrastrukturellen Grundversorgung. Doch das heißt nicht, gleiche –schablonenhafte – Versorgungsstandards überall. Vielmehr muss ein den jeweiligen Nachfragebedingungen angepasstes Niveau infrastruktureller Versorgung sichergestellt sein.

Die Infrastrukturpolitik des Landes muss künftig an den Funktionen der Infrastruktur für Mensch und Umwelt ausgerichtet werden – und weniger an den vorhandenen baulichen Strukturen. Hierfür muss auch die Leitlinie „Herstellung gleichwertiger Lebensstandards“ neu justiert werden, da sie aus raumordnerischer und finanzieller Sicht ohnehin nicht umsetzbar ist. Auch wird eine Durchschnittslösung den besonderen Herausforderungen unterschiedlicher Regionen nicht gerecht. Anstelle von pauschalen Standards sollten die spezifischen Bedürfnisse der Kommunen und ihrer BewohnerInnen im Mittelpunkt der Landesplanung und der regionalen Wirtschaftspolitik stehen. Entsprechend notwendig sind auch räumlich angepasste Lösungen wie zum Beispiel integrierte ländliche Entwicklungskonzepte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich darüber hinaus für eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplans ein.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dabei wichtig, dass solche Konzepte gemeinsam mit den AkteurInnen vor Ort entwickelt werden. Denn nur so können nachhaltig wirksame Entscheidungen gefällt werden. Dazu gehören zum Beispiel die mobile Gesundheitsversorgung, Mobilitätsagenturen, mobile BürgerInnenämter oder auch IT-Lösungen und die konsequente Umsetzung einer wirklichen Funktionalreform, also Aufgabenverlagerung und -teilung. Essentiell wird sein, für eine bessere Koordinierung und Verzahnung zwischen den Ministerien und Landesämtern einerseits sowie zwischen kommunaler Ebene und Landesebene andererseits zu sorgen.

Nur wenn ökonomisch und effizient mit der Ressource Fläche umgegangen wird, ergibt sich die Möglichkeit, in Zeiten großer demografischer und wirtschaftlicher Veränderungen positiv steuernd einzugreifen. Dann können Bevölkerungsentwicklung, Infrastrukturkosten, Gewerbe-, Industrie und Siedlungsentwicklung gemeinsam im Rahmen eines nachhaltigen Flächenmanagements im Planungsprozess ausreichend berücksichtigt werden.

III. Wirtschaftsförderung in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig gestalten

Prägend für die Wirtschaftsförderung in Sachsen-Anhalt war bisher ein Aufbauprozess nach dem Prinzip eines Nachbaus West. Milliarden aus EU-Mitteln und Bundeszuweisungen aus dem Solidarpakt flossen über 20 Jahre in den Ausbau von Gewerbegebieten und Straßen und in direkte Finanzhilfen für private Unternehmen, ohne dass Aspekte der Nachhaltigkeit eine wesentliche Rolle spielten. So lehnen wir zum Beispiel ab, dass industrielle Massentierhaltungsanlagen für ihren Bau bzw. Erweiterung öffentliche Fördermittel erhalten. Sie sind weder ökologisch noch sozial, sondern gefährden den Tier-, Gesundheits- und Umweltschutz.

Eine solche staatliche Ansiedlungs- und Bestandssicherungssubventionierung privater Unternehmen ist Wirtschaftspolitik von gestern – nicht nur, weil die finanzielle Sonderbehandlung Sachsen-Anhalts durch den Bund und die Europäische Union jedes Jahr bis 2020 massiv zurückgefahren wird. In Zukunft kommt es nicht darauf an, die Unternehmen anzulocken, sondern das Überleben vorhandener und neuer Unternehmen wird sich danach entscheiden, ob sie in der Region ausreichen Fachkräfte vorfinden.

Aktuell versucht die Landesregierung, sich von der Erwartung, dass jede Wirtschaftsaktivität subventioniert wird, zu befreien. Wirtschaftsministerin Wolff hat Anfang des Jahres die Abkehr vom „Gießkannenprinzip“ erklärt und will nun auf Innovation und Forschung ausgerichtete Wirtschaftsförderung betreiben. Dies begrüßen wir ausdrücklich, eine Ergänzung dieser Strategie um weitere Elemente ist aber dringend erforderlich.

– Gewerbegebiete sind genug da

Seit Anfang der 90er Jahre werden in Sachsen-Anhalt laufend neue Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen. Fast jede Gemeinde versprach sich Arbeitsplätze und sprudelnde Steuern von Unternehmen, die auf neuen Gewerbeflächen quasi von alleine aus dem Boden wachsen sollten. Der Grund für diese Heilserwartung: Großzügige Förderung der Erschließungskosten durch das Land. Wofür es so viel Geld gibt, das kann ja nicht falsch sein, so der Irrglaube. Dabei geht es für den Landeshaushalt auch aktuell um große Summen. Selbst im Krisenjahr 2010 beliefen sich die Zuschüsse für Gewerbe- und Industriegebiete sowie ihre Verkehrsanbindung auf 28 Mio. Euro, 2009 waren es 60 Mio. Euro und 2008 sogar noch über 100 Mio. Euro. Zum Vergleich: In die Sanierung von Schulen flossen 2010 etwa 7 Mio. Euro aus EU- und Landesgeldern.

