30. Jahrestag der Grenzöffnung: Ort der Erinnerung sichern, Grünes Band Sachsen-Anhalt als Nationales Naturmonument ausweisen 29. June 201923. March 2022 Die Geschichte Europas und Deutschlands ist über viele Perioden gezeichnet von Krieg und Zerstörung, von Grenzen und Trennung. Für die Menschen sind das Zeiten und Orte grauenvollen Leidens und schmerzhafter Erinnerns. Sie sind geprägt von Diktatur, Krieg, Unterdrückung und menschlichem Leid. Für die Natur bedeuten diese Orte heute paradoxerweise häufig Schutz – Schutz vor Zerschneidung ihrer Lebensräume, vor Flächenversieglung und vor intensiver Landwirtschaft. So entwickelte sich der ehemalige Todesstreifen an der innerdeutschen Grenze zur Lebenslinie „Grünes Band“, der frühere Eiserne Vorhang zum europäischen Naturverbund wie auch die einstigen gigantischen Befestigungsanlagen des Westwalls zum Rückzugsort für bedrohte Arten. Entlang der früheren innerdeutschen Grenze hat sich über 40 Jahre hinweg von der Ostsee über Elbe und Harz bis zu den Mittelgebirgen Nordbayerns ein 1393 Kilometer langes „Grünes Band“ wertvoller Biotope entwickelt, der längste Wald- und Offenland-Biotopverbund Deutschlands. Am Todesstreifen, wo das DDR-Unrechtsregime seine wahrscheinlich schlimmste Seite zeigte, wurden hunderte Menschen erschossen oder durch Mienen oder durch Selbstschussanlagen getötet. Für den Grenzabschnitt Sachsen-Anhalt wird von 75 Todesopfern zwischen 1949 und 1989 ausgegangen. Es ist paradox, dass es seinerzeit ausgerechnet auf diesem tödlichen Grenzstreifen eine Atempause für die Natur gab. Das Grüne Band ist deshalb zugleich Mahnmal des DDR-Unrechtsregimes und ein einzigartiger Leuchtturm für einen zusammenhängenden Lebensraum der Natur. Das „Grüne Band“ hat sich vom Symbol der Teilung, als ehemaliger innerdeutscher Grenzstreifen, zum Symbol der Überwindung von Grenzen entwickelt. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es eine zentrale Verabredung der Koalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Grüne Band im Bereich Sachsen-Anhalt als Nationales Naturmonument zu schützen und als ökologischen und geschichtlichen Lern- und Erfahrungsort zu gestalten. Wir stimmen mit der Landesregierung (Beschluss vom 04.09.2018) überein, dass der gesetzliche Rahmen dazu anlässlich des 30. Jubiläums der Friedlichen Revolution bis zur Wiederkehr des Tages der Grenzöffnung dem 9. November 2019 geschaffen werden soll. Das Vorhaben stützt sich auf das Instrument des Bundesnaturschutzgesetz, das in § 24 Abs. 4 „Nationale Naturmonumente” als rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete beschreibt, die wissenschaftliche, naturgeschichtliche, kulturhistorischen oder landeskundliche Gründe sowie Seltenheit, Eigenart oder Schönheit mit herausragender Bedeutung vereint. Dafür steht das Grüne Band exemplarisch. Es hat eine Länge von 1.390 Kilometern. Auf Sachsen-Anhalt entfallen 343 Kilometer, von denen bereits ca. 80% durch naturschutzrechtliche Kategorien des Flächen- und Gebietsschutzes gesichert sind. Vorhandene Lücken wollen wir schließen. In das Naturmonument sollen die Flächen zwischen der eigentlichen Grenzlinie bis einschließlich des Kolonnenweges und ausgewählte Standorte von Resten noch vorhandenen Grenzanlagen einbezogen werden, soweit sie in einem funktionalen und räumlich engen Zusammenhang mit dem Schutzgebiet stehen. Die Verabredung der regierungstragenden Fraktionen ein „Gesetz zum Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ gemeinsam in den Landtag einzubringen, ist Ausdruck der übergreifenden Verantwortung, einen Ort zu schützen und zu entwickeln, der es ermöglicht, geschichtliche Erfahrungen an folgende Generationen zu vermitteln. Gleichzeitig wird damit