Demokratie und Nachhaltigkeit stärken, Kommunen wieder Handlungsfähig machen

Die kommunale Politikebene ist zentral für das Funktionieren unserer Demokratie, denn hier wird das Ringen um die richtige Meinung, das Streiten, das Organisieren von Mehrheiten und die Nähe von Politik zu den BürgerInnen erfahrbar. Hier wird Teilhabe ganz praktisch, ist meist frei von Ideologie und Parteigrenzen. Hier werden die Folgen der politischen Entscheidungen am sichtbarsten, indem etwa die Heizungsanlage eines Kindergartens energetisch saniert wird oder eine neue Dienstlimousine gekauft wird.
Um Handlungsspielräume für nachhaltige Projekte wie den Rückbau des Abwassersystems, die Solaranlage für die städtische Turnhalle oder das Jugendfreizeitzentrum zu eröffnen, ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen in Sachsen-Anhalt nötig. Das Finanzausgleichsgesetz (kurz FAG) ist eines der wichtigsten Gesetze auf Landesebene und regelt die Verteilung von Geldern zwischen Land und Kommune und zwischen den Kommunen untereinander.

Dabei hat das Land die Kommunen in den letzten Jahren bis an die Schmerzgrenze zum Sparen angehalten – beim Landeshaushalt lässt das Land dagegen Großzügigkeit walten. So ist es nicht verwunderlich, dass die Hauptverschuldung Sachsen-Anhalts beim Land und nicht bei den Kommunen zu finden ist. Jüngst hat die schwarz-rote Landesregierung sich für den Haushalt 2013 mit einem Nachtragshaushalt noch einmal Mehrausgaben von über 100 Mio Euro geleistet.

Die schwarz-rote Landesregierung von Sachsen Anhalt hat mit dem vorgelegten Gesetzentwurf des Finanzausgleichsgesetztes, das ab 2013 gelten soll, einen wichtigen Baustein zu einer aus unserer Sicht in der Masse ausreichenden Finanzausstattung der kommunalen Ebenen vorgelegt. Allerdings bleibt Schwarz-Rot zentrale Antworten in der Verteilungsfrage schuldig!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen sich zur Solidarität der Kommunen untereinander, die mit der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetz nachhaltig umgesetzt werden muss. Für uns gilt, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache. Deswegen fordern wir von der Landesregierung und dem Landtag mehr politischen Mut bei der Umsetzung der Vorschläge des Gutachters Prof. Ingolf Deubel.

Sachsen-anhaltische Kommunen sind finanziell sehr unterschiedlich aufgestellt, einige verfügen über ganz erhebliche Steuereinnahmen, während andere zu großen Teilen auf die Zuweisungen des Landes angewiesen sind.

Die Kommunen sind aber bedarfsgerecht auszufinanzieren und müssen auch dann noch eine „freie Spitze“ zur Verfügung haben, wie nicht zuletzt der Verfassungsgerichtshof Rheinland- Pfalz in seiner Entscheidung zum dortigen Finanzausgleich festgestellt hat. Hierbei ist Ermittlung des Bedarfs einer der wichtigsten Kernpunkte, um eine gerechte und solidarische Finanzmittelverteilung zu erreichen.

Das Konexitätsprinzip muss bei einer bedarfsgerechten Finanzierung von Pflichtaufgaben, wie beim Meldewesen, Leistungen nach dem SGB II oder beim Betrieb von Tierheimen,
Anwendung finden und wieder mehr beachtet werden.

Leider lässt die Bedarfsermittlung im Gesetzentwurf zu wünschen übrig, denn objektive Kriterien sind bei der Unterschiedlichkeit sachsen-anhaltischer Gemeinden nur schwer zu formulieren. Deswegen spielt der „Blick durch die Heckscheibe“, also eine Bedarfsermittlung anhand des (vor)vergangenen Jahres, immer noch eine große Rolle.

Dies bringt aber neue Probleme mit sich, denn dadurch werden sowohl negative Strukturveränderungen wie z.B. die Schließung großer Arbeitgeber verschärft. Wie begrüßen daher alle Versuche, das FAG noch stärkerauf die Zukunft auszurichten.

Diese Finanzausgleichsgesetz-Novelle muss sowohl die finanzielle Bewegungsfreiheit als auch die Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Gebietskörperschaften stärken und unterstützen, denn wir erkennen auch, dass es in der Vergangenheit zu Fehlern auf Seiten der Kommunen gekommen ist, die die schlechte finanzielle Situation vieler Kommunen in Sachsen-Anhalt mit verursacht hat.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen deshalb ein Maßnahmenpaket vor, das sowohl das Land als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt und die Verteilungsfrage sowie das Eigenverantwortungsprinzip in den Blick nimmt.