In vielen Gemeinden wurden die Erwartungen bitter enttäuscht. Wo man auch hinschaut: Die Hälfte der Fläche steht meist leer, in vielen Fällen mehr als die Hälfte.

Die Landesregierung musste schon 2010 einräumen, den Überblick über die Gewerbegebiete im Land verloren zu haben – oder verschweigt die unangenehmen Zahlen. Angaben konnte sie gegenüber dem Landtag jedenfalls nur über die 26 von ihr im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Vorrangstandorte machen. Allein hier standen rund 1200 ha Gewerbeflächen noch leer.

Die Gemeinden haben an ihren Gewerbegebieten teuer zu tragen. Denn auch ein leer stehendes Gewerbegebiet kostet Unterhalt. Auch musste der Eigenanteil häufig auf Pump finanziert werden. Wenn dann Rückzahlungen für die mangels Unternehmensansiedlung zu Unrecht erhaltene Förderung dazu kommen, wird es eng. Einige Kommunen helfen sich nun damit, die Gewerbeflächen unter Preis mit Photovoltaikanlagen belegen zu lassen. Das ist ein pragmatischer Schritt, der vielerorts richtig ist – er illustriert aber die Verzweiflung, die Flächen sonst nicht los zu werden.

Die Antwort der Landesregierung auf diese Situation im Landesentwicklungsplan ist kurios: Das Land habe eben die falschen Industrie- und Gewerbegebiete und müsse nun Neue ausweisen. Dazu sind 6 neue Vorrangstandorte vorgesehen, mit insgesamt zusätzlich 500 ha.

Zaghafte Ansätze eines Umdenkens sind aus der aktuellen Absenkung der Förderung von 80% auf – in der Regel – 60% zu sehen. Doch ausreichend ist dies nicht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern einen Stopp der Geldverschwendung und des Flächenverbrauches für immer neue Gewerbe- und Industriegebiete. Dazu wollen wir die Landesregierung im ersten Schritt zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme bringen. Förderung sollte es neben dem Rückbau bestehender Gebiete nur noch für wenige Ausnahmen geben. Dazu gehört die Entwicklung von Altflächen geben, also solchen innenstadtnahen Flächen, auf denen bereits Gewerbe angesiedelt war, und die z.B. wegen des Altlastenrisikos schwer zu vermarkten sind. Dazu gehört auch der Gleisanschluss bestehender Gebiete.

– Clusterbildung unterstützen

Wirtschaftliche Cluster sind Netzwerke von Produzenten, Zulieferern, Forschungseinrichtungen sowie Institutionen mit einer gewissen räumlichen Nähe, die durch Austausch oder Wettbewerbsbeziehungen zustande kommen, entlang von Wertschöpfungsketten zusammen arbeiten, von einem gemeinsamen Arbeitsmarkt profitieren und so zu Ballung von Fachkräften und Transfer von Unternehmenswissen führen. Sie sind am stabilsten und effizientesten, wenn sie nicht nur von oben vorgegeben, sondern auch von unten entwickelt werden (Gegenstromprinzip). Partnerschaften zwischen Unternehmen entstehen dann, wenn sie von Synergieeffekten profitieren können. Sie sind offen und flexibel und sollten nicht wie im Konzept der Landesregierung einer Region „von oben“ aufgesetzt werden. Weder die Anzahl noch die Größe kann „von oben“ vorgegeben werden. Nichtsdestotrotz ist die öffentliche Hand prinzipiell ein wichtiger Impulsgeber für den Aufbau und die Organisation von Clustern. Die Aufgabe der Landesregierung ist es, zur Senkung der Informationskosten und zum Wissenstransfer zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung beizutragen. Sie bringt die verschiedenen regionalen AkteurInnen und Verantwortlichen (Zulieferer, Wettbewerber, Abnehmer, Wissenschaftler, Fachkräfte,…) freiwillig an einen Tisch. Sie stellt Informationen über Rahmenbedingungen bereit. Sie erleichtert durch Beratungsangebote den Zugang zu öffentlichen Förderangeboten und ist federführend bei der Verbesserung der sogenannten weichen Rahmenbedingungen einer Region.

