Nach BVG-Entscheidung: GRÜNE lehnen CETA weiterhin ab

Das Bundesverfassungsgericht hat juristisch entschieden: Die Bundesregierung darf CETA vorläufig zustimmen. Die politische Entscheidung steht in Sachsen-Anhalt noch bevor.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende Christian Franke:

„Mit CETA werden Regelungen zum Schutz von Mensch und Umwelt aufgeweicht und bestehende Standards gesenkt. CETA verletzt diesen Kernpunkt gleich mehrfach. Sowohl Kanada als auch die Staaten der EU sind funktionierende Rechtsstaaten. Mit einem privilegierten Rechtsweg für ausländische Unternehmen, der Bürgern, inländischen Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht offen steht, wird das rechtsstaatliche Prinzip teilweise ausgehebelt.“

„CETA schränkt den Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden erheblich ein – unter anderem in Bezug auf die kommunale Daseinsvorsorge. Die Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen sind unzureichend definiert und garantieren keinen ausreichenden Schutz. Eine umfassende Öffnung der Märkte bedroht kommunale Strukturen, die bisher nicht am Markt konkurrieren müssen, wie zum Beispiel den sensiblen Bereich der Wasserversorgung. Durch den entstehenden Privatisierungsdruck steht die Versorgung mit sauberem und preiswertem Trinkwasser der Kommunen Sachsen-Anhalts auf dem Spiel.“

„Auch ein Grundpfeiler des europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzes, das bisher geltende „Vorsorgeprinzip“ wird durch CETA – genauso wie durch TTIP – ausgehebelt. Dann dürfen beispielsweise Pestizide auf Sachsen-Anhalts Äckern versprüht werden, ohne, dass vorher die Unschädlichkeit für die Gesundheit nachgewiesen werden muss. Die zukünftig geplante Harmonisierung von Regulierungen droht zu einer Absenkung statt einer Weiterentwicklung bestehender Standards zu führen.“

„Deshalb ist es für uns ganz klar: Wir GRÜNE lehnen CETA ab und werden darauf hinwirken, dass Sachsen-Anhalt der Einsetzung von CETA im Bundesrat nicht zustimmen wird.“