Kommunale Demokratie stärken

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die unverzügliche Wiederherstellung kommunaler Selbstverwaltung und die langfristige Beibehaltung dieses demokratischen Grundprinzips.

Wichtig für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung ist nicht nur die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt, sondern die Art und Weise der Aufteilung zwischen den Ebenen. Und dabei bleibt festzuhalten, dass der Vorschlag der Landesregierung deutlich zu wenig will und nicht geeignet ist, die kommunale Eigenständigkeit wieder herzustellen.

Es hebelt die kommunale Demokratie aus, wenn viele Gemeinden unter erweiterter Aufsicht der Kommunalaufsicht stehen. Das bedeutet im Endeffekt, dass viele Entscheidungen nicht durch die gewählten VertreterInnen getroffen werden, sondern in die Kompetenz der Kommunalaufsicht fallen. Dies geht insbesondere zu Lasten der freiwilligen Leistungen und ist durch die überbordende Nutzung von Kassenkrediten zur Finanzierung chronisch klammer Haushalte entstanden, deren Tilgung durch die Kommunalaufsicht mit Argusaugen überwacht werden muss. Nur der unabweisbare Bedarf wird noch geleistet. Diese Situation halten wir für nicht verantwortbar.

Die verdeckte langfristige Finanzierung von Ausgaben über Kassenkredite, die dann Jahr für Jahr als Defizit wieder im Haushalt auftauchen, führen zu nicht genehmigungfähigen Haushalten und zur Entmachtung gewählter KommunalvertreterInnen. Der Schlüssel zur Lösung liegt nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Rückführung dieser Kredite. Wir fordern deshalb ein neues Entschuldungsprogramm, das sich der Ablösung von Kassenkrediten widmet.

Ein weiterer Mangel liegt in der zu erwartenden Entdemokratisierung durch die Hintertür. Auf Grund der Ermächtigung der Landesregierung zur Erstellung weiterer Entschuldungsprogramme (STARK IV) steht zu befürchten, dass die Ausgestaltung dieser Programme zu einer Gängelung der Kommunen und einer Einschränkung von demokratisch legitimierten Entscheidungen auf kommunaler Ebene führen wird.

Deshalb lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Gesetzgebung, die über die Hintertür versucht, Entscheidungen auf kommunaler Ebene in die Verwaltungsebene zu übertragen, ab. Zurück gewonnene Gestaltungsspielräume und finanzielle Bewegungsfreiheit dürfen nicht leichtfertig wieder eingebüßt werden, denn ansonsten verspielt Politik das Vertrauen ihrer BürgerInnen.

Jede relevante Entscheidung, die in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen gehört, muss durch sie mit einem echten Entscheidungsspielraum getroffen werden können.

Demokratie auf Landesebene stärken!

Das Haushalts- und Budgetrecht gehört zum unveräußerlichen Kernbereich der Aufgaben eines Parlaments und ist für uns nicht verhandelbar.

Im vorliegenden Finanzausgleichsgesetz-Entwurf liegen Demokratiedefizite in der Ausreichung von Finanzmitteln durch die Landesregierung – ohne klare Kriterien und parlamentarische Zweckbestimmung.
Deswegen lehnen wir es ab, dass durch den Ausgleichsstock im FAG eine Blankoermächtigung für die Verteilung eines zweistelligen Millionenbetrags ausgestellt werden soll. Auch der Vorwegabzug von der Investitionspauschale zur Förderung von Straßenbauprojekten wird nur noch durch den Finanzminister kontrolliert. Hier sind klare Kriterien für die Verteilung dieser Mittel aufzustellen und im FAG zu verankern. Mindestens bis Kriterien vorhanden sind, ist eine parlamentarische Entscheidung des Finanzausschusses notwendig.

Dies würde den Anschein von Geschenken an kommunalpolitische Freunde verhindern und die Glaubwürdigkeit gegenüber den nicht begünstigten Kommunen erhöhen.

Nachhaltigkeit und Ökologie durch Anpassung von Fachgesetzen voranbringen

Das Finanzausgleichsgesetz kann nicht alles leisten. Anpassungen von Regelungen für ein ökologisches und nachhaltiges Verhalten müssen zu weiten Teilen in den Fachgesetzen ausgeführt werden. Die Aufgabe eines Finanzausgleichgesetzes kann es nur sein, notwendigen Spielraum für Investitionen zu schaffen.
Die Verwendung der Investitionspauschalen im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist ein Beispiel für diese Notwendigkeit. Hier bedarf es der Anpassung der Vergabegesetzgebung und der Anpassung von Gesetzen in Hinblick auf Europäische Förderung oder auch von Mitteln aus Konjunktur- und Straßenbauprogrammen des Bundes.