– Investitionspolitik am Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten

Aus bündnisgrüner Sicht erfordert eine nachhaltige Wirtschaftspolitik, die aktuellen Förderprogramme darauf ausrichten, dass sie dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, d.h. den klimapolitischen Herausforderungen, dem Schutz der natürlichen Ressourcen und fairen sozialen Standards gerecht werden. Nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung ist zwar schon länger Bestandteil der politischen Strategie der Europäischen Union und ihrer Fonds. Doch in der inhaltlich- konzeptionellen Ausrichtung der Operationellen Programme Sachsen-Anhalts und konkret der Wirtschaftsförderung kommt dieses Element nach wie vor zu kurz.

Der im Rahmen der Förderung mögliche Umweltbonus von maximal zwei Prozentpunkten zusätzlicher Förderung ist erstens zu klein und zweitens sind die Anforderungen zu niedrig. Zurzeit reicht es, wenn ein Unternehmen eine freiwillige Maßnahme ergreift und sich für fünf Jahre in der Umweltallianz des Landes einschreibt. Zudem werden lediglich Investitionen über 500.000 Euro Volumen gefördert. Der Bau eines Blockheizkraftwerkes oder die nachträgliche Errichtung einer Solaranlage auf dem Firmendach dürften damit in der Regel nicht gesondert förderfähig sein.

In den Jahren 2008-2010 flossen die höchsten Fördersummen nicht gerade an ökologische Musterschüler: Die Chemieindustrie (ca. 160 Mio. Euro), die Herstellung von Metallerzeugnissen (ca. 80 Mio. Euro) und die Nahrungs- und Futtermittelherstellung (ca. 65 Mio. Euro). Firmen aus diesen Branchen bilden mitunter die stärkste Lobby gegen neue Umweltinstrumente. Zum Vergleich: Der Wassercent belastet Privatverbraucher und Unternehmen zusammen mit gerade einmal 15 Mio. Euro.

Die hohe Förderung einiger Branchen erklärt sich jedoch vor allem aus ihrer hohen Bedeutung für Umsatz und Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt. Wir wollen diese und ähnliche Industriebranchen künftig differenziert fördern. Wirtschaftsförderung sollte es nur für zukunftsfähige Betriebskonzepte geben. Dies ist zum Beispiel bei einer Energieeinsparung der Fall, die über den Stand der Technik hinausgeht, oder bei einem Umstieg auf erneuerbare Energien. Dies ist auch der Fall, wenn innovative Fortbildungskonzepte zum Einsatz kommen.

Eine Reihe von Zukunftsbranchen bieten besonders große Arbeitsplatzpotentiale für Sachsen- Anhalt. Hier wäre ein vereinfachter Zugang zu direkten Investitionszuschüssen für Unternehmen dieser Branche gerechtfertigt. Dazu zählen wir den Maschinenbau (unter anderem Windanlagen), die Photovoltaikindustrie und das auf CO2-neutrale Gebäude ausgerichtete Installationshandwerk, aber auch eine postfossile Chemieindustrie und der Leichtfahrzeugbau. Dazu zählen auch die Gesundheits- und Pflegewirtschaft und der naturverträgliche Tourismus.

Wir Bündnisgrüne wollen zudem, dass die Mittel der EU-Regionalfonds in der neuen Förderperiode ab 2014 konsequent im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens eingesetzt werden. Die Landesregierung sollte die neuen zukunftsweisenden Vorgaben der EU-Kommission für die Übergangsregionen in der neuen Förderperiode (2014-2020) aufgreifen sowie verbindlich einen Nachhaltigkeitscheck einführen. Voraussetzung dazu ist es, dass die Landesregierung endlich eine echte und verbindliche Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet.
Um eine höhere Effizienz der Investitionsförderung und eine gerechtere Verteilung der Fördermittel zwischen Kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der einen Seite sowie den großen Unternehmen auf der anderen Seite zu erreichen, wollen wir folgende Bausteine der Investitionsförderung erhalten und ausbauen:

1. Darlehen und revolvierende Fonds ermöglichen es, die knappen öffentlichen Mittel wiederholt einzusetzen. So kann über Jahrzehnte hinweg eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen unterstützt werden.

2. Der Zugang zu Eigen- und Fremdkapital und die Bereitstellung von ausreichenden Sicherheiten sind die großen Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie sind auch die Hauptverursacher von Investitionsverzicht und Liquiditätsengpässen. Hier wollen wir durch geeignete Finanzmarktinstrumente Abhilfe schaffen. Dies sind die Ausreichungen von Mikrokrediten und Krediten.

3. Diese Finanzinstrumente sollten durch spezielle Coaching-Maßnahmen für KMUs ergänzt werden, um die Sicherheit für KreditgeberInnen- und -nehmerInnen zu erhöhen und das Ausfallrisiko zu senken.

Langfristig sollten direkte Förderungen generell zurück gefahren werden.

