Beschluss des Landesvorstands zu Landesaufnahme­programmen nach § 23 (1) Aufenthaltsgesetz

Mehrere Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung haben in der Vergangenheit nach §23 (1) Aufenthaltsgesetz Landesaufnahmeprogramme auf den Weg gebracht, um insbesondere Jesidinnen, die Opfer des IS-Terrorismus geworden waren, mit ihren Kindern aus dem Nordirak nach Deutschland zu holen.

Angesichts der humanitären Katastrophe auf den griechischen Inseln, die sich durch den Brand des Flüchtlingslagers Moria noch einmal drastisch verschärft hat, drängt der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf einen Akt europäischer Solidarität, der durch die EU-Mitgliedsstaaten getragen werden muss. Zur Lösung der humanitären Katastrophe von Moria braucht es jetzt ein williges Voranschreiten einer Koalition der Anständigen:

Das Land Sachsen-Anhalt soll dazu unverzüglich seine Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten in einem Landesaufnahmeprogramm erklären. Dabei ist gegenüber dem Bundesinnenministerium die Bereitschaft zu erklären, sofort mindestens 100 Personen direkt nach Sachsen-Anhalt zu holen.

Der Landesvorstand kritisiert scharf die vom Bundesinnenministerium verantwortete Ablehnung des Einvernehmens mit den Aufnahmeanordnungen von Thüringen und Berlin. Keinem Bundesland darf die humanitäre Hilfestellung für Menschen in Not verweigert werden.

Der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert CDU und SPD auf, den Weg dafür freizumachen, damit Sachsen-Anhalt am Freitag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz im Bundesrat zustimmen kann. Mit dem Gesetz würde das Einvernehmenserfordernis durch das Bundesinnenministerium in ein reines Benehmenserfordernis umgewandelt.


Beschluss des Landesvorstands vom 14.09.2020