auch die Handlungsfähigkeit der Koalition unterstrichen. Durch das Gesetz soll ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, um das Naturmonument in den beiden Handlungsfeldern Ökologie und Erinnerungskultur zu gestalten. Dafür ist ein Gestaltungszeitraum erforderlich, in dem auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses (Drs. 6/2299 vom 11.07.2013) bestehende Lücke durch Maßnahmen der Flurneuordnung und des Flächentausches zu schließen und im Bereich der Erinnerungskultur ein Konzept erarbeitet und umgesetzt wird. Als geeignetes Instrument der Ausgestaltung des Naturmonumentes sind jeweils Pflege-, Entwicklungs- und Informationspläne zu nutzen. Unverzichtbar ist es, die Menschen vor Ort und das Parlament aktiv in die Gestaltung des Naturmonumentes einzubeziehen. Hierzu soll ein Fachbeirat gebildet werden, in dem neben kommunalen Gebietskörperschaften, den Akteuren vor Ort, die Opferverbände, Naturschutzverbände, Tourismusverbände und Kirchen vertreten sind. Da die Handlungsfelder Ökologie und Erinnerungskultur im Naturmonument Grünes Band und die jeweiligen Träger zwei unterschiedlichen Ressorts der Landesregierung zugeordnet sind, ist der Fachbeirat übergreifend vom Ministerpräsidenten zu berufen. Die Einbeziehung der Landesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur ist unverzichtbar. Im Gestaltungszeitraum ist eine kontinuierliche Einbeziehung und Mitwirkung des Parlamentes durch eine regelmäßige Befassung des Fachausschusses für Umwelt und des Fachausschusses für Kultur zu sichern. Das Naturmonument bedarf fachbezogener Trägerschaften, die durch bestehende und dafür prädestinierte Institution des Landes zu übernehmen sind. Die Aufgabe der Träger besteht in der Erarbeitung und Umsetzung der Pflege-, Entwicklungs- und Informationspläne. Gleichzeitig bilden sie den Rahmen örtliche Initiativen (Vereine, Museen usw.) in ihren Aktivitäten verlässlich zu unterstützen und zu begleiten. Für das Handlungsfeld Ökologie sollte das die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) und für das Handlungsfeld Erinnerungskultur die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt sein. Zielsetzung und Form der Zusammenarbeit sind im Gesetz zu beschreiben. Die Landesregierung wird aufgefordert, in beiden Handlungsfeldern eine der Bedeutung des Vorhabens angemessene finanzielle Ausstattung dauerhaft zu sichern. Die Bundesregierung sollte gebeten werden, über die schon früher erfolgte Sicherung eines Großteils des Grünen Bandes durch kostenfreie Übertragung von Grundstücken hinaus, einen dauerhaften Beitrag für Maßnahmen im Handlungsfeld Erinnerungskultur zu leisten. Mit dem „Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt“ wollen wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Ort sichern und gestalten, der an das Leid der deutschen Teilung und die Freude der Öffnung einer unmenschlichen Grenze 1989 erinnert. Es geht uns darum, einen im Schatten des Sperrsystems entstandenen Naturraum als Biotopverbund und als Erinnerungslandschaft zu schützen und im Rahmen des Schutzzweckes gleichzeitig Regionalentwicklung, wie Natur- und Geschichtstourismus, und Wertschöpfung vor Ort zu ermöglichen. In der zügigen Ausweisung des deutsch-deutschen Radweges im Bereich Sachsen-Anhalt und Niedersachsen als Teil des europäischen Radwanderwegs 13 – Iron Curtain Trail (ICT) sehen wir in diesem Zusammenhang eine besonders dringliche Aufgabe. Den Gestaltungsauftrag des „Gesetz zum Naturmonument Günes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ sehen wir als Angebot an Verbände, Vereine, Institutionen, Kirchen und Einzelpersonen zur Mitarbeit. Beschlossen auf dem 41. Landesparteitag in Magdeburg am 29. Juni 2019