– Kooperation bei Forschung und Entwicklung fördern

Die Höhe der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) ist ein zentraler Indikator für innovative Standorte. Die privaten und öffentlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Bundesrepublik umfassen ca. 2,8 % des Bruttoinlandsprodukts. Zwei Drittel davon stammen aus privaten Unternehmen. Große Unternehmen, insbesondere die der Industrie, stellen dabei den größten Anteil. Privat finanzierte Forschungs- und Entwicklungszentren bestehen weitgehend an den Hauptstandorten der Firmen.

Diese Verteilungsstruktur der Forschungs- und Entwicklung in Deutschland ist ein starker Wettbewerbsnachteil für Sachsen-Anhalt. Denn die Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts weist eine kleine Anzahl von großen Unternehmen und ist im Industriebereich größtenteils „verlängerte Werkbank“ von Konzernzentralen in anderen Bundesländern. Dies führt zu der schwierigen Situation, dass es nur wenige privat finanzierte Entwicklungszentren gibt und die Forschungslandschaft von staatlichen Hochschulen und Forschungsinstituten geprägt wird.

In Sachsen-Anhalt sind somit die Hochschulen einer der zentralen Impulsgeber und Kristallisationspunkte für Forschung und Entwicklung. Deshalb sind der Austausch, die Zusammenarbeit und die feste Kooperation zwischen öffentlicher Forschung und Privatwirtschaft für die Innovationsfähigkeit unseres Bundeslands bedeutender als für andere. Wie begrüßen daher die Ansätze der Wirtschaftsministerin, dass die Sachsen-Anhaltische Wirtschaftsförderung dieser Situation Rechnung tragen muss und den Austausch, die Zusammenarbeit und die Kooperationen zwischen staatlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen noch stärker fördern und finanziell unterstützen.

Notwendig sind aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zudem:

  • Eine noch bessere Verzahnung der gut ausgebauten öffentlichen Forschungslandschaft mit der Privatwirtschaft in Sachsen-Anhalt. • Breite Unterstützung von Innovationsprozessen in Branchen, die keine hohen Forschungs- und Entwicklungsausgaben aufweisen.
  • Die Hochschulpolitik wie auch die Wirtschaftsförderpolitik muss dazu beitragen, den ansässigen Unternehmen qualifizierte AbsolventInnen und Forschungskooperationen anzubieten.
  • Ein zentraler strategischer Schwerpunkt im Rahmen der Wirtschaftsförderung sollte in Zukunft die gezielte Förderung von Umweltinnovationen sein. Dies sollte nicht nur in Bezug auf die Förderung von Umwelttechnologien im engeren Sinne erfolgen, sondern mit Blick auf die Umwelteffizienz in allen Technologiefeldern.

– Gründung und Technologietransfer

Innovationen können den Prozess hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Lebens- und Wirtschaftsweise beschleunigen. Die Gründung von innovativen Unternehmen stellt daher für das Land Sachsen-Anhalt eine wesentliche Quelle für sozial- und umweltverträgliches Wachstum und Wohlstand dar. Wir setzen uns für optimale Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer ein, die künftig auf ihre wesentlichen Funktionen wie Standortmanagement an den Hochschulen und regionale Lotsendienste in den Landkreisen zu konzentrieren und nachhaltig zu finanzieren sind. Wir brauchen in Sachsen-Anhalt ein Unternehmensgründungskonzept, das den Blick auch auf die Nahtstelle zwischen Hochschulen, Unternehmen und (möglichen) ExistenzgründerInnen legt. Umfassende Beratung für NeuunternehmerInnen trägt wesentlich zum Gelingen einer Unternehmensgründung bei. Orte wie das Technologie- und Gründerzentrum in Halle ermöglichen es, durch ihr auf wissenschaftsnahe Bedürfnisse zugeschnittenes Unterstützungsangebot, dass GründerInnen gezielt gestärkt werden. Der Abbau von Zugangshemmnissen ist anzustreben.

– Nur sozial faire Arbeitsplätze sind zukunftsfähige Arbeitsplätze

Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens ist neben einer umwelt- und ressourcenschonenden Wirtschaftsweise eine sozialverträgliche Beschäftigung. Uns ist nicht egal, was und wie produziert wird – weder in sozialer noch in ökologischer Hinsicht. Aus dem bisherigen Credo „Arbeitsplätze um jeden Preis“ muss eine Haltung werden, die für gute Arbeit einsteht und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen politisch die „Rote Karte“ zeigt. Eine Region kann langfristig im nationalen und internationalen Standortwettbewerb nur bestehen, wenn sie statt mit Billiglöhnen mit dem Konzept der guten Arbeit, der Diskriminierungsfreiheit und insbesondere der Geschlechtergerechtigkeit (Gender politics), hoher Qualität und Innovationen wirbt. Dazu bedarf es eines politischen Rahmens, der vor Lohndumping und Ausbeutung schützt.

Auch wenn die Frage eines gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene zu klären ist, kann die Landesregierung diesbezüglich einiges tun. Zunächst einmal muss sie auf allen Ebenen aufhören, mit niedrigen Löhnen zu werben. Die Vorgabe im derzeit diskutierten Vergabegesetzentwurf, öffentliche Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die Tarif bezahlen, muss dringend ergänzt werden. Es sollten nur Firmen Aufträge bekommen, die ihren MitarbeiterInnen einen Mindestlohn zahlen. Solange sich die Löhne nicht an den Bundesdurchschnitt angleichen, bleibt es schwierig, qualifizierte Arbeitskräfte in unserem Bundesland zu halten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen jede Bemühung, in der Förderpolitik das Konzept der guten Arbeit, der betrieblichen Mitbestimmung und innerbetrieblicher Weiterbildung zum Kriterium zu machen.

IV. Schwerpunktfelder für den sozial-ökologischen Wandel in Sachsen-Anhalt

Alle Bereiche der Wirtschaft stehen vor großen Herausforderungen im Sinne eines ökologisch- sozialen Umbaus. Wie dieser Prozess entsprechend gesteuert und gestaltet werden kann, wird im Folgenden für zentrale Schwerpunktfelder umrissen. In all diesen Bereichen, aber auch darüber hinaus wie zum Beispiel bei der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Kreativ- und Kulturwirtschaft oder auch in der nicht-gewinnorientierten, gemeinnützigen Wirtschaft werden wir bündnisgrüne Konzepte weiterentwickeln.

1. Schwerpunktfeld Grüne Industriepolitik

Schon heute sind in Sachsen-Anhalt im Bereich Grüner Technologien (wie z. B. Erneuerbarer Energien, integrierter Umwelttechnik, Elektromobilität, Recycling) zehntausende Menschen beschäftigt. Damit nimmt dieser Sektor eine tragende Rolle in der Sachsen-Anhaltischen Wirtschaft ein und prägt die Regionen, wie besonders am „Solar Valley“ deutlich wird. Die Probleme der europäischen und sachsen-anhaltischen Photovoltaik-Hersteller liegen vor allem an einer schweren Marktstörung durch das derzeitige Überangebot am Weltmarkt, mit dem die Nachfrage noch nicht Schritt hält. Der Durchbruch der Photovoltaik in der Energieversorgung steht jedoch vor der Tür. Schon heute können Solaranlagen sogar in Deutschland zu Preisen installiert werden, die unter dem Preis von Haushaltsstrom liegen. Wir wollen, dass Europa und Sachsen-Anhalt von dem kommenden Boom profitieren. Daher treten wir für eine kurzfristige und zeitlich befristete Unterstützung der Solarindustrie ein, damit die europäische Solarindustrie weiter eine Perspektive hat. Wir halten eine höhere Förderung für Solaranlagen mit einem überwiegenden Anteil europäischer Produktion für das richtige Instrument und unterstützen entsprechende Initiativen aus dem Bundesrat. Mit der Photovoltaikindustrie hat eine grüne Industrie einer Region eine Perspektive gegeben, für die wir kämpfen werden. Nachhaltige Industrie braucht auch eine nachhaltige Energiepolitik, weil ansonsten der Klimakiller Kohle eine Renaissance erlebt.

Industriepolitik nachhaltig zu gestalten umfasst jedoch weit mehr als ökologische Zukunftstechnologien. Zentrale Herausforderung ist es, auch die klassischen Industriezweige, die es in Sachsen-Anhalt zum Beispiel mit der Nichteisenmetallindustrie oder den Chemieparks gibt, ins 21. Jahrhundert mitzunehmen. Dies kann zum Beispiel in Anreizen bestehen, die die Umstellung auf umweltfreundlichere Verfahren attraktiver machen und die Lebenszyklus-Kosten umfassend berücksichtigen. Ressourceneffizienz und Recycling sind dafür die entscheidenden Stichworte. Die weltweit angespannte Situation im Bereich der Rohstoffe sollte als Chance genutzt werden, um den grünen Umbau der europäischen Wirtschaft entschieden voranzutreiben. Dazu bedarf es eines grünen industriepolitischen Dialogs, in dem mit den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und der Politik diskutiert wird, ob und wo technologische Hemmnisse bestehen. Es ist nämlich nicht einzusehen, dass immer wieder Privilegien mit dem Hinweis auf technologische Alternativlosigkeit vor allem im Hinblick auf den Energieverbrauch gewährt werden.

Bündnisgrüne Maßnahmen sind deshalb unter anderem:

  • Möglichst weitgehender Ersatz nicht erneuerbarer Rohstoffe bzw. Umstieg auf recycelte Rohstoffe; Implementierung von Stoffkreislaufprinzipien wie des Cradle-to-cradle-Prinzips und anderen.
  • Weitestmögliche Risikoeingrenzung und umfassende Technikfolgenabschätzung als zentrale Voraussetzung für eine Marktzulassung biotechnologischer Erfindungen.
  • Vorlage von Ökobilanzen und Lebenszyklusbetrachtungen als zentrale Voraussetzung für öffentliche Förderung.
  • Gesetzliche Verankerung realistischer, am Stand der Technik orientierter CO2-Sparziele für den industriellen Bereich.
  • Schärfere Vorgaben zur Einsparung von Wasser und Prozesswasser sowie von Wärmeenergie und Elektroenergie im gewerblichen Bereich und der öffentlichen Verwaltung.

Damit die von uns geforderten Kriterien gerade auch von KMUs erfüllt werden und ihre Wirkung hin zu Innovation und Nachhaltigkeit entfalten können, müssen spezielle Beratungs- und Förderangebote geschaffen werden (bspw. Energieeffizienzberatung, Umweltinnovationsberatung oder Lebenszyklus-Analyse-Beratung). Ansonsten können gut gemeinte Förderkriterien zu Markteintrittsbarrieren werden.

2. Schwerpunktfeld Grünes Handwerk und Mittelstand

Das Handwerk bzw. kleine und mittlere Unternehmen sind durch ihre dezentrale und arbeitsintensive Struktur das Rückgrat der Wertschöpfung in ländlichen Regionen. Der konsequente Umstieg auf erneuerbare Energien und die Nutzung von Energiespar- und Energieeffizienzpotenzialen wird zu einer weiteren Stärkung dieser Wirtschaftsbereiche führen, denn bei der ökologischen Modernisierung sind insbesondere das Handwerk und der Mittelstand gefragt – von der Gebäudesanierung bis zur Installation von Windkraft- und Solaranlagen.

Darüber hinaus besteht auch für KMUs die Notwendigkeit, sich nachhaltig auszurichten. Denn schon heute stellen die Rohstoff- und Energiekosten im produzierenden Gewerbe den mit Abstand größten Kostenblock von KMUs dar – noch deutlich vor den Personalkosten. Und diese Kosten werden angesichts der Endlichkeit von Rohstoffen weiter steigen. Eine ressourceneffiziente und umweltschonende Wirtschaftsweise wird daher in Zukunft weniger eine lästige Pflicht als vielmehr Motor für ökonomischen Fortschritt sein. Dazu gehört, dass Material-, Abwasser- und Energiekosten gesenkt werden, die Effizienz des Maschinenparks steigt und der Ausschuss sinkt.

Konkrete bündnisgrüne Maßnahmen sind deshalb im Bereich Handwerk und Mittelstand:

  • Förderung von produktionsintegriertem Umweltschutz in KMUs; Kooperationsprojekte anschieben, die kleine und mittlere Unternehmen beim betrieblichen Umweltschutz unterstützen und fördern (z. B. Nachhaltigkeitscheck; ÖKOPROFIT).
  • Gesetzliche Verankerung stufenweiser CO2-Sparziele im Gebäudebereich sowie die Förderung von Energieeffizienz im Gebäudebereich.
  • Anpassung der Operationellen Programme des EFRE möglichst noch in dieser Förderperiode und Nutzung der neuen Möglichkeiten der EU-Verordnungsänderung für die Strukturfonds für die energetische Quartierssanierung und Gebäudemodernisierung.
  • Bestehende Förderprogramme so ausrichten, dass regional tätige Unternehmen gezielt unterstützt werden.
  • Unterstützung der Städte bei der Einwerbung von Geldern des European Energy Efficiency Fund (EEEF) – einem EU-Programm, welches Energieeffizienzmaßnahmen in integrierten Stadtkonzepten fördert und z. B. für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden kann.
  • Verankerung ressourceneffizienter und umweltschonender Wirtschaftsweisen im Vergabegesetz.
  • Starten einer Aus-, Fort-, Weiterbildungs- und Beschäftigungsoffensive um den Fachkräftebedarf beim Ausbau der EE und der Gebäudesanierung decken zu können.

3. Schwerpunktfeld Zukunftsfähige Infrastrukturen

Wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und wesentliche Grundlage für die positive Entwicklung der regionalen Wertschöpfung sind leistungsstarke Infrastrukturen. Dazu gehören vor allem der Transport von Personen sowie der materieller und immaterieller Güter (Waren und Informationen), die Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln, Energie sowie die Entsorgung von Abwasser und Müll. Sie sind zudem die strukturelle, technische und organisatorische Voraussetzung für fast alle Bereiche der Wirtschaft.

Wegen der Folgen des demographischen Wandels ist die Grundversorgung der Bevölkerung in den ländlichen Gebieten durch die heute üblichen Strukturen (Supermärkte, Zentralisierung) mit Waren des täglichen Bedarfs sowie mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen oftmals nicht mehr gleichwertig gegeben. Wir müssen uns darauf einstellen, dass in Zukunft ein Rückbau nicht mehr ausgeschlossen werden kann, wobei dies in einem demokratischen Verfahren und nicht gegen die BewohnerInnen vor Ort geschieht. Dabei muss es eine ehrliche Debatte über den Rückbau im ländlichen Raum geben. Insbesondere in den Regionen Sachsen-Anhalts, die weitab der Ober- und Mittelzentren liegen, besteht die Herausforderung darin, Infrastruktur zu erhalten bzw. mit innovativen Konzepten neu zu gestalten.

Konkrete bündnisgrüne Maßnahmen sind deshalb:

  • Bessere Erschließung ländlicher Regionen durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV); wo möglich durch Schienenverkehr, aber auch mit Hilfe innovativer Konzepte wie Ruf- oder Ringbussen.
  • Ausbau von grenzüberschreitenden ÖPNV-Verbindungen mit den angrenzenden Bundesländern und Landkreisen.
  • Ausbau von Breitband-Verbindungen und Unterstützung der Kommunen bei der Nutzung entsprechender Fördermöglichkeiten; Priorisierung des Ausbaus von Breitbandnetzen in der Wirtschaftsförderung.
  • Aufbau mobiler Bürgerservices und einer mobilen Verwaltung.
  • Bewahrung bzw. Aufbau eines attraktiven Kulturangebots im ländlichen Raum zum Beispiel
    durch Fahrbibliotheken, Wanderopern, Erhalt des Landesbühnenkonzepts etc.
  • Förderung von IT-gestützer öffentlicher Verwaltung, Telearbeit, telematik-gestützer Versorgung mit medizinischen Dienstleistungen etc. um Wegekosten zu sparen.

4. Schwerpunktfeld Ökologische Lebensmittelwirtschaft

Die Nachfrage nach regional und ökologisch erzeugten Lebensmitteln wächst seit Jahren. Wir Bündnisgrüne wollen, dass die heimische Land- und Ernährungswirtschaft stärker davon profitiert, indem wir regionale Wirtschaftskreisläufe initiieren und fördern. Unser Leitbild ist eine bäuerlich- ökologische Landwirtschaft, die in der Region verwurzelt und sich zugleich ihrer globalen Verantwortung bewusst ist. Dabei setzen wir auf Bäuerinnen und Bauern, die wirtschaftlich, ökologisch und sozial handeln und wichtige Leistungen für unsere Gesellschaft erbringen. Wir wollen, dass der Bau und die Erweiterung von industriellen Tierhaltungsanlagen nicht mehr förderfähig sind.

Trotz der positiven Effekte einer ökologischen Landwirtschaft für die ländlichen Regionen fehlt der Sachsen-Anhaltischen Landesregierung bis heute der Wille, eine vielfältige Agrarstruktur und eine ökologische Lebensmittelwirtschaft effektiv zu fördern. Sachsen-Anhalt steht flächenmäßig zwar beim Ökolandbau gut da. Aber unser Land spielt nur eine Rolle als Lieferant von Rohstoffen, von denen die meisten dann in anderen Bundesländern veredelt und vertrieben werden. Damit bleiben enorme Chancen für die regionale Wertschöpfung ungenutzt. Und das, obwohl jeder einzelne Arbeitsplatz auf unsern Dörfern zählt. Wir wollen diese wirtschaftlichen Potenziale gezielt für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes nutzen.

Konkrete bündnisgrüne Maßnahmen sind deshalb unter anderem:

  • Verankerung eines Leitbilds zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft in der Landespolitik und Erarbeitung einer wirksamen Förder-Strategie für dessen Umsetzung.
  • Abschaffung der Förderung für industrielle Tierhaltungsanlagen
  • Verarbeitungs- und Vermarktungsoffensive sowie der gezielte Ausbau regionaler Wertschöpfungsnetze. Einrichtung eines Kompetenzzentrum Ökolandbau, das die Branche durch Vernetzung, Produktentwicklung, Forschung und Beratung unterstützt.
  • Aufstockung der Förderung des Ökolandbaus und langfristige Absicherung. Auszahlung der Umstellungsprämie für Ökolandbau auch innerhalb der ersten zwei Jahre nach Umstellung.
  • Förderung des Einsatzes ökologisch und regional erzeugter Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen (Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Verwaltungen) durch neue Vergaberichtlinien.
  • Nutzung und Einsatz der Biomasse nach der Kaskade: Ernährungssicherheit, stoffliche Nutzung, Rest-Biomasse und nur bei Überschuss zur Bio-Fuel-Herstellung (Berücksichtigung der Ökobilanz unterschiedlicher Verfahren).

