Die Hälfte der Macht den Frauen!

Eine nächste Landesregierung unter bündnisgrüner Mitwirkung verabschiedet ein Paritégesetz für die Landesebene in Sachsen-Anhalt. Die erwartete höchstrichterliche Rechtsprechung aus den anhängigen
Verfassungsgerichtsverfahren in Brandenburg und Thüringen findet dabei
Berücksichtigung.

Das zu beschließende Paritégesetz beinhaltet zwingend geschlechterparitätisch aufzustellende Wahllisten. Die Wahlkreise werden so gefasst, dass jeweils geschlechterparitätische Duos aufgestellt werden, sich aber insgesamt die Zahl der Abgeordneten nicht erhöht. Regelungen für das dritte Geschlecht sind zu finden.

Beschlossen auf dem Landesdelegiertenrat in Halle (Saale) am 07. März 2020