Gewichtung zu Gunsten von Kindern im KiFöG sichern

Die Zukunft unseres Landes bilden die Kinder. In diesem Jahr stehen zwei entscheidende Gesetzesinitiativen auf der Agenda des Landtages, die die Kinder betreffen – zum einen das Kinderförderungsgesetz (KiföG), aber eben auch das Finanzausgleichsgesetz.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen ausdrücklich den Vorschlag des Gutachters der Landesregierung Ingolf Deubel einen sogenannten U6-Faktor in das neue FAG zu integrieren. Die nachgewiesenen Mehrkosten, die besonders durch die Betreuung der Kinder entstehen, müssen sich auch im novellierten Finanzausgleichsgesetz widerspiegeln. Dies darf aber keineswegs dazu führen, dass so das Konnexitätsprinzip unterlaufen und zum Beispiel Mittel beim KiföG gestrichen werden.

Nachhaltige Haushaltsführung einführen

Bündnisgrüne Haushaltspolitik ist nachhaltige Haushaltspolitik und eröffnet durch kluge und gezielte Anreize, wie Förderinstrumente, Möglichkeiten zu investieren.

So können durch niedrige Investitionen heute steigende Ausgaben morgen verhindert werden, indem beispielsweise das Rathaus energetisch saniert und mit einer Solaranlage ausgestattet wird. Solche Ausgaben müssen sicher gestellt werden, denn neben der ökonomischen Seite gewährleistet eine solche Haltung demokratische Spielräume und stärkt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Nachhaltige Haushaltspolitik ist auch ehrliche Haushaltspolitik, die keine Versprechungen macht, die sie nicht einhalten kann, sondern klar Grenzen des Machbaren definiert, indem wir zum Beispiel immer wieder auch auf die Eigenverantwortung in Not geratener Kommunen hinweisen.

Zur Ehrlichkeit gehören auch aussagekräftige Zahlen dazu. Darum dringen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN energisch darauf, dass in allen Kommunen im Land endlich die Doppik angewendet wird, wie es seit einiger Zeit eigentlich schon Standard sein muss. Bei Doppik handelt es sich um die sog. doppelte Haushaltsführung, die Buchungstricks beinahe unmöglich macht und ein aussagekräftiges Bild über die Finanzsituation einer Kommune zeichnen kann.

Verteilung unter den Kommunen gerechter machen

Entscheidend für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung ist nicht nur die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt, sondern die Art und Weise der Aufteilung zwischen den Kommunen im Land.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zählt bei der Verteilung der Mittel nur der Bedarf der Kommunen. Wir fordern darum einen quantitativ und qualitativ nachvollziehbaren Maßstab bei der Verteilung der Finanzmittel.
Dazu gehört auch, dass die Bedarfsmesszahl für die kreisfreien Städte endlich einheitlich angesetzt wird, denn es gibt keinen einsehbaren Grund, warum Dessau-Roßlau gegenüber Halle und Magdeburg an dieser Stelle willkürlich schlechter gestellt wird.

In Sachsen-Anhalt findet derzeit kein ausreichender Ausgleich zwischen armen und reichen Kommunen statt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten das für unsolidarisch. Hierbei geht es nicht darum, reiche Kommunen zu bestrafen, sondern einen Ausgleich zu den armen Kommunen zu gestalten, der diesen die Möglichkeit gibt, die Pflichtaufgaben zu erfüllen und politische Prioritäten zu setzen, ohne dies mit neuen Schulden finanzieren zu müssen. Der Ausgleich muss aber genügend Anreize belassen, damit möglichst alle Kommunen ihre Einnahmen verbessern.

Das Landesverfassungsgericht hat den Möglichkeiten zum Ausgleich zwischen Arm und Reich bei den Kommunen enge Grenzen gesetzt. Frühere Regelungen wurden kassiert, weil einzelne Kommunen darstellen konnten, dass ihnen nach Abzug der Umlage zu wenig von dem blieb, was sie selbst erwirtschaftet hatten. Deswegen sprechen wir uns für das baden-württemberger Modell aus. Hier zahlen nicht nur die Kommunen, die am Schluss aller Verrechnungen als reich gelten, ein, sondern alle Kommunen zahlen zunächst einen Sockelbetrag ein. Die so erzielten Einnahmen erhöhen die Finanzausgleichsmasse, so dass bedürftigen Kommunen ihre Einzahlung überkompensiert werden kann.

Erfreulicherweise hat es dieser Vorschlag auch in den Gesetzentwurf geschafft. Allerdings springt die Landesregierung damit viel zu kurz und ist viel zu unambitioniert.

Um eine angemessene Umverteilung unter den Kommunen zu erreichen, muss der Sockelbetrag von den zur Zeit vorgesehenen 10% auf die 22,1% wie in Baden-Württemberg erhöht werden!

