Drei Fragen an Sebastian Striegel zur Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Am Mittwoch wurde dem Landtag die Novelle zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung von der Schwarz-Rot-Grünen Koalition vorlegt. Diese sieht unter anderem vor, dass sich zukünftig jede Polizistin und jeder Polizist durch ein Namensschild – oder bei Großeinsätzen durch eine individuelle Nummernkennzeichnung ausweisen wird. Auch die Einrichtung von polizeiunabhängigen Beschwerdestellen ist Teil der geplanten Novelle.

Wir haben den innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktion, Sebastian Striegel, dazu befragt.

In Sachsen-Anhalt wird sich künftig jede Polizistin und jeder Polizist durch ein Namensschild ausweisen – bei Großeinsätzen durch eine individuelle Nummernkennzeichnung. Was bedeutet das?

Die individuelle Kennzeichnung der Polizei ist ein großer bündnisgrüner Erfolg. Wir haben über Jahre – gemeinsam mit Bürgerrechtler*innen und vielen Engagierten z.B. in den Bündnissen gegen Rechts – für eine solche Kennzeichnung gekämpft. Nun wird sie in Sachsen-Anhalt eingeführt, nachdem uns noch vor einem Jahr viele CDU-Politiker und Polizeigewerkschaften erklären wollten, warum eine solche Kennzeichnung nicht kommen wird. Die Polizeikennzeichnung ist klarer Ausdruck des Rechtsstaatsgedankens. Sie sorgt dafür, dass Betroffene polizeilicher Maßnahmen oder von ungerechtfertigter Polizeigewalt endlich individuelle Aufklärung erreichen können. Fälle wie in Halle, wo ein junger Mann durch Polizeibeamte während einer Demonstration schwer verletzt und dauerhaft geschädigt wurde, lassen sich mit der Kennzeichnungspflicht nun besser aufklären.

Gefährdet die Polizeikennzeichnung nicht das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Beamt*innen und müssen die Polizist*innen durch die Kennzeichnung befürchten, nach Einsätzen selbst zur Zielscheibe von möglichen Racheakten zu werden?

Nein, die Nummern werden anonym vergeben und regelmäßig getauscht. Nur im Fall begründeter Notwendigkeit, z.B. weil eine Anzeige eingegangen ist, wird der Name des Beamten aus der geschützten und nur den Personalverantwortlichen bei der Polizei zugänglichen Datenbank mit der Nummer an befugte Personen herausgegeben. Aus anderen Bundesländern, die zum Teil bereits vor Jahren eine Nummernkennzeichnung der Polizei eingeführt haben, sind keine Angriffe und Nachstellungen aufgrund der individuellen Kennzeichnung bekannt. Alle Befürchtungen haben sich da als unbegründet erwiesen.

Mit dem Gesetz wird auch ermöglicht, dass in Sachsen-Anhalt durch die Polizei Body-Cams eingesetzt werden können. Warum stimmen GRÜNE als Bürgerrechtspartei einem solchen Gesetz zu?

Das neue Polizeigesetz ermöglicht die Durchführung eines Modellversuchs mit Body-Cams. Ob wir ein solches Instrument in Sachsen-Anhalt dauerhaft einführen, ist noch völlig offen. Wir wollen Erfahrungen in drei Städten, Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau, sammeln. Mir geht es auch darum zu schauen, ob das Versprechen, die Kameras verhinderten Angriffe auf Polizisten, überhaupt eingelöst wird. Zudem ist zu beurteilen, ob die datenschutzrechtlichen Bedenken nicht überwiegen. Mehr Videoüberwachung ist jedenfalls nicht die Antwort auf Sicherheitsprobleme. Wir werden sehen, was sich aus dem Modellversuch ergibt, der 2018 endet. Erst dann können wir sagen, ob Kameras helfen können, die Sicherheit von Polizist*innen zu verbessern, ohne anlasslose Überwachung zu verursachen.