5. Schwerpunktfeld Nachhaltiger Tourismus

Ob Konferenz- oder Naturtourismus, Kultur- oder Wellnessangebote, Urlaub auf dem Bauernhof oder in der Landpension: Der Tourismus hat sich in Sachsen-Anhalt als eigenständiger Wirtschaftszweig etabliert und sichert heute schon mehr Arbeitsplätze als die konventionelle Landwirtschaft. Sachsen-Anhalt hat wegen seiner einzigartigen Naturausstattung von Seen, Wäldern, Flüssen und Gebirgen, vielfältigen Naturschutzgebieten und der Kulturlandschaften das Potenzial zur führenden Region Deutschlands im nachhaltigen Naturerlebnistourismus zu werden. Gerade in strukturschwachen Räumen bringt die Tourismusförderung einen mehrfachen Gewinn: Attraktivitätssteigerung der Tourismuswirtschaft, mehr Qualität durch regionale Produkte, mehr Arbeit für regionales Handwerk und neben dem Schließen eines regionalen Wirtschaftskreislaufes auch noch eine erhöhte Kaufkraft.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dabei klar, dass sich touristische Angebote an den naturräumlichen Potenzialen und den Siedlungsstrukturen einer Landschaft ausrichten müssen. Die Schaffung überdimensionierter Retortensiedlungen lehnen wir ebenso ab wie Projekte, die auf kurzlebige, exotische Eventkultur setzen und eher früher als später zum Subventionsgrab werden.

Konkrete bündnisgrüne Maßnahmen sind deshalb unter anderem:

  • Gemeinsam mit den Regionen ein Konzept zum Ausbau des Nachhaltigen Tourismus in Sachsen-Anhalt vorlegen, das vor allem die regionalen Alleinstellungsmerkmale herausarbeitet. Konsequente Förderung der Ausrichtung auf Natur- und Kulturtourismus als Schwerpunkte der Tourismusentwicklung; Kommunikationsmaßnahmen an diesem Ziel ausrichten.
  • Langfristige finanzielle Absicherung der Besucherzentren der Großschutzgebiete.
  • Ausbau des barrierefreien Tourismus und der Naherholung.

6. Schwerpunktfeld Kommunales Wirtschaften

Der Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten und regionaler Wirtschaftskreisläufe ist ein entscheidender Baustein, um den Green New Deal durch die Erschließung kleinteiliger, dezentral strukturierter Wirtschaftspotenziale in ländlichen Räumen zu verankern und lebenswerte, zukunftsfähige Regionen zu erhalten. Gleichzeitig wird dadurch die Eigenständigkeit ländlicher Regionen gestärkt. Denn je häufiger ein Euro innerhalb der Region die Hand wechselt, desto mehr Wertschöpfung, qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze und regionale Entwicklungsperspektiven werden geschaffen. Um neue regionale Entwicklungsperspektiven und Innovationspotenziale vor Ort zu erhöhen, muss nicht nur der Ausbau von regionalen Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gestärkt werden. Vielmehr gilt dies auch für die Direktbeziehungen zwischen Unternehmen und Endkunden vor Ort. Wenn immer möglich und sinnvoll, sollten zivilgesellschaftliche Organisationsmöglichkeiten, insbesondere Genossenschaften, gestärkt werden.

Eine Stärkung regionaler Wertschöpfung setzt außerdem nicht nur stabile Unternehmen, sondern auch handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise voraus. Das in der Sachsen-Anhaltischen Verfassung angelegte Konnexitätsprinzip, das sicherstellt, dass bei Übertragung von Aufgaben an die Kommunen diese finanziell ausgeglichen werden, ist ein wichtiger Bestandteil dafür.

Über die Auftragsvergabe bzw. die öffentliche Beschaffung haben die Kommunen zudem eine große Bedeutung bei der Eröffnung von Entwicklungschancen für Unternehmen im Land: Mit Hilfe qualitativer Anforderungen können die Kommunen eine Vorbildfunktion einnehmen und somit dem Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens wichtige Impulse geben. Impulse für die Kommunen selbst können in den geeigneten Bereichen z.B. durch das Informationsangebot von www.beschaffung-info.de kommen.

Konkrete Bündnisgrüne Maßnahmen sind deshalb unter anderem:

  • Bundesmittel zum Ausgleich zusätzlicher kommunaler Aufgaben müssen vom Land vollständig an die Kommunen weitergegeben werden. Dies wollen wir verfassungsrechtlich verankern.
  • Rekommunalisierung u. a. der Energieerzeugung.
  • Interkommunale Zusammenarbeit ohne Beteiligung privater Unternehmen stärken.
  • Festsetzung von Regeln auf kommunaler Ebene für eine ökologische, soziale und faire Beschaffung.
  • Prüfung der politischen Beschlüsse und des Verwaltungshandelns (Umsetzung von Richtlinien, Bauplanungen, kommunales Beschaffungswesen) auch auf kommunaler Ebene nicht nur auf finanzielle Auswirkungen, sondern auch auf ihre ökologischen Auswirkungen und sozialen Folgen.
  • Erhöhung kommunaler Wertschöpfungsstufen beim Einsatz Erneuerbarer Energieanlagen.