Generell haben die Zahlungen aus der allgemeinen Finanzausgleichsmasse, die nur an Kommunen mit geringen Einnahmen erfolgen, einen umverteilenden Effekt. Pauschale Zahlungen an Kommunen, die nicht an die Finanzkraft gekoppelt sind, wie zum Beispiel Auftragskostenpauschale im derzeitigen FAG und die KiFöG-Ausgleichszahlungen tragen dagegen gleichermaßen zur Finanzierung armer und reicher Kommunen bei.
Daher setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, möglichst viele Zahlungen in Abhängigkeit von der Finanzkraft der Kommunen zu gestalten. Wir wollen deshalb die Investitionspauschale von der Steuerkraft der Kommune abhängig machen, wie dies auch bis 2011 der Fall war. Zudem wollen wir prüfen, inwieweit die Auftragskostenpauschale und die besonderen Ergänzungszuweisungen in der Höhe als zu hoch angesetzt sind. Unser Ziel ist es, dadurch frei werdende Finanzmittel den Schlüsselzuweisungen zuzuführen, um die finanzschwachen Kommunen zu stärken.

Mittelverwendung effizienter machen – kluge Anreize setzen

Ein funktionierendes Anreizsystem für Gemeinden, deren schwierige Lage auch an eigenem ökonomischen Fehlentscheidungen liegt, ist wichtig. Dazu gehört es, eine effiziente Verwaltung zu definieren und nachvollziehbar rechnerisch darzustellen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Schaffung von Anreizen für eine Konzentration von Infrastruktur beziehungsweise eine kreative Lösung für strukturschwache Regionen.
Investitionen müssen wirtschaftlich nachhaltig sein. Vorsorgende Haushaltspolitik investiert heute und spart morgen. In den nächsten Jahren werden die Mittel nicht steigen, insofern besteht dringender Handlungsbedarf. Schwerpunkte sehen wir in der energetischen Sanierung, sozialer Infrastruktur, der Kultur, der Bildung und der Unterstützung von Unternehmensgründungen.

Außerdem darf für Mittel, deren Verteilung sich nach Steuerkraft richtet, nicht zu Lasten der Gemeinden gehen, die hohe Hebesätze erheben. Deswegen sollte zur Bemessung der Mittel ein politisch fest gelegte Hebesätze im Gesetz verankert werden, die jährlich nach oben angepasst werden.
Erheben die Gemeinden diesen nicht, würden sie nicht mehr dafür belohnt, indem die Zuweisungen nach Finanzausgleichsgesetz steigen.

Altschulden in den Griff bekommen – Handlungsfähigkeit wiederherstellen

Ein großer Teil der Kommunen in Sachsen-Anhalt befindet sich in der Haushaltkonsolidierung und stehen damit unter verschärfter Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Das ist ein enormer Verlust an lokaler Demokratie, der zu Resignation und Politikmüdigkeit führen kann.

Die Ursache für diese Misere war in der Vergangenheit, dass die Einnahmen nicht zur Deckung der Ausgaben ausreichten und durch den übermäßigen Einsatz von Kassenkrediten ausgeglichen wurden.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass weitere Verbindlichkeiten auf der kommunalen Ebene in Eigenbetrieben, Eigengesellschaften, Zweckverbänden existieren. Deren genaue Höhe ist für Sachsen-Anhalt nicht bekannt, dürfte aber das ausgewiesene Defizit des kommunalen Kernhaushalts um ein Vielfaches übersteigen.

Das Land Sachsen-Anhalt hilft den Kommunen zur Zeit nur beim Abbau regulärer Kredite i.H.v. etwa 2,8 Mrd. EURO durch das Programm Stark II. Das Land Sachsen-Anhalt muss aber deutlich höhere Anstrengungen unternehmen, um die Kommunen aus der Kontrolle der Kommunalaufsicht wieder zu befreien und diesen ihre Handlungsfähigkeit zurückzugeben, um vor allem die Rückführung der Kassenkredite in den Griff zu bekommen.

Dafür ist ein landesweites Entschuldungsprogramm erforderlich. Hierfür ist die Solidarität der Kommunen untereinander entscheidend. Deswegen müssen die starken Schultern der finanzstarken Gemeinden sowie des Landes die schmalen Schultern der finanzschwachen Gemeinden stützen. Darum plädieren wir für einen verpflichtenden Beitritt aller Kommunen zu einem Altschuldentildungsfond. Dieser muss die Kassenkredite in Höhe von etwa einer Mrd. Euro übernehmen.

Die Tilgung soll erfolgen durch:

  • die Einbeziehung der Programme Stark II und Stark IV sowie von Mitteln aus dem Finanzausgleichsgesetz
  • angemessene Beteiligung des Landes
  • verpflichtende Teilnahme aller Kommunen an diesem Programm

Dabei ist sicher zu stellen, dass auch die zu sanierenden Kommunen unter Berücksichtigung
ihrer bisherigen Haushaltsführung angemessen beteiligt werden.