Bundesverfassungsgericht fordert verbindlichen Klimaschutz

Sachsen Anhalt mit einem Klimaschutzgesetz bis spätestens 2035 klimaneutral machen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichts zum unzureichenden Klimaschutzgesetz der Bundesregierung:

„Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass auch die Freiheit der kommenden Generationen geschützt werden muss. Nur verbindlicher Klimaschutz ist in der Lage ist, die Grundrechte auch nachfolgender Generationen zu schützen.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die schwarz-rote Bundesregierung. Sie ist nun verpflichtet, jetzt zügig nachzubessern und wesentlich größere CO2-Einsparungen noch vor dem Jahr 2030 zu realisieren“, sagt Conny Lüddemann, Spitzenkandidatin für die Landtagswahl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt.

„Parlamente und Regierungen müssen Maßnahmen beschließen, um Deutschland verbindlich und schneller als bislang vorgesehen auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen. Auch Sachsen-Anhalt braucht deshalb dringend ein Klimaschutzgesetz, das verlässlich wirkt. Unser Land muss bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Sämtliche klimaschädlichen Subventionen müssen gestrichen, der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss vorangetrieben und die Mobilitätswende angepackt werden. Dafür stehen